WTB, Berlin, 13. März. Die bisherige Regierung hat aufgehört
zu sein. Die gesamte Staatsgewalt ist auf den mitunterzeichneten
Generallandschaftsdirektor Kapp - Königsberg - als Reichskanzler und
preußischer Ministerpräsident übergegangen. Zum
militärischen Oberbefehlshaber, gleichzeitig als Reichswehrminister
wird vom Reichskanzler der General der Infanterie, Freiherr von Lüttwitz
berufen. Eine neue Regierung der Ordnung, der Freiheit und der Tat wird gebildet.
Freiherr von Lüttwitz, General der Infanterie Kapp, Generallandschaftsdirektor
Das Mandat der Nationalversammlung zum Erlaß einer Verfassung und zum Abschluß des Friedens ist erloschen. Es fehlt ihr jedes moralische Recht zu weiterer Tagung. Ihr Versuch, die Wahlen hinauszuschieben und dadurch ihr Mandat eigenmächtig zu verlängern, widerspricht dem Volkswillen. Die eben von ihr beschlossene Verfassung wird willkürlich von ihr wie ein Fetzen Papier behandelt. Schon will die Mehrheit die Wahl des Reichspräsidenten nicht durch die Gesamtheit des Volkes, sondern durch das Parlament vornehmen. Die Nationalversammlung wird hierdurch aufgelöst. Sobald die innere Ordnung wiederhergestellt ist, werden wir zu verfassngsmäßigen Zuständen zurückkehren und Neuwahlen ausschreiben. Der Reichskanzler: gez.: Kapp
Die preußische Landesversammlung wird in Anbetracht der veränderten politischen Lage aufgelöst. Der Ministerpräsident (gez.): Kapp
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Die Selbsternennung der Regierung Kapp 13.3.1920 Volksstimme (Mannheim), Nr. 72 /1920, Sonntag, 14. März 1920 Stadtarchiv Mannheim |
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