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Mendelsche Gesetze - Begriffe der
Vererbungslehre
Georg Mendel
- Gregor Johann, * 1822, 1884, seit 1843 Mönch (Augustiner), entdeckte 1865 die nach ihm benannten
Mendelschen Gesetze indem er systematisch Kreuzungsversuche mit Erbsen und Bohnen
durchführte. In 8 Jahren führte er dazu 355 künstliche Befruchtungen durch, zog 12 980
Nachkommen heran und untersuchte dazu etwa 350000 Erbsensamen.
1. Mendelsche Gesetz (Uniformitätsgesetz)
- Kreuzt man reinerbige (homozygote) Individuen, die sich in
einem Allelpaar unterscheiden, so sind alle Nachkommen (Bastarde) der 1. Tochtergeneration
untereinander gleich (uniform).
2. Mendelsche Gesetz (Spaltungsgesetz)
Kreuzt man mischerbige (heterozygote) Individuen der F1-
Generation (Bastarde), so sind die Nachkommen der 2. Tochtergeneration (F2)
nicht gleich, sondern spalten sich nach bestimmten Zahlenverhältnissen auf.
3. Mendelsche Gesetz (Unabhängigkeitsgesetz)
- Kreuzt man reinerbige (homozygote) Individuen, die sich in 2 oder mehreren Allelpaaren
voneinander unterscheiden, so werden die einzelnen Allele unabhängig voneinander vererbt.
Es kann dabei zu einer Neukombination der Erbanlagen kommen.
- Einschränkung: Die verschiedenen Gene müssen sich auf unterschiedlichen Chromosomen befinden, da sie sonst gekoppelt vererbt werden
könnten.
Begriffe
- homozygot (reinerbig) - die beiden Allele für die
Ausbildung eines Merkmals auf den homologen Chromosomen sind gleich
- heterozygot (mischerbig) - die beiden Allele für die
Ausbildung eines Merkmals auf den homologen Chromosomen sind unterschiedlich
- Allele - sind die verschiedenen Zustandsformen eines Gens,
sie liegen in homologen Chromosomen an gleicher Stelle
- dominant - vorherrschend, Eigenschaft eines Alles sich bei
der Merkmalsausbildung durchzusetzen
- rezessiv - zurückweichend, unterdrückt
- intermediär - dazwischen
- dominant - rezessiver Erbgang - nur eines der
beiden Allele (dominantes oder rezessives) bestimmt die Merkmalsausbildung bei
Mischerbigkeit
- intermediärer Erbgang - beide Allele
beeinflussen die Merkmalsausbildung bei mischerbigen Organismen, der Phänotyp der
Heterozygoten liegt zwischen denen der homozygoten Eltern
- Bastard - Nachkomme, Abkömmling
- monohybrid - Erbgang, bei dem sich die Individuen nur in
einem Merkmal unterscheiden
- dihybrid (entspr. trihybid, polyhybrid) - Erbgang, bei dem
sich die Individuen in 2 (3 oder vielen) Merkmalen unterscheiden
- Parentalgeneration - Elterngeneration
- Filialgeneration - Tochtergeneration
- Genotyp - Gesamtheit aller Gene
- Phänotyp - Erscheinungsbild eines Organismus
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