Es steht sicher außer Frage, dass der
genetische
fingerprint ein wertvolles und sehr sicheres Unterscheidungsverfahren
für
zwei oder mehrere Personen ist und dass man es in der Kriminalistik und
beim Vaterschaftsnachweis anwenden kann und sollte. Es kann ebenfalls
dazu
dienen Tote zu identifizieren, die bei Unfällen umgekommen
sind. Auch
zur Herkunft von Tieren (man denke an BSE oder Maul- und Klauenseuche)
und bei der Verwandtschaftsanalyse von Menschen und Tieren kann das
Verfahren
eingesetzt werden. Wie man schon daran erkennen kann, ist es sehr
vielfältig
einsetzbar.
Entstanden ist es 1985 als der Brite Alec Jeffreys nachwies,
dass es in der Population viele VNTRs gibt. Daraufhin hat die britische
Regierung dieses sofort für die Kriminalistik
weiterentwickelt. Auch
die USA haben schon bald danach dieses Verfahren für
forensische Zwecke
genutzt. Nach ersten Erfolgen kam aber insbesondere in den USA Kritik
auf
und viele fragten nach der Sicherheit und Zuverlässigkeit der
angewandten
Verfahren. Insbesondere wurde kritisiert, dass man die Verteilung der
VNTRs
in der Population gar nicht kenne und dass man damit auch nicht die
Wahrscheinlichkeit
abschätzen könne, mit der sich zwei Personen
unterscheiden. Daraufhin
wurden solche Untersuchungen vom FBI sehr stark intensiviert, um die
nötigen
Daten zur Verfügung zu haben und die Kritik
entkräften zu können.
Das war dann bis 1997 wohl weitgehend der abgeschlossen und seitdem
wird
dieses Verfahren von amerikanischen und europäischen Gerichten
gleichermaßen
anerkannt.
Als vor zwei Jahren die 11-jährige Christina Nytsch
ermordet aufgefunden wird, kommt es zum bislang
größten Gentest
in Deutschland. 18.000 Männer werden getestet,was
schließlich
zum Erfolg führte. Der genetische Fingerabdruck lässt
sich aus
Speichelproben genauso wie aus Blutresten oder Sperma gewinnen. Das
Bundeskriminalamt
in Wiesbaden hat jetzt ein Verfahren entwickelt, das mit ausgefallenen
Haaren arbeitet. Geht man davon aus, dass jeder Mensch im Schnitt alle
15 Minuten ein Haar verliert, dann eröffnen sich bei der
Fahndung
völlig neue Wege. Auch sogenannte Altfälle
können manchmal
noch überprüft werden, denn unter geeigneten
Bedingungen dauert
es Jahre, bis Haare von selbst verrotten.
Gesellschaftspolitische Probleme kann es dadurch geben,
dass viele Kriminalisten die Daten speichern möchten und dass
viele
von ihnen sogar die Forderung erheben, dass man von jedem
Neugeborenen
einen genetischer Fingerabdruck angefertigt werden sollte und man ihn
speichern
sollte, um so bei jedem Verbrechen den Täter leichter erkennen
zu
können.
Die Ruhrzeitung schreibt dazu: "Die Einrichtung einer
zentralen Gendatenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden wurde
1998 gesetzlich ermöglicht. Gespeichert werden DNA-Muster von
verurteilten
Straftätern und Beschuldigten, denen ein schweres Verbrechen
zur Last
gelegt wird. Voraussetzungen sind ein Richterbeschluss und eine
Prognose,
dass der Betreffende auch künftig wieder eine schwere Straftat
begehen
könnte. Nach Angaben eines BKA-Experten vom Februar sind
bereits etwa
90 000 DNA-Muster in die Datenbank gestellt worden. Damit habe man
bisher
schon 900 Treffer produziert. In diesen Fällen konnten die
Experten
Spuren ungelöster Fälle Personen zuordnen, deren
genetischer
Fingerabdruck gespeichert gewesen ist." Die Meinungen deutscher
Politiker
zu diesem Thema sind aber sehr verschiedenen:
Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) möchte
in der Gendatei alle Personen erfassen, die Verbrechen "von erheblicher
Bedeutung" begangen haben. Darunter fallen nicht nur Kapitalverbrechen
wie Mord, sondern auch Wiederholungstäter. Kanther ist
außerdem
der Meinung, dass die bestehenden Gesetze für diese Datei
ausreichen.
Der Bundesjustizminster Edzard Schmidt-Jortzig (FDP)
wird konkreter: nur Personen die Verbrechen, die mit mehr als einem
Jahr
Gefägnis bedroht sind, begehen, sollen erfasst werden.
Außerdem
fordert er eine (neue) gesetzliche Grundlage.
CSU-Justizminister Hermann Leeb möchte einen Gen-"Abdruck"
bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung anfertigen lassen.
Zum Speichern der Daten ist Folgendes zu sagen:
1. Es ist zu unterscheiden zwischen der Speicherung der
Elektrophoresedaten
oder ob eine Gewebeprobe gespeichert wird. Letztere
könnte
später für die Analyse anderer Sachverhalte benutzt
werden, z.B.
ob gewisse Erbkrankheiten oder Persönlichkeitsmerkmale
vorliegen.
Sie darf also unter keinen Umständen in die falschen
Hände geraten.
Da das vielleicht nicht immer zu verhindern ist, sollte das Speichern
von
solchen Proben grundsätzlich verboten werden.
2. Wird nur das Elektrogramm gespeichert, so ist zu fragen,
ob man aus diesem auch andere Schlüsse ziehen kann als die
für
die es angefertigt wurde. Bei manchen VNTRs ist nämlich
bekannt, dass
ab einer bestimmten Anzahl von Wiederholungen, Erbkrankheiten die Folge
sind. D.h. diese VNTRs müssen für die Anfertigung von
genetischen
Fingerabdrücken ausgeschlossen werden. Die genetischen
Fingerabdrücke
dürfen nur zur Unterscheidung von 2 oder mehreren Personen
herangezogen
werden.
3. Es muss daher immer wieder geprüft werden, ob
bei den gespeicherten Daten solche dabei sind, über die man
mit neueren
Forschungen nun plötzlich mehr aussagen kann als bei der
Erhebung
der Daten. Es wäre dann zu fordern, dass diese Daten
vernichtet würden.