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27.3.2025

Immaterielles Kulturerbe in Deutschland: Verzeichnis wächst

Bund und Länder beschließen Neuaufnahmen

(unesco_d) Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben gestern bestätigt, 18 lebendige Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer Vorschlagsliste der Kulturministerkonferenz der Länder und nach Prüfung, Bewertung und Empfehlung durch das unabhängige Fachkomitee für das Immaterielle Kulturerbe, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt ist. Neben der Brettspielkultur und den Rotwelsch-Dialekten wurde in diesem Jahr unter anderem das Gold- und Silberschmiedehandwerk in die Kulturerbe-Liste eingeschrieben. Damit zeugen heute insgesamt 168 Einträge von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.

Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch erklärt: „Die Neuaufnahmen sind Ausdruck der lebendigen kulturellen Vielfalt und Kreativität in Deutschland. Das Immaterielle Kulturerbe ist ein wichtiger Bestandteil unserer kulturellen Identität. Die Aufnahme neuer Traditionen und Praktiken würdigt das Engagement der Gemeinschaften, die dieses Erbe pflegen und weitertragen. Es verbindet Menschen, fördert den interkulturellen Dialog und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Ich danke allen Beteiligten, die sich für den Erhalt und die Weitergabe dieser Traditionen einsetzen. Ihr Engagement trägt dazu bei, dass das Immaterielle Kulturerbe auch für zukünftige Generationen lebendig bleibt.“

Kulturstaatsministerin Claudia Roth betont: „Die Neuaufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes spiegeln die kulturelle Vielfalt und regionale Besonderheiten wider. Es freut mich, dass die ‚Brettspielkultur‘ in die Liste aufgenommen wurde; sie verbindet Generationen und fördert den Zusammenhalt. Auch die Aufnahme der Analogen Fotografie wie etwa auch von Glockenguss und Glockenmusik ist eine wichtige Würdigung dieser Kulturtechniken.“

Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstreicht: „Das Immaterielle Kulturerbe prägt unser Leben und unsere Gesellschaft. Es verbindet Generationen, schlägt Brücken zwischen ganz unterschiedlichen Menschen und stärkt das Miteinander. Wer Wissen und Können weitergibt, stiftet Gemeinschaft. Die Neuaufnahmen ins Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig und wandlungsfähig unsere kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen heute sind.“

Die UNESCO unterstützt seit mehr als 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland gehört dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2013 an.

Die Neuaufnahmen ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes im Einzelnen:

Analoge Fotografie – Fertigung von Bildnissen als Positiv-Unikate oder als Negative zur Vervielfältigung mittels analoger fotografischer Verfahren

Bau und Spiel der Waldzither in Thüringen und im Harz (eingetragen ins Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes)

Brettspiele spielen – Deutsche Brettspielkultur 

Buttjer, Humpisch, Kochum, Schlausmen, Masematte, Manisch, Jenisch, Lachoudisch und weitere sogenannte „Rotwelsch-Dialekte“ als Träger kultureller Ausdrucksformen in der Gegenwart 

Das Goldschlägerhandwerk am Beispiel der Stadt Schwabach

Das Töpfer- und Keramikerhandwerk in Deutschland. Bewahrung und Weiterentwicklung der traditionellen Handwerkstechniken 

Der sog. Chinesenfasching Dietfurt 

Die Geißbocktradition zwischen den Städten Lambrecht und Deidesheim

Fastnacht an der Saar: Tradition, Vielfalt, Gemeinschaftsgeist

Gebrauchshundewesen

Gehöferschaft Wadrill – Eine traditionelle Waldgenossenschaft

Glockenguss und Glockenmusik

Gold- und Silberschmiedehandwerk 

Handwerkliche Brennkunst

Immersive Vermittlung der Natur und des Universums in Planetarien

Kunsthandwerk aus dem Erzgebirge (eingetragen ins Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes)

Nikolauspostamt – Kinderbriefe an den Nikolaus, Weihnachtspostfiliale St. Nikolaus

Studioglas in Frauenau (eingetragen ins Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes)

Hintergrund

Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 184 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartei.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen. Es zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Über Neuaufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. 

Beiträge aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das auf Vorschlag mehrerer Staaten, darunter Deutschland, zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wurde. Insgesamt verzeichnet Deutschland derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.

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Bild links  Pexels, Ksenia Chernaya

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