- Der schulische RU bietet die Möglichkeit, Lebensfragen konkret und grundlegend zu
bedenken:
- Kompetenz zur Deutung von Leben und Glauben zu stärken,
- Fragen nach sinnvoller und verantwortlicher Lebensgestaltung zu entfalten.
- Die Grundlage für seinen pädagogischen Dienst am jungen Menschen heute sieht
der RU in dem biblisch bezeugten, christlich tradierten und je neu wirksam werdenden Bild vom Menschen,
der sich von Gott gehalten, zur Freiheit berufen weiß.
- Im schulischen Fächerkanon fällt dem RU die Aufgabe zu, im Kontext heutiger
Lebensbezüge die biblisch-christliche Glaubenstradition verstehbar und erfahrbar zu
machen und somit als Lebensdimension zu erschließen.
- Aus diesen Rahmenbdingungen ergeben sich für den RU vordringlich folgende pädagogische
Zielsetzungen:
(1) Sensibilisierung für religiöse Sinn- und Fragehorizonte im Sinne einer religiösen
Propädeutik,
(2) Orientierung und Hilfestellung bei Fragen ethisch verantworteten Lebensführung,
(3) Vermittlung religiösen Wissens und religiöser Erfahrungen.
- Angesichts seiner lebensweltlichen Offenheit einerseits und seiner biblisch-christlichen Bindung
andererseits erfordert der RU eine konstruktive Neubestimmung der Rolle der Konfessionen:
Den Wert konfessioneller Bindung sehen wir darin, daß Glaube stets einen konkreten Ort im
Leben braucht. Konfessionsgeschichtlich entstandene Besonderheiten können sich dabei
als wertvolle Elemente für den Dialog erweisen.
- Konfessionell ist der RU zunächst aufgrund der konfessionellen Bindung der
Lehrerinnen und Lehrer für die Lebbarkeit des Glaubens; insofern hat er
konfessorischen Charakter.
Konfessionell ist der RU auch hinsichtlich der Orientierungsmöglichkeiten für die
Schülerinnen und Schüler: Sie werden zu persönlichen Positionen
in Glaubens- und Lebensfragen ermutigt.
Ein so verstandener RU überwindet die Grenzen bisheriger Konfessionalität, er
ist offen und hat einen alle einladenden Charakter.
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- Die evangelische und katholische Kirche bleiben auch in Zukunft Trägerinnen
dieses RU.
Als historisch gewachsene und institutionalisierte Gestalten des Glaubens gewährleisten sie
den Rahmen für die religiöse Bildung der heranwachsenden Generation.
Auch angesichts verstärkter Kooperation auf Unterrichtsebene bleibt dieser RU ein RU
auf der Basis des Grundgesetzes.
- Werteerziehung, die Auseinadersetzung mit der eigenen kulturellen Tradition, der Dialog mit
anderen Weltanschauungen und Religionen sind für die Entwicklung aller jungen
Menschen in einer humanen Gesellschaft unverzichtbare Elemente. Deshalb ist es zu begrüßen,
daß in Baden-Württemberg für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht
am RU teilnehmen, verpflichtend der Ethikunterricht eingeführt ist bzw. wird.
- Der dialogfähige und zum persönlichen Bekenntnis ermutigende RU verlangt
künftig nach entschiedenen Schritten hin zu einem von den Kirchen gemeinsam
verantworteten RU.
- Realität kann ein gemeinsam verantworteter RU nur werden durch konkrete Modelle
der Kooperation vor Ort. Regionale und schulartspezifische Besonderheiten lassen dabei
unterschiedliche Möglichkeiten und Geschwindigkeiten zu. Für den Erfolg entscheidend
ist, daß die Kirchen solche Modelle nachhaltig billigen, vertreten und durch flankierende
Maßnahmen fördern. - Von solcher Kooperation können Impulse
für eine lebendige Ökumene ausgehen.
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