Zwangsarbeit - Anwerbung und Deportation

Von Beginn des II. Weltkriegs bis Anfang 1940 wurden knapp 300 000 polnische Kriegsgefangene zur Arbeit nach Deutschland verbracht, 90% von ihnen arbeiteten in der Landwirtschaft.
Als die deutschen Arbeitsverwaltungsbehörden bei der Dienstverpflichtung von Arbeitslosen und der Anwerbung von polnischen Zivilisten nicht den erhofften Erfolg hatten, der Ausfall deutscher Arbeitskräfte aber kompensiert werden musste, griffen die Besatzungsbehörden zu Einschüchterungs- und Zwangsmassnahmen. Kinos und Schulen wurden umstellt, Razzien ganzer Stadtteile durchgeführt, für die Jahrgänge 1915 bis 1925 Arbeitspflicht in Deutschland angeordnet.

Im November 1939 bereits hatte Göring die Arbeitsverwaltung angewiesen,

"die Hereinnahme ziviler polnischer Arbeitskräfte, insbesondere polnischer Mädchen, in größtem Ausmaß zu betreiben. Ihr Einsatz und ihre Entlohnung müssen zu Bedingungen erfolgen, die den deutschen Betrieben leistungsfähige Arbeitskräfte billigst zur Verfügung stellen."

Auf diese Weise sollte der Arbeitskräftemangel insbesondere in der deutschen Landwirtschaft kurzfristig behoben werden. Die Entscheidung zum Ausländereinsatz war aber andererseits ein flagranter Verstoß gegen die weltanschaulichen Prinzipien des Nationalsozialismus. Insbesondere von den NS-Fundamentalisten wurde auf die Gefahren des "Fremdvölkischen" hingewiesen und eine strenge Reglementierung des Lebens der Polen in Deutschen und eine Behandlung nach rassischen Gesichtspunkten gefordert.

Die Richtlinien zur Behandlung der polnischen Fremdarbeiter in Deutschland vom 8.3.1940

Am 8.März 1940 gab das RSHA Richtlinien heraus, wie mit den Polen umzugehen sei. Hiernach wurden die Polen gezwungen,

  • in Lager zu wohnen, auf dem Lande mindestens in einer von den deutschen Arbeitskräften getrennten Unterkunft
  • sie mussten ein deutlich sichtbares Zeichen (P) an der Kleidung tragen
  • jeder Kontakt mit Deutschen außer bei der Arbeit war verboten
  • Ihr Lohn richtete sich nach dem der Deutschen, war aber mit einer 15prozentigen "Sozialausgleichsabgabe" belegt, die an den Staat abzuführen war
  • Polen sollten nur für tatsächlich geleistete Arbeit - im Krankheitsfalle also gar nichts - entlohnt werden.
  • Ein Ministerialbeamter kalkulierte, den Polen solle effektiv so viel bleiben, wie sie zur Reproduktion ihrer Arbeitskraft benötigten.
  • Polen war verboten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder Badeanstalten zu besuchen
  • die Abhaltung polnischer Messen war untersagt
  • selbst die Benützung von Fahrrädern und Taschenmessern war verboten
  • bei Arbeitsbummelei drohte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
  • bei sexuellem Kontakt polnischer Männer mit deutschen Frauen drohte den Polen die öffentliche Hinrichtung, den deutschen Frauen die Diffamierung (Haare abschneiden und an den Pranger stellen).

Zwar wurde dieser Erlass vor Ort völlig unterschiedlich gehandhabt, aber es waren die Grundlagen gelegt für eine rassistische Polenpolitik, der Status des Herrenmenschen erhielt Rechtsgrundlagen.

Unterdrückungs- und Kontrollmechanismen

Die Beschäftigung von Millionen ausländischer Arbeitskräfte, die in Deutschland - wie in Polen - Zwangsarbeit verrichten mussten oder - wie die meisten Arbeiter aus dem Westen - zwar formal als freie Beschäftigte angeworben wurden, aber nach Ablauf des Arbeitsvertrages nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten wieder nach Hause zurückkehren konnten, konnte nur auf der Basis eines umfassenden Kontroll- und Repressionsapparats funktionieren, in den nicht nur die Polizei und SS, sondern auch Zehntausende von Deutschen, sei es als Werkschutzmann oder Lagerführer, als Bürokraft, Küchenleiterin oder Ausländerbeauftragter beim Arbeitsamt integriert waren.

Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge; München 2001, S. 132ff

Der Einsatz von Zivilarbeitern aus den sowjetischen Gebieten

Hoffnung auf schnellen Sieg

Nach den Blitzkriegen über Polen und Frankreich rechnete die deutsche Reichsleitung mit einem ebenso schnellen Sieg gegen die Sowjetunion. Demzufolge gab es keinerlei Planungen für den Einsatz russischer Kriegsgefangener in der deutschen Wirtschaft, was ohnehin aus rassistischen Gründen unerwünscht war.

Generalplan Ost: Umsiedelungsaktion nach Sibirien geplant

Vielmehr war die Verbringung von Millionen russischer Menschen in den Norden Russlands und nach Sibirien gedacht:
"viele 10 Millionen Menschen werden in diesem Gebiet überflüssig und werden sterben oder nach Sibirien auswandern müssen"
Zitiert nach: Ulrich Herbert, a.a.O., S. 136

Keine Vorsorge für russische Kriegsgefangene

Infolge des Fehlens langfristiger Planungen und aus rassistischen Gründen wurden weder Unterkünfte noch Transport oder Verpflegung für die zu erwartenden zwei bis drei Millionen Kriegsgefangene organisiert noch gab es
"ein Interesse an der Erhaltung des Lebens dieser Gefangenen zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft in der deutschen Wirtschaft."
(Christian Streit)

Millionenfacher Tod russischer Kriegsgefangener

Aus diesem Grund kam es zu einem Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen: 60% der bis Ende 1941 in deutsche Gefangenschaft geratenen 3,35 Millionen sowjetischer Soldaten kamen ums Leben, 1,4 Millionen bereits vor Anfang September 1941. Von den insgesamt 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, die während des Krieges in deutsche Hände gerieten, kamen 3, 3 Millionen ums Leben.

Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge; München 2001, S. 136

Entschluss zum Arbeitseinsatz russischer Arbeitskräfte in Deutschland

Nachdem sich die Hoffnungen auf einen schnellen Sieg nicht bestätigten, genehmigten Hitler und Göring im November 1941 den Einsatz sowjetischer Kriegsgefangenen und Zivilarbeiter. Göring machte aber keinen Hehl daraus, welche Rolle hierbei den russischen Menschen zukommen sollte.

  • "Die deutschen Facharbeiter gehören in die Rüstung; Schippen und Steineklopfen ist nicht ihre Aufgabe, dafür ist der Russe da."
  • "Keine Berührung mit deutscher Bevölkerung, vor allem keine Solidarität. Deutscher Arbeiter ist grundsätzlich Vorgesetzter der Russen."
  • "Ernährung Sache des Vierjahresplans. Schaffung eigener Kost (Katzen, Pferde usw.). Kleidung, Unterbringung, Verpflegung etwas besser als zu Hause, wo Leute zum Teil in Erdhöhlen wohnen."
  • "Aufsicht: Wehrmachtsangehörige während der Arbeit, aber auch deutsche Arbeiter, die hilfspolizeiliche Funktionen wahrzunehmen haben."
  • "Die Strafskala kennt zwischen Ernährungsbeschränkung und standrechtlicher Exekution im allgemeinen keine weiteren Stufen."

Die deutsche Ministerialbürokratie erkannte schon im Februar 1942 den fatalen Fehler, den man mit der Ausklammerung russischer Arbeitskräfte für die deutsche Wehrwirtschaft begangen hatte:

"Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Arbeitseinsatz wären nicht entstanden, wenn man sich rechtzeitig zu einem großzügigen Einsatz russischer Kriegsgefangener entschlossen hätte. Es standen 3,9 Millionen Russen zur Verfügung, davon sind nur noch 1,1 Millionen übrig. Die Zahl der gegenwärtig beschäftigten russischen Kriegsgefangenen (400 000) dürfte sich kaum erhöhen lassen."

Zitiert nach: Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge; München 2001, S. 136ff

Anwerbung sowjetischer Zivilarbeiter

Anstatt des organisatorisch relativ einfachen Arbeitseinsatzes von Kriegsgefangenen musste die deutsche Arbeitsverwaltung zur Anwerbung sowjetischer Zivilarbeiter übergehen, was wiederum ideologische Probleme mit sich brachte.

Gestellungskontingente und Jagd auf sowjetische Zivilarbeiter

Analog zur "Anwerbung" polnischer Zivilarbeiter wurden im Frühjahr 1942 Maßnahmen ergriffen, welche die Rekrutierung sowjetischer Zivilarbeiter effektivieren und eine den rassistischen Grundsätzen des NS-Regimes entsprechende Behandlung der sowjetischen Arbeitskräfte sicherstellen sollte.

Mit Werben hatte die Rekrutierungs- und Deportationspraxis der beteiligten deutschen Stellen der Arbeitsverwaltung, der Wehrmacht und der SS nichts mehr zu tun. Nach den Erfahrungen in Polen erließen die deutschen Behörden sogleich Bestimmungen, wonach durch Dienstverpflichtung und jahrgangsweise Aushebungen die den entsprechenden Bezirken auferlegten Kontingente an Arbeitskräften zu rekrutieren waren.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz

Dem neuinstallierten Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA), Fritz Sauckel, kam die Aufgabe zu, die "Anwerbungs-Kampagnen in den besetzten Gebieten, den Einsatz und die Behandlung der Ostarbeiter zu koordinieren."

Der Ostarbeitererlass vom 2.Februar 1942

Am 2. Februar 1942 erließ das RSHA die sogenannten "Ostarbeitererlasse" Für die Ostarbeiter (=sowjetische Zivilarbeiter) waren folgende Regelungen aufgestellt worden:

  • Unterbringung in geschlossenen Wohnlagern, umzäunt, nach Geschlechtern getrennt.
  • Gemeinsame Unterbringung von Ostarbeiterfamilien
  • Rücktransport von Arbeitsunfähigen, Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren
  • Verbot der Freizügigkeit und des Verlassens des Lagers außer zur Arbeit,
  • Freizeitbetreuung durch die DAF
  • Ausflüge mit deutschem Begleitpersonal als Belohnung möglich
  • Arbeit in möglichst geschlossenen Gruppen
  • Verhinderung jeglichen Solidaritätsgefühl zwischen Deutschen und Russen
  • Bewachung durch Werkschutz, Bewachungsgewerbe und Hilfswerkschutzmänner
  • Führung der Lager durch vom politischen Abwehrbeauftragten des Betriebes ernannte Lagerleiter
  • Striktes Kennzeichnungsgebot ("Ost")
  • Einsatz von russischen V-Männern und Lagerältesten
  • Zweimal monatlich Möglichkeit zum Postverkehr
  • Verbot der seelsorgerischen Betreuung
  • Rücksichtsloses Durchgreifen - auch Waffengebrauch - bei Ungehorsam
  • Eigenes Strafsystem (Ordnungsstrafen wie Stubendienst, Zuteilung zu Straftrupps, Entziehung der warmen Tagesverpflegung bis zu drei Tagen, Arrest bis zu drei Tagen
  • Züchtigungserlaubnis für Lagerleiter, alle anderen Strafen nur durch Gestapo
  • Einweisung in ein Arbeitserziehungslager oder Konzentrationslager bei Arbeitsflucht.
  • Todesstrafe bei Kapitalverbrechen, politischen Delikten und Geschlechtsverkehr mit Deutschen

Insgesamt sind die "Ostarbeitererlasse" als nahezu vollständige Umsetzung des rassistischen Prinzips der Unterteilung in "Herrenmenschen" und "Untermenschen" in die Praxis des Arbeitseinsatzes anzusehen.

Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge; München 2001, S.139

Methoden der "Arbeitskräftegewinnung"

Christian Gerlach hat in seiner Studie über die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrussland insgesamt sieben Methoden der Arbeitskräftegewinnung im Osten unterschieden:

  • Freiwillige Meldungen, v.a. in den ersten Wochen der Besatzung. Bereits im August 1941 berichten die deutschen Arbeitseinsatzstäbe, dass sich praktisch niemand mehr freiwillig zum Arbeitseinsatz nach Deutschland melde. Razzien und Menschenjagden wurden zur Regel.
  • Die Verteilung von Pflichtkontingenten: Bestimmte Regionen und Verwaltungen hatten in einer bestimmten Zeit dafür zu sorgen, dass eine definierte Zahl von Arbeitskräften zu stellen war - auf welche Weise diese Arbeitskräfte beschafft wurden, war freigestellt. Letztlich waren es die einheimischen Exekutivkräfte, welche die Rekrutierungen vorzunehmen hatten.
  • Die Dienstverpflichtung ganzer Jahrgänge zur Arbeit in Deutschland; in Russland erst seit 1943 durchgeführt. Dabei gingen die deutschen Behörden bald zur Rekrutierung immer jüngerer Zwangsarbeiter über; das Generalkommissariat Weißruthenien verpflichtete 1943 Mädchen zwischen 16 und 22 Jahren zum Reichseinsatz, 1944 sogar des Jahrgangs 1930, d.h. der 13-und 14-Jährigen. Von den 77281 Arbeitskräften, die aus dem Bereich der Heeresgruppe Mitte zwischen Januar und Ende 1944 deportiert wurden, waren 5418 10 bis 14 Jahre alt und 5390 jünger als zehn.
  • die Auskämmung von Industriebetrieben, Wehrmachtseinheiten und Agrarbetrieben
  • Die gewaltsame Aushebung von Arbeitskräften bei den Großaktionen zur Partisanenbekämpfung
  • Die sogenannte Äuskämmung von Flüchtlingen und aus den 11943/44 von der Wehrmacht geräumten Gebieten Evakuierten.
  • Die gewaltsame Rückführung von Teilen oder der gesamten einheimischen Bevölkerung bei den Rückzügen der Wehrmacht, insbesondere seit 1942/43; ein Teil der Zurückgeführten wurde als Zwangsarbeiter nach Deutschland verschickt.

Wie die Rekrutierungsmaßnahmen in der Praxis aussahen, geht z.B. aus einem Bericht einer deutschen Briefzensurstelle vom November 1942 hervor. Danach wurden "Männer und Frauen einschließlich Jugendlicher vom 15. Lebensjahr ab auf der Straße, von den Märkten und aus Dorffestlichkeiten herausgegriffen und fortgeschafft. Die Einwohner halten sich deshalb ängstlich verborgen und vermeiden jeden Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Zu der Anwendung der Prügelstrafe ist nach den vorliegenden Briefen seit etwa Anfang Oktober das Niederbrennen der Gehöfte bzw. ganzer Dörfer als Vergeltung für die Nichtbefolgung der an die Gemeinden ergangenen Aufforderungen zur Bereitstellung von Arbeitskräften getreten. Die Durchführung dieser letzten Maßnahme wird aus einer ganzen Reihe von Ortschaften gemeldet."

Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge; München 2001, S. 142

Ende 1942: 1,7 Millionen Zivilarbeiter und Kriegsgefangene aus der Sowjetunion im Deutschen Reich

Auf diese Weise wurden von April bis Dezember 1942 allein etwa 1,3 Millionen ziviler Arbeitskräfte nach Deutschland geholt, wöchentlich also 40 000; je zur Hälfte Männer und Frauen. Das Durchschnittsalter der Deportierten lag bei etwa 20 Jahren, von ihnen waren erheblich jünger; auch 15- und 16-jährige wurden ins Reich zur Arbeit gebracht.
Darüber hinaus kamen 1942 noch etwa 450 000 sowjetische Kriegsgefangene zum Arbeitseinsatz ins Reich, so dass Ende des Jahres bereits mehr als 1,7 Millionen Zivilarbeiter und Kriegsgefangene aus der Sowjetunion in deutschen Betrieben beschäftigt waren. Davon wurde der größte Teil in der Industrie eingesetzt.

Anwerbung ziviler Arbeitskräfte im Westen

Auch im Westen und in Polen verstärkten die deutschen Behörden die Anwerbe- und Rekrutierungsmaßnahmen und griffen nunmehr durch die Einführung der Dienstpflicht auch in Frankreich verstärkt zu Zwangsmaßnahmen - mit der Folge, dass zum einen zwar die Einsatzzahlen westlicher Zivilarbeiter stiegen, zum anderen die Widerstandsbewegungen in den betroffenen Ländern an Stärke zunahmen.
Der deutsche Geheimdienst vermeldete im Sommer 1942, dass "infolge des Arbeitsdienstverpflichtungsgesetzes weitere Teile der indifferenten Masse der Bevölkerung ins gegnerische Lager" wechselten: "In manchen Kreisen stößt man heute geradezu auf eine Atmosphäre von erbitterter Ablehnung alles Deutschen ... Wenn sich auch nun nicht in offener Ablehnung äußere, so ist doch die Gefahr unverkennbar, dass ein wesentlicher Teil der Bevölkerung für die Feindagitation noch empfänglicher geworden (ist) als bisher."

Wenn zu Beginn des Krieges noch eine Anwerbung in den besetzten Gebieten erfolgte, dann unter Vorspiegelung falscher Tatsachen: Der Augsburger NSDAP-Kreisleiter ging noch 1942 davon aus, die ausländischen Arbeitskräfte seien freiwillig zum Arbeitseinsatz ins Deutsche Reich gekommen:

"Werbemethoden, mit denen Ostarbeiter eingefangen werden. Nachweislich wurde ukrainischen Arbeitskräften versprochen, sie würden in Deutschland so behandelt, dass sie praktisch den deutschen Arbeitern gleichgestellt seine, und zwar in Betracht auf Bezahlung, Behandlung, freien Ausgang usw. Die Enttäuschung war natürlich nicht gering, als die Ukrainer beobachten mussten, dass sie im Reich wie Kriegsgefangene behandelt wurden."

zitiert nach: Grossmann, A., Polen und Sowjetrussen in Bayern 1939-1945, in: Archiv für Sozialgeschichte 24.Jg.(1984), S. 355-397; hier S. 360 Wirtschaft des Dritten Reiches, Berlin/Bonn 1986, S. 136:

Gemäß dem Schnellbrief vom 17. Januar 1942 hatte Reichsmarschall Göring "die Anwerbung von Arbeitskräften in größtem Ausmaß" angeordnet.

Den Angeworbenen sollte die gleiche Behandlung zukommen wie den russischen Kriegsgefangenen.

Der Transport nach Deutschland sollte wie folgt ablaufen:

  • Erfassung der Arbeitskräfte durch die Anwerbungskommissionen des Arbeitsministeriums in Auffanglagern, wo die Arbeiter entseucht und die Transporte ins Reichsgebiet zusammengestellt wurden
  • Transport mit der Eisenbahn zum Übergangslager im Generalgouvernement oder an der Grenze zum Reichsgebiet, zweite Entseuchung, danach
  • Transport in ein Durchgangslager der Landesarbeitsämter, danach
  • Transport in ein Betriebslager, dem die Arbeitskräfte zugeteilt worden waren.

"Diese Lager dürfen von den Arbeitskräften nur zum Zwecke der Arbeit verlassen werden, zu der sie geschlossen (wie Kriegsgefangene) zu führen sind."

Für die Bewachung der Lager und der Transporte war die Ordnungspolizei unter der Aufsicht durch den SD (Sicherheitsdienst) verantwortlich.


Anwerbung französischer Zwangsarbeiter (1)


Anwerbung französischer Zwangsarbeiter (2)


Abtransport sowjetischer Zwangsarbeiter


Anwerbungspraktiken


Plakat zur Anwerbung sowjetischer Zwangsarbeiter


Die Verschickung von 50 000 Jugendlichen


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