Der Stein
wurde im Flur des Hauses Untere Straße 20 entdeckt, wo er als
Bodenplatte sekundär verbaut worden war. 600 Jahre liefen Heidelberger
Bürger über die Platte, deren Inschrift auf der Unterseite glücklicherweise
geschützt war und so sehr gut lesbar blieb. Allerdings ist die
Steinplatte nur zu einem Viertel erhalten, die Inschrift damit
nicht sehr aussagekräftig. Sie besagt lediglich, dass ein Rabbi,
Sohn eines Rabbi Israel diesen Gedenkstein/Grabstein errichten
ließ. Ob das Denkmal einst in der nahegelegenen Synagoge aufgestellt
war oder auf dem ältesten jüdischen Friedhof der Stadt im Areal
Plöck/Sandgasse/Klingentor stand, bleibt damit unklar.
Pfalzgraf Ruprecht II beschlagnahmte alles Eigentum der reichen
jüdischen Gemeinde. Er schenkte die Synagoge der Universität,
ließ alle jüdischen Grabsteine und Steininschriften "vierteln"
und verkaufte diese als Baumaterial. Mit der Vierteilung aller
steinernen Schriftzeugnisse sollten auch alle in der Inschrift
genannten Personen im übertragenen Sinne gevierteilt werden -die
schimpflichste Art der Hinrichtung im Mittelalter. Somit wird
der zunächst unscheinbar wirkende Fund zum erschütternden Zeugnis
der rigorosen Judenverfolgung in Heidelberg und der Pfalz im 14.
Jahrhundert.
Text: Renate Ludwig
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