Antisemitismus und Judenverfolgung |
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Der Antisemitismus im Dritten Reich läßt sich prinzipiell in
vier Phasen unterteilen:
Erste antijüdische Maßnahmen
Ende März 1933 Boykottaktionen gegen jüdische Kaufleute, Ärzte und Rechtsanwälte,
Staatliche Aktionen gegen jüdische Beamte.
"Kein Jude darf künftig deutsche Staatsautorität verkörpern" ("Völkischer Beobachter", Organ der NSDAP)
Die Nürnberger Gesetze
1935
"Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (15.9.1935):
Zunehmender staatlicher Terror gegenüber der ca. eine halbe Million
umfassenden jüdischen Bevölkerung in Deutschland
Verboten sind den Juden:
Besonders der letzte Punkt macht deutlich, daß es sich keineswegs um
die Frage der Loyalität einer Bevölkerungsgruppe gegenüber
dem Staat oder dem Regime handelt, sondern einzig um die Diskriminierung
der Juden und den Ausschluß aus der propagierten "Volksgemeinschaft".
"Reichsbürgergesetz":
Danach war Reichsbürger nur der "Staatsangehörige deutschen
oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er
gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen.
Allein der mit diesem Gesetz geschaffene und vom bloßen
Staatsangehörigen gesonderte Reichsbürger ist der alleinige
Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze."
Damit waren die Juden zu bloßen Angehörigen des Staates und zu
Bürgern zweiter Klasse degradiert.
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