Glaubensbekenntnis Papst Innozenz` III.
gegen die Waldenser (1208)
(zitiert
nach: Neuner/Roos: Der Glaube der Kirche, in den Urkunden der
Lehrverkündigung, Regensburg: Pustet, 1965 (7), weitere
Auflagen, dann geänderte Nummerierung)
(...)
Vater,Sohn und Heiliger Geist, der eine Gott (...) ist Schöpfer,
Bildner, und Lenker aller körperlichen und geistigen, aller
sichtbaren und unsichtbaren Dinge. wir glauben, daß das
Alte und Neue Testament ein und denselben Urheber hat. Gott, der
in der Dreieienigkeit ...bleibt und alles aus dem Nichts
schuf....
(N.R.
170)
...
Wir billigen die Taufe der kleinen Kinder. Wir bekennen und
glauben: wenn sie nach der Taufe sterben, so werden sie gerettet.
In der Taufe werden alle Sunden vergeben, die Erbsunde und die
Sunden, die willentliche begangen sind....(N.R. 435)
Wir
erkennen (...) an, daß wirkliche Ehen geschlossen werden
dürfen. Streng verbieten Wir, daß richtig geschlossene
Ehen geschieden werden. Wir glauben und bekennen, daß der
Mann, auch wenn er eine Ehegattin hat, gerettet werden kann, und
Wir verurteilen auch nicht die zweite oder noch weitere Ehen.
(N.R. 645)
...die
Opfergabe, das ist das Brot und der Wein, ist nach der Weihe
(Konsekration) der wahre Leib und das wahre Blut unseres Herrn
Jesus Christus. So glauben wir fest und ohne zu zweifeln mit
aufrichtigem Herzen, und wir bekennen es ohne Rückhalt mit
gläubigen Worten. Dabei wirkt ein guter Priester nicht mehr
und ein schlechter nicht weniger. Denn nicht das Verdienst des
Weihenden, sondern das Wort des Schöpfers und die Kraft des
Heiligen Geistes wirkt es. Darum glauben und bekennen wir fest,
daß niemand, mag er noch so ehrenhaft, fromm, heilig, weise
sein,die Eucharistie weihen und das Opfer des Altars vollbringen
kann oder darf, wenn er nicht Priester ist, von einem sichtbaren
und irdischen Bischof geweiht. Drei Dinge sind nach unserem
Glauben zu dieser Amtsverrichtung notwendig: eine bestimmte
Person, d.h. ein Priester, der, wie gesagt, zu diesem Amt vom
Bischof eigens bestellt ist; jene feierlichen Worte, die von den
Vätern in den Kanon gesetzt wurden; die entsprechende
Absicht dessen, der sie spricht. So glauben und bekennen wir
fest: wer glaubt und behauptet, ohne vorausgegangene Weihe durch
einen Bischof, wie wir sagten, das eucharistische Opfer
darbringen zu können, der irrt im Glauben (...) und ist von
der Heiligen Römischen Kirche zu trennen... (N.R.475)
...Wir
verwerfen die Sakramente, die die Kirche in Mitwirkung der
unschätzbaren und unsichtbaren Kraft des Heiligen Geistes
feiert, auch dann nicht, wenn sie ein sündiger, aber von der
Kirche zugelassener Priester spendet. Wir setzen seine
Amtsverrichtungen und Segnungen nicht herunter, sondern nehmen
sie bereitwillig an wie von einem würdigen. Denn die
Schlechtigkeit des Bischofs oder Priesters tut der Taufe eines
Kindes oder der Weihe der Eucharistie oder den übrigen
Amtsverrichtungen, die für die ihnen unterstellten Gläubigen
ausgeführt werden, keinen Eintrag.... (N. R. 405)
Beschluß
des IV. Laterankonzils (1215)
Wir
glauben fest und bekennen mit aufrichtigem Herzen, daß es
nur Einen wahren, ewigen, unermeßlichen und
unveränderlichen, unfaßbaren, allmächtigen und
unaussprechlichen Gott gibt: den Vater, den Sohn und den Heiligen
Geist. (...) Daß Gott der eine der Ursprung aller Dinge
ist, der Schöpfer der sichtbaren und unsichtbaren, der
geistigen und körperlichen. Er hat in seiner allmächtigen
Kraft zu Anfang der Zeit in gleicher Weise beide Ordnungen der
Schöpfung aus dem Nichts geschaffen, die geistige und die
körperliche, d. h. die Engelwelt und die irdische Welt und
dann die Menschenwelt, die gewissermaßen beide umfaßt,
da sie aus Geist und Körper besteht. Denn der Teufel und die
anderen bösen Geister sind von Gott ihrer Natur nach gut
geschaffen, aber sie sind durch sich selbst schlecht geworden.
Der Mensch jedoch sündigte auf Eingebung des Teufels....
(N.R.
171)
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