
Der
Rang Meersburgs als Kulturerbe des Landes ergibt sich nicht nur
in mehrfacher Hinsicht, sondern auch in der Verflechtung dieser
kennzeichnenden Details. Meersburg hat eine seit ihrer Gründung
in der Stauferzeit unzerstörte Burg, die als Stützpunkt des geistlichen Stadtherren,
des Bischofs von Konstanz, diente. Dieser gab der Siedlung bei
der Burg 1233 Markt- und 1299 Stadtrechte. Gleichzeitig wurde
die alte Burgsiedlung zum See hin durch eine planmäßig angelegte
Unterstadt erweitert und damit zum See hin geöffnet. Das Neben-
und Miteinander von Burg, Ober- und Unterstadt ist eines der
bestimmenden Merkmale der heutigen Stadt.
Mit der Hinwendung der Stadt Konstanz zur Reformation bezogen
die Bischöfe die Burg Meersburg ab 1526 als ständige
Residenz und blieben auch hier, nachdem Kaiser Karl V. die Stadt 1548
eroberte und zum Katholizismus zurückzwang.
Der unmittelbar neben der Burg auf dem Plateau der Oberstadt
1710 begonnene Neubau einer Residenz blieb zunächst unvollendet
und beherbegte für die ersten drei Jahrzehnte Kanzlei
und Verwaltungsstellen. Erst mit der Vollendung des Baus ab 1741
wurde es als repräsentative
Barockresidenz genutzt. In dieser Funktion
ist das "Neues Palais" genannte Schloss die einzige bischöfliche
Residenz im Süden des Landes.
Bereits in den 1730er Jahren wurde der seeseitige Prospekt der
Stadt durch den Bau des Marstalls ("Reit- und Stallhof") und
des Priesterseminars erweitert. Die dreiteilige Gruppe
der Barockgebäude über dem Steilufer des Sees prägt das Erscheinungsbild der Stadt.
Im 19. Jahrhundert sind mit der Burg sowohl die Sammeltätigkeit
des Freiherrn von Lassberg, der wir die Erhaltung der Handschrift
C des Nibelungenlieds verdanken, als auch der Aufenthalt der
Dichterin Annette von Droste-Hülshoff verbunden. Diese schuf
sich im "Fürstenhäusle", einem ehemaligen Weinbergshaus des Konstanzer
Fürstbischofs, einen kleinen Sommersitz. |