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Vereinbarung mit Museen und anderen Institutionen (Fotografiererlaubnis)
Mit vielen Museen und anderen Eigentümern von Objekten des kulturellen
Erbes besteht eine Vereinbarung, dass wir selbst bei unseren Besuchen
die benötigten Fotos machen können.
Dazu übernehmen wir folgende Bedingungen:
- Die Aufnahmen werden so hergestellt, dass die Objekte keinen Schaden
nehmen. Im Allgemeinen wird also ohne Blitz, aber mit Stativ fotografiert.
Ausgenommen sind Bilder von Gemälden und anderen lichtempfindlichen
Objekten, die grundsätzlich ohne Blitz aufgenommen werden.
- Die Aufnahmen werden im laufenden Sammlungsbetrieb gemacht, d.h.
es werden keine Vitrinen etc. geöffnet.
- Die Aufnahmen werden ausschließlich innerhalb von Landeskunde
online verwendet, im Allgemeinen zur Dokumentation eines Sammlungsbestands
o.ä., der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bewahrenden Museum
steht.
- Werden Bilder für thematische Längssschnitte verwendet,
wird innerhalb der Bildbeschreibung auf das bewahrende Museum bzw.
den Eigentümer verwiesen.
- Die Bilder werden in einer für die Zwecke der Dokumentation
im Internet geeigneten Größe veröffentlicht.
- Das Urheberrecht für das aufgenommene Bild liegt bei Landeskunde
online, das Abbildungsrecht am Objekt verbleibt beim bewahrenden Museum.
- Anfragen wegen kommerzieller Nutzung des Bildes werden an das jeweilige
Institut weitergeleitet.
Eine entsprechende Vereinbarung gilt für Objekte innerhalb Baden-Württembergs
(einschließlich der für den Unterrichtsbetrieb relevanten
Nachbarregionen) für die Veröffentlichung auf dem Landesbildungsserver
des Landes Baden-Württemberg.
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