Zwangsarbeit - Lebensumstände -
Sexuelle Kontakte zwischen
Ausländern und Deutschen

Intimverkehr wurde aus rassischen Gründen strengstens bestraft, aber auch zwischen Ausländern war er unerwünscht.

Waren schwangere Frauen bis 1943 in ihre Heimat zurückgeschickt worden, änderte sich dies angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation.
Frauen sollten ab 1943 auf dem Bauernhof, in den Betriebslagern oder in speziellen Entbindungslagern (ELA) entbinden, da aus rassisch-ideologischen Gründen der Aufenthalt für diese Frauen in den Krankenhäusern abgelehnt wurde.
Die Nationalsozialisten bevorzugten in jedem Fall den Schwangerschaftsabbruch, wofür ebenfalls Lager geschaffen wurden (ULA). Zwar wurde im NS-Staat am 9.März 1943 Schwangerschaftsabbruch strengstens verboten, doch wurde dieses Verbot schon am 11.März 1943 in bezug auf Ausländerinnen aufgehoben. (Kucera, S. 57)

1943 wurde in der Augsburger Kammgarnspinnerei (AKS) ein Lager errichtet, in dem "Ostarbeiterinnen", die in der Industrie Schwabens beschäftigt waren, entbinden mussten. Dort sollten die Schwangeren des gesamten Gaus zusammengefasst werden. Ursprünglich war dieses Lager in Gersthofen vorgesehen gewesen.
Sie arbeiteten vor und nach der Entbindung bei der AKS, spezielle Schonung oder gar Zusatzverpflegung war nicht vorgesehen.
Ab 1943 scheinen dort 282 Kinder auf die Welt gekommen zu sein. Wie viele überlebten bzw. wohin sie und die Mütter nach der Entlassung verbracht wurden, ist unbekannt.

Infolge von Bombenschäden bei der AKS wurde zunächst ein Entbindungslager in Gersthofen-Gablingen projektiert, in dem auch Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen und kranke Ausländer gepflegt werden sollten. Da die Lagerbaustelle kurz vor Fertigstellung ebenfalls den Bomben der Alliierten zum Opfer fiel, wurden am 20.Mai 1944 im Zweckverbandslager Augsburg (Lager IV, Zugspitzstr.1) ein Ausweichlager für Entbindungen sowie für Schwangerschaftsabbrüche eingerichtet.
Bis zur Bombardierung befand sich eine "Schwangerschaftsunterbrechungsstelle" in den Krankenbaracken beim Hauptkrankenhaus.

Staatsarchiv Augsburg, Landesarbeitsamt Südbayern, Akt Kempten 8

Nach der Entbindung sollte die Frau möglichst 10 Tage später wieder zur Arbeit eingesetzt werden. Falls das Kind nicht zur Arbeitsstelle mitgenommen werden konnte, musste das Arbeitsamt eine entsprechende Ersatzarbeitsstelle besorgen; Arbeitsausfall und Kinderbetreuung sollte es nicht geben.
Für die Kinder gab es keinerlei Zulagen, die Eltern hatten von ihren geringen Einkommen für sie zu sorgen.


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