Handschriften
Handschriften
waren seit der Karolingerzeit kostbarer Besitz der Kirchen und
Klöster, und auch die Salierkaiser erwiesen der Kirche ihre Ehrerbietung,
indem sie sie mit kostbaren Stücken ausstatteten. Daß in der zweiten
Hälfte des 11. Jahrhunderts wieder mehr Bibelhandschriften gefertigt
wurden, dürfte auf die einsetzende Kirchenreform zurückzuführen
sein, in der die biblische (und die kanonische) Überlieferung
verstärkt in den Vordergrund gestellt wurde. Die folgenden
Vitrinen emthalten unterschiedliche Stücke aus den Malschulen
von Reichenau, Echternach und Regensburg.
Vom Perikopenbuch Heinrichs 111. (Vitrine 8) aus dem Kloster Echternach
sind vier Blätter ausgestellt: Empfang des Herrschers (Heinrich
III., mit Krone, Adlerszepter und Reichsapfel) in der Klosterkirche
Echternach durch zwei Abte; das Reichsschwert wird ihm nachgetragen
- Empfang der Kaiserinmutter Gisela, gefolgt von Heinrich III.,
in der Klosterkirche Mönche der Klosterschreibstube bei der Arbeit
- Der Abt des Klosters Echternach übergibt dem Kaiser eine Bittschrift
(die mit den Worten SALVS NOSTRA... (Unser Heil liegt in deiner
Hand...) beginnt.
Das Widmungsbild des Evangelistars aus Reichenau (Vitrine 9) zeigt
vermutlich Kaiser Heinrich IV., auf einem Thron sitzend mit Reichskrone
und Reichsapfel. Neben ihm steht ein Mann mit Schwert und Schild
(als Abzeichen einer weltlichen Gewalt). Ein Mönch überreicht
eine Handschrift. Interessant ist der Reichsapfel, der hier von
einem Adler gekrönt ist.
Das Evangeliar Heinrichs V. aus Regensburg (Vitrine 11) ist in
dieser Form als "politische Propaganda" einzuschätzen. Die ausgestellte
Seite zeigt den Auftraggeber, Heinrich V., zwischen seinem Vater,
Heinrich iy. (links), und seinem Bruder, König Konrad (rechts).
Diese Darstellung soll die Kontinuität und Legitimität der Herrschaft
Heinrichs V. dokumentieren, der ja zur Regierung gelangt war,
indem er seinen Vater abgesetzt hatte.
Dasselbe Thema wird in Raum 14, Vitrine l noch einmal aufgegriffen
und im selben Raum, Vitrine 12 auf den geistlichen Stifter übertragen.
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