Kommentar zum genetischen Fingerabdruck

Es steht sicher außer Frage, dass der genetische fingerprint ein wertvolles und sehr sicheres Unterscheidungsverfahren für zwei oder mehrere Personen ist und dass man es in der Kriminalistik und beim Vaterschaftsnachweis anwenden kann und sollte. Es kann ebenfalls dazu dienen Tote zu identifizieren, die bei Unfällen umgekommen sind. Auch zur Herkunft von Tieren (man denke an BSE oder Maul- und Klauenseuche) und bei der Verwandtschaftsanalyse von Menschen und Tieren kann das Verfahren eingesetzt werden. Wie man schon daran erkennen kann, ist es sehr vielfältig einsetzbar.
Entstanden ist es 1985 als der Brite Alec Jeffreys nachwies, dass es in der Population viele VNTRs gibt. Daraufhin hat die britische Regierung dieses sofort für die Kriminalistik weiterentwickelt. Auch die USA haben schon bald danach dieses Verfahren für forensische Zwecke genutzt. Nach ersten Erfolgen kam aber insbesondere in den USA Kritik auf und viele fragten nach der Sicherheit und Zuverlässigkeit der angewandten Verfahren. Insbesondere wurde kritisiert, dass man die Verteilung der VNTRs in der Population gar nicht kenne und dass man damit auch nicht die Wahrscheinlichkeit abschätzen könne, mit der sich zwei Personen unterscheiden. Daraufhin wurden solche Untersuchungen vom FBI sehr stark intensiviert, um die nötigen Daten zur Verfügung zu haben und die Kritik entkräften zu können. Das war dann bis 1997 wohl weitgehend der abgeschlossen und seitdem wird dieses Verfahren von amerikanischen und europäischen Gerichten gleichermaßen anerkannt.
Als vor zwei Jahren die 11-jährige Christina Nytsch ermordet aufgefunden wird, kommt es zum bislang größten Gentest in Deutschland. 18.000 Männer werden getestet,was schließlich zum Erfolg führte. Der genetische Fingerabdruck lässt sich aus Speichelproben genauso wie aus Blutresten oder Sperma gewinnen. Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden hat jetzt ein Verfahren entwickelt, das mit ausgefallenen Haaren arbeitet. Geht man davon aus, dass jeder Mensch im Schnitt alle 15 Minuten ein Haar verliert, dann eröffnen sich bei der Fahndung völlig neue Wege. Auch sogenannte Altfälle können manchmal noch überprüft werden, denn unter geeigneten Bedingungen dauert es Jahre, bis Haare von selbst verrotten.
Gesellschaftspolitische Probleme kann es dadurch geben, dass viele Kriminalisten die Daten speichern möchten und dass viele von ihnen sogar die Forderung erheben, dass man  von jedem Neugeborenen einen genetischer Fingerabdruck angefertigt werden sollte und man ihn speichern sollte, um so bei jedem Verbrechen den Täter leichter erkennen zu können.
Die Ruhrzeitung schreibt dazu: "Die Einrichtung einer zentralen Gendatenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden wurde 1998 gesetzlich ermöglicht. Gespeichert werden DNA-Muster von verurteilten Straftätern und Beschuldigten, denen ein schweres Verbrechen zur Last gelegt wird. Voraussetzungen sind ein Richterbeschluss und eine Prognose, dass der Betreffende auch künftig wieder eine schwere Straftat begehen könnte. Nach Angaben eines BKA-Experten vom Februar sind bereits etwa 90 000 DNA-Muster in die Datenbank gestellt worden. Damit habe man bisher schon 900 Treffer produziert. In diesen Fällen konnten die Experten Spuren ungelöster Fälle Personen zuordnen, deren genetischer Fingerabdruck gespeichert gewesen ist." Die Meinungen deutscher Politiker zu diesem Thema sind aber sehr verschiedenen:
Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) möchte in der Gendatei alle Personen erfassen, die Verbrechen "von erheblicher Bedeutung" begangen haben. Darunter fallen nicht nur Kapitalverbrechen wie Mord, sondern auch Wiederholungstäter. Kanther ist außerdem der Meinung, dass die bestehenden Gesetze für diese Datei ausreichen.
Der Bundesjustizminster Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) wird konkreter: nur Personen die Verbrechen, die mit mehr als einem Jahr Gefägnis bedroht sind, begehen, sollen erfasst werden. Außerdem fordert er eine (neue) gesetzliche Grundlage.
CSU-Justizminister Hermann Leeb möchte einen Gen-"Abdruck" bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung anfertigen lassen.
Zum Speichern der Daten ist Folgendes zu sagen:
1. Es ist zu unterscheiden zwischen der Speicherung der Elektrophoresedaten oder ob eine Gewebeprobe gespeichert wird. Letztere könnte später für die Analyse anderer Sachverhalte benutzt werden, z.B. ob gewisse Erbkrankheiten oder Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Sie darf also unter keinen Umständen in die falschen Hände geraten. Da das vielleicht nicht immer zu verhindern ist, sollte das Speichern von solchen Proben grundsätzlich verboten werden.
2. Wird nur das Elektrogramm gespeichert, so ist zu fragen, ob man aus diesem auch andere Schlüsse ziehen kann als die für die es angefertigt wurde. Bei manchen VNTRs ist nämlich bekannt, dass ab einer bestimmten Anzahl von Wiederholungen, Erbkrankheiten die Folge sind. D.h. diese VNTRs müssen für die Anfertigung von genetischen Fingerabdrücken ausgeschlossen werden. Die genetischen Fingerabdrücke dürfen nur zur Unterscheidung von 2 oder mehreren Personen herangezogen werden.
3. Es muss daher immer wieder geprüft werden, ob bei den gespeicherten Daten solche dabei sind, über die man mit neueren Forschungen nun plötzlich mehr aussagen kann als bei der Erhebung der Daten. Es wäre dann zu fordern, dass diese Daten vernichtet würden.

Mario Hupfeld ,78464 Konstanz, Mario.Hupfeld@uni-konstanz.de
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