Projekt kulturer.be
Rund hundert Jahre nach der Trennung der Länder zwischen den Nachkommen der Herzöge Rudolf und Ludwig, was im Grunde eine Wiederherstellung der rheinischen Pfalzgrafschaft und eine Beschränkung der jüngeren Linie Ludwigs des Bayern auf das eigentliche Bayern bedeutete, stand Kurfürst und Pfalzgraf Rudolf III., damals deutscher König, vor der Notwendigkeit, das Gebiet der Pfalzgrafschaft unter seine Söhne zu teilen.
1410 - Die Teilung der Pfalzgrafschaften
Der älteste, Ludwig III., erhielt die Kurwürde und das Kernland am Unteren Neckar, sowie die Pfandschaften vom Reich im Elsass und in der Ortenau. Der zweite, Stephan, erhielt Gebiete im Naheraum und im Hunsrück Er war mit der Erbtochter des letzten Grafen von Veldenz verheiratet, hatte also Aussicht, dieses reiche Erbe im Naheraum anzutreten, und auch die Einlösung der Pfandschaft Zweibrücken war ihn bereits sicher.
Der dritte Sohn, Johann, erhielt Gebiete in der Oberpfalz und nannte sich nach seiner Residenz Pfalzgraf von Neumarkt, der vierte erhielt Mosbach am Neckar und verschiedene Gebiete im unteren Neckarraum.
Damit waren zunächst vier Linien installiert: Kurlinie, die im Lauf der Zeit nach Zweibrücken benannte Linie sowie Neumarkt und Mosbach.
Die ältere Kurlinie (1410 - 1559)
Die Kurlinie setzte sich über fünf Generationen fort. Hierhin gehören Friedrich der Siegreiche und sein Neffe Philipp, denen die Kurpfalz das Stadium ihrer größten Macht verdankt. Weder Kurfürst Ludwig V. (1508 - 1544) noch sein Bruder Friedrich II. (1544 - 1556), noch sein Neffe Ottheinrich (1556 - 1559) hatten Kinder, so dass 1559 diese ältere Kurlinie ausstarb.
Die Linie Pfalz-Simmern (1559 - 1685)
Erbberechtigt war die älteste Linie der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, die Herzöge von Pfalz-Simmern. Herzog Friedrich aus dieser Linie trat 1559 als Kurfürst Friedrich III. die Kurwürde an. Das kam für Herzig Friedrich nicht überraschend, denn spätestens seit den frühen 1540er Jahren wurde deutlich, dass die ältere Kurlinie absterben würde. Er hatte also genügend Zeit, sich auf diese Aufgabe vorzubereiten.
Das Haus Simmern setzte sich über sechs Generationen fort, bis es mit Kurfürst Karl II. 1685 ebenfalls ausstarb.
Als deutlich wurde, dass sein Sohn Karl "Probleme" mit der Nachkommenschaft haben würde, soll Kurfürst Karl Ludwig übrigens seinen jüngeren Bruder Rupert beschworen haben, nach Heidelberg zurück zu kehren, standesgemäß zu heiraten und die Dynastie fortzusetzen. Wie anders wäre die Weltgeschichte verlaufen, wenn Rupert der Bitte nachgekommen wäre. Rupert blieb hart, hatte seinerzeit geschworen, nie wieder einen Fuß in das Land seines Bruders zu setzen.
Die Linie Pfalz-Neuburg (1685 - 1799)
Erbberechtigt war jetzt die nächstältere Linie der Herzöge von Zweibrücken. Herzog Wolfgang von Zweibrücken hatte in den 1550er Jahren von Herzog Ottheinrich dessen Fürstentum Neuburg übertragen bekommen, weil er dessen Schulden finanziert hatte. Nach Ottheinrichs Tod trat er als Herzog von Pfalz-Neuburg die Regierung an, und weil Neuburg mit den Besitzungen in der Oberpfalz ein "wertvollerer" Bestandteil der Besitzungen war, bezog er seine Residenz in Neuburg. Wolfgang selbst liegt in Meisenheim am Glan begraben.
Herzog Wolfgangs Sohn Phillip Ludwig (1547 - 1614) heiratete 1574 eine der drei Erbtöchter des vorletzten Herzogs von Jülich, Kleve und Berg, so dass sein Sohn Wolfgang Wilhelm nach dem Tod des letzten Herzogs 1610 und bei seinem eigenen Regierungsantritt 1614 dann als neuer Herzog von Jülich und Berg die Regierung antreten konnte. Die zweite Tochter heiratete den Markgrafen von Brandenburg, mit dem sich Wolfgang Wilhelm dann die Herzogtümer teilte, die dritte Tochter heiratete Herzog Johann I. von Zweibrücken, der aber ging leer aus. Neuburg blieb Namensbestandteil der Herzöge, auch wenn Residenz natürlich das größere und wichtigere Düsseldorf wurde.
Nach dem Tod des Kurfürsten Karl II. 1685 erbte Herzog Philipp Wilhelm von Neuburg die Kurwürde, war alerdings schon so alt und durch Krankheit geschwächt, dass sein Sohn Johann Wilhelm die Regierung führte. Nach dem Tod seines Vaters 1690 trat er auch die Kurwürde an. Mit seiner Gemahlin Anna Maria Luisa de'Medici hatte er keine Kinder, so dass nach seinem Tod 1716 sein jüngerer Bruder Karl Philipp Kurwürde und Regierung in den "Ländern" Kurpfalz, Neuburg, Jülich und Berg antrat.
Das gesamte Haus Zweibrücken-Neuburg ist in den Ahnenporträts des Rittersaals im Mannheimer Schloss dargestellt.
Karl Philipp selbst hatte nur eine Tochter, Elisabeth Augusta. Sie war - sofern das politisch durchsetzbar war - nur in Jülich und Berg erbberechtigt, als Frau jedoch nicht in der Kurpfalz. Um den gesamten Familienbesitz zusammen zu halten, musste sie ihr Vater mit dem nächsten Erbberechtigten an der Kurpfalz verheiraten. Das war Joseph Karl, Pfalzgraf von Sulzbach (1694 - 1729), der Urenkel des jüngeren Bruders des oben genannten Herzogs Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg. Sulzbach war im Übrigen Bestandteiul des Fürstentums Neuburg gewesen.
Da Joseph Karl mit seiner Frau Elisabeth Auguste wiederum keine erbberechtigten Söhne hatte, sprang die Erbfolge über auf dessen jüngeren Bruder Johann Christian, ebenfalls Pfalzgraf von Sulzbach (1700 - 1733) und nach dessen Tod auf seinen Sohn Carl Theodor (1724 - 1799). Da es sich bei den Pfalzgrafen von Sulzbach um eine Nebenlinie des Hauses Neuburg handelt und Carl Theodor voll in die Neuburger Tradition eintrat, wird hier auf die Ausweisung einer eigenen Linie Pfalz-Sulzbach verzichtet.
Auch Carl Theodor musste die "Erbin" der Herzogtümer Jülich und Berg heiraten, damit der Familienbesitz auch in der folgenden Generation zusammen blieb. Um jegliche Spaltung der Länder zu verhindern, mussten ebenso die anderen beiden Enkelinnen des Kurfürsten Carl Philipp die jeweils nächsten Erbanwärter heiraten.
Das Haus Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler (seit 1799)
So lange Carl Theodor keinen männlichen Erben hatte, musste die Welt damit rechnen, dass bei einen frühen Tod des Kurfürsten die Erbfolge auf wiederum den nächsten männlichen Erben übersprang. Das war zum Zeitpunkt der Eheschließung 1742 Herzog Christian IV. von Zweibrücken (Bild links) - allerdings Zweibrücken jüngere Linie. Diese Familienverhältnisse entziehen sich schlichtweg einer übersichtlichen Darstellung, da Herzog Wolfgang, der erste Herzog von Neuburg (1526 - 1569) seine Besitzungen unter seine fünf Söhne aufgeteilt und jeder dieser fünf Söhne eine eigene Linie der Pfalzgrafen begründet hatte.
Da wird geerbt und verteilt, gestorben und wieder vereinigt. Nebenlinien erbten den Besitz der Hauptlinie und setzten die Familie unter dem Namen der Hauptlinie fort. Schließlich blieb eine Linie übrig - das ist die, die der jüngere Enkel des Herzogs Wolfgang, Christian I. (1598 - 1654) mit dem Titel Herzog von Birkenfeld-Bischweiler, fortsetzte. Sein Urenkel Christian IV. /1722 - 1775), immer noch "nur" Herzog von Birkenfeld-Bischweiler (mit vollem Titel "Herzog von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler") erbte schließlich 1731 den Titel eines Herzogs von Zweibrücken. Er war nach Carl Theodor der zweite an der Kurwürde.
Christian IV. allerdings lehnte es rundweg an, standesgemäß zu heiraten und erbbrechtigte Kinder in die Welt zu setzen. Er war zwar der übernächste an der Kurwürde, aber nur für seine eigene Lebenszeit. Der Dritte Inhaber des Erbanspruchs war sein jüngerer Bruder Friedrich Michael (1724 - 1767) - selber Titel, Herzog von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler, dazu Graf von Rappoltstein und König. König der Pfeifer, Trommler und Kesselschmiede im Elsass.
Nach dem Tod Herzog Christians 1775 trat Friedrich Michaels ältester Sohn Karl als Karl II. (1746 - 1795) die Regierung im Herzogtum Zweibrücken an und in die Erbrechte an der Kurpfalz ein. Da er keine Kinder hatte, übernahm sein jüngerer Bruder Maximilian Joseph, Herzog von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler und wie sein Vater König der Pfeifer, Trommler und Kesselschmiede im Elsass, wohnhaft in Straßburg im Palais Zweibrücken, das Herzogtum und den Erbanspruch auf die Kurpfalz.
Nach dem Tod des Kurfürsten Carl Theodor 1799 erbte er Bayern und alles, was die französische Politik von Kurpfalz und Pfalzgrafschaften übrig gelassen hatte. 1806 wurde er durch Napoleons Gnaden zum ersten König von Bayern erhoben. Seither geht die Linie der Wittelsbacher aus dem Haus Zweibrücken in gerader Linie weiter bis heute.
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