Biographie
- geb. 1921 in
Baltimore, amerikanischer Philosoph,
- studierte an den
Universitäten von Cornell und Princeton,
- 1950 promovierte,
- 1960 Prof. am
Massachusetts Institute of Technology,
- seit 1962 Prof. an der
Harvard University.
Philosophie
- R. Denken ist stark
von der praktischen Philos. Kants beeinflusst.
- R. Hauptwerk, A Theory
of Justice (1971), ist ein großangelegter Versuch, die Kriterien
anzugeben, nach denen sich beurteilen lässt, ob eine Gesellschaft in
gerechter Weise eingerichtet ist oder nicht.
- R. stellt eine Reihe von
Gerechtigkeitsgrundsätzen auf, die angeben, auf welche Rechte jedes
Individuum Anspruch hat und wie die verschiedenen sozialen und
wirtschaftlichen Güter zwischen den Bürgern der Gesellschaft zu
verteilen sind.
Urzustand:
Zu diesen
Grundsätzen gelangt man durch die imaginäre Vorstellung, wie Menschen eine
Gesellschaft gestalten würden, wenn sie in einer
ursprünglichen Situation wären, in der sie die allgemeinen Bedingungen der
jeweiligen Gesellschaft, aber nicht ihre persönliche Identität und ihre
besonderen Wünsche und Fähigkeiten kennen.
Das Ergebnis dieses
Denkexperiments ist, dass
- Jedes Individuum
umfassende persönliche und politische Rechte haben muss, etwa das
Recht auf freie Meinungsäußerung, auf persönliches
Eigentum, auf politische Mitbestimmung sowie auf dieselben Chancen
wie andere, eine Ausbildung und Arbeit zu erhalten.
- Persönliche Freiheit darf
nur begrenzt werden, wenn dies zur Sicherung der Freiheit anderer
notwendig ist.
John Rawls Aufgabe:
Grundsätze für eine gerecht
Gesellschaftsordnung zu entwickeln, die von allen
Gesellschaftsmitgliedern nach vernünftiger Überlegung als verbindlich
akzeptiert werden kann
- a) Theorie einer gerechten Ges.
entwickeln: Begriff einer gerechten Gesellschaft
- b) so, dass Jeder in der Ges. ihren
Ordnungsprinzipien auf Grund rationaler Erwägungen freiwillig zustimmen
würde: Legitimationsfrage
- c) nicht Prinzipien der formalen,
sondern der materiellen Gerechtigkeit.: Theorie der distributiven
Gerechtigkeit (gerechte Verteilung: soziale Grundgüter - Einkommen,
Einfluss - und soziale Lasten - Steuern, Wehrpflicht...)
Fair:
- Wenn jeder: - sowohl an den Gütern -
als auch an den Lasten der Gemeinschaft beteiligt wird
- Nicht so: Jeder gleich viel.
- Sondern: Jeder nach seiner
Leistungsfähigkeit (wie er zum Gemeinwohl beiträgt)
(Hinweis : Die Theorie der G. enthält damit ein
Solidaritätsprinzip, das sie möglicherweise innerhalb ihres teils
utilitaristischen, teil deontologischen Rahmens nicht ausreichen
begründen kann.)
Ursprung:
- Vertragsmodell - Inhalt: -
hypothetischer Urvertrag: Zustimmung aller zur Errichtung einer
gemeinsamen Ordnung
- nicht: - Legitimation polit.
Herrschaft
- sondern: -
Legitimation des ges. Systems
- Polit. Institutionen
haben die Aufgebe eine gerechte Ges.- ordnung herzustellen und aufrecht zu
erhalten.
- Prämisse: - Gerecht
Ges. die auf dem Prinzip der Fairness gegründet ist, wäre
zustimmungsfähig
- Aber: - Im realen
Leben (wegen des menschlichen Egoismus) nicht konsensfähig
- Folglich: Lage
annehmen, in der die über die Gerechtigkeitsprinzipien beschließenden
Gesellschaftsmitglieder ihr tatsächliche Stellung in der Ges. nicht
kennen.
- Für alle - gilt
die Klugheitsregel: Jene Grundsätze sollen gelten, die den
Schlechtestgestellten begünstigen
(Max - Min - Regel)
Zusammenfassung:
- Versuch gerechte Prinzipien für die
Verteilung sozialer Güter, Chancen und Lasten
festzulegen Dabei soziale Ungleichheiten gerecht verteilen. Da
soziale G. ein wesentl. Bestandteil des Gemeinwohls ist, kann sie auch zur
Präzisierung des Gemeinwohls dienen.
Zitiert:
John Rawls: Aus „Theorie
der Gerechtigkeit“
Die
Gerechtigkeit eines Gesellschaftsmodells hängt wesentlich davon ab, wie die
Grundrechte und -pflichten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten und
sozialen Verhältnisse in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft
bestimmt werden.
Wir wollen uns also vorstellen, dass diejenigen, die
sich zu gesellschaftlicher Zusammenarbeit vereinigen wollen, in einem
gemeinsamen Akt die Grundsätze wählen, nach denen Grundrechte und -pflichten
und die Verteilung der gesellschaftlichen Güter bestimmt werden. Die Menschen
sollen im Voraus entscheiden, wie sie Ihre Ansprüche gegeneinander regeln
wollen und wie die Gründungsurkunde ihrer Gesellschaft aussehen soll. Ganz
wie jeder Mensch durch vernünftige Überlegung entscheiden muss, was für ihn
das Gute ist, d. h. das System der Ziele, die zu verfolgen für ihn
vernünftig ist, so muss eine Gruppe von Menschen ein für allemal
entscheiden, was ihnen als gerecht und ungerecht gelten soll. Die
Entscheidung, die vernünftige Menschen in dieser theoretischen Situation der
Freiheit und Gleichheit treffen würden, bestimmt die Grundsätze der
Gerechtigkeit. (Wir nehmen für den Augenblick an, dass dieses
Entscheidungsproblem eine Lösung hat.)
In der Theorie der Gerechtigkeit als Fairness spielt
die ursprüngliche Situation der Gleichheit dieselbe Rolle wie der
Naturzustand in der herkömmlichen Theorie des Gesellschaftsvertrags. Dieser
Urzustand wird natürlich nicht als ein wirklicher geschichtlicher Zustand
vorgestellt, noch weniger als primitives Stadium der Kultur. Er wird als rein
theoretische Situation aufgefasst, die so beschaffen ist, dass sie zu einer
bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt.
Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation
gehört, dass niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse
oder seinen Status, ebenso wenig sein Los bei der Verteilung natürlicher
Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft. Ich nehme sogar an, dass die
Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen
Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem
Schleier des Nichtwissens festgelegt. Dies gewährleistet, dass dabei niemand
durch die Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände
bevorzugt oder benachteiligt wird. Da sich alle in der gleichen Lage befinden
und niemand Grundsätze ausdenken kann, die ihn aufgrund seiner besonderen
Verhältnisse bevorzugen, sind die Grundsätze der Gerechtigkeit das Ergebnis
einer fairen Übereinkunft oder Verhandlung. Denn in Anbetracht der Symmetrie
aller zwischenmenschlichen Beziehungen ist dieser Urzustand fair gegenüber
den moralischen Subjekten, d. h. den vernünftigen Wesen mit eigenen Zielen
und - das nehme ich an - der Fähigkeit zu einem Gerechtigkeitsgefühl. Den
Urzustand könnte man den angemessenen Ausgangszustand nennen, und damit sind
die in ihm getroffenen Grundvereinbarungen fair. Das rechtfertigt die
Bezeichnung „Gerechtigkeit als Fairness“: Sie drückt den Gedanken aus,
dass die Grundsätze der Gerechtigkeit in einer fairen Ausgangssituation
festgelegt werden. Sie will nicht besagen, die Begriffe der Gerechtigkeit und
der Fairness seien ein und dasselbe, ebenso wenig wie der Ausdruck „Dichtung
als Metapher“ sagen will, Dichtung und Metapher seien dasselbe.
Ich behaupte, dass die Menschen im Urzustand zwei
(...) Grundsätze wählen würden: einmal die Gleichheit der Grundrechte und
-pflichten; zum anderen den Grundsatz, dass soziale und wirtschaftliche
Ungleichheiten, etwa verschiedener Reichtum oder verschiedene Macht, nur dann
gerecht sind, wenn sich aus ihnen Vorteile für jedermann ergeben,
insbesondere für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Nach diesen
Grundsätzen kann man Institutionen nicht damit rechtfertigen, dass den
Unbilden einiger ein größerer Gesamtnutzen gegenüberstehe. Es ist
vielleicht zweckmäßig, aber nicht gerecht, dass einige weniger haben, damit
es anderen besser geht. Es ist aber nichts Ungerechtes an den größeren
Vorteilen weniger, falls es dadurch auch den nicht so Begünstigten besser
geht. Die intuitive Vorstellung ist die, dass jedermanns Wohlergehen von der
Zusammenarbeit abhängt, ohne die niemand ein befriedigendes Leben hätte, und
dass daher die Verteilung der Güter jeden, auch den weniger Begünstigten,
geneigt machen sollte bereitwillig mitzuarbeiten. Die beiden soeben erwähnten
Grundsätze dürften eine faire Grundlage dafür sein, dass die Begabteren
oder sozial besser Gestellten - was beiden nicht als Verdienst angesehen
werden kann - auf die bereitwillige Mitarbeit anderer rechnen können, sofern
eine funktionierende Regelung eine notwendige Bedingung für das Wohlergehen
aller ist. Sobald man sich für eine Gerechtigkeitsvorstellung entschieden
hat, die die Zufälligkeiten der natürlichen Begabung und der
gesellschaftlichen Verhältnisse nicht zu politischen und wirtschaftlichen
Vorteilen führen lässt, gelangt man zu diesen Grundsätzen. Sie lassen jene
Seiten der sozialen Welt aus dem Spiel, die als moralisch willkürlich
erscheinen.
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