Spätmittelalter am Oberrhein

Leben in der Stadt

Ordnungs- und Eidbuch  ("Schwörbuch") der Stadt Gernsbach

Gernsbach, 2. Viertel 16. Jh.

Im Gernsbacher Ordnungs- und Eidbuch finden sich städtische Ordnungen, bei denen es sich zum Teil um Renovationen älterer polliceyen handelt, und eine Vielzahl von Eiden, beispielsweise die Eide der Bürgermeister, Richter und Ratsherren. Die Feuerordnung listet zunächst Sicherheitsbestimmungen auf, die den Ausbruch von Bränden verhindern sollen. Hierzu gehörten das Verbot von Schindeldächern, die Unterhaltung eines Feuerlöschteichs oberhalb Gernsbachs, von dem aus über Kanäle Wasser in die Stadt geleitet werden konnte, die Vorschrift, daß sog. Feuerbeseher monatliche Kontrollgänge durch alle Häuser durchzuführen hätten, sowie der Brauch, daß die Bürgermeister jedem Neubürger, nachdem dieser das Bürgergeld erlegt hatte, einen Ledereimer übergaben, der nur zu Löschzwecken verwendet werden durfte. Des weiteren enthält die Ordnung detaillierte Regelungen für den Brandfall, vor allem wurde die gesamte Bürgerschaft zur energischen Bekämpfung jeden Brandes verpflichtet, wobei 35 Bürgern in Form eines Ehrenamtes spezielle Aufgaben bei den Löscharbeiten zugewiesen wurden.
Papier, moderner Holzeinband
H. 29 cm, B. 21 cm
Gernsbach, Stadtarchiv

im Detail:

weiter:

Schwörbrief der Stadt Straßburg

siehe auch:

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