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THEMA:   Gemeinschaftskunde: Rechtsgrundlagen der BRD ungesichert?

 1 Antwort(en).

cenjur begann die Diskussion am 30.09.02 (00:56) mit folgendem Beitrag:

Liebe Freunde, wer kann hier mitteilen, was an unseren Schulen (zB Leistungskurs Gemeinschaftskunde müsste hier helfen können) zum Thema "BRD Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs?" bekannt ist. Es gehen uns vermehrt Anfragen und Unterlagen zu diesem Thema zu. Interessant hierbei Artikel 146 GrundGesetz:

Artikel 146 GG: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Schön und gut geschrieben, aber:
Artikel 43 Haager Landkriegsordnung: weil ein Grundgesetz, so wird uns weiter mitgeteilt, völkerrechtlich gemäss Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk beschlossene Verfassung ist, muss sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom gesamten deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene (Weimarer) Reichsverfassung vom 11. August 1919.

Frage: ist danach die BRD völkerrechtlich erloschen? Ist etwa das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 existent? Was ist bekannt zu dem Einigungs- und 2+4-Vertrag:

Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 890) ist ungültig. Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäss Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Artikel 23 des Grundgesetzes wurde jedoch bereits am 17.07.1990 aufgrund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG mit Wirkung ab 18.07.1990 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben. Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen.

Frage: Kann das tatsächlich stimmen? Wurde da etwas übersehen? Wenn ja, von wem wo was? Haben Sie, habt ihr schon einmal darüber im Unterricht gesprochen, diskutiert? Wenn dies stimmt, wenn tatsächlich 1990 etwas falsch ausgehandelt und gemacht worden wäre - ich vermag es nicht aus- und weiterzudenken. Alles rückabwickeln - wäre allerdings auch auf der anderen Seite der totale Neuanfang für uns. Eigentlich ein gar nicht so schlechter Gedanke. Alles nochmal von vorne und das mit heute aufgeklärten Kids und Bürgern. Also, ich bin gespannt auf eure Antworten, Ideen und Meinungen. Nur munter losdiskutiert! Herzliche Grüsse cenjur

(Internet-Tipp: http://www.cenjur.de)


smili antwortete am 30.09.02 (02:13):

hai cenjur - hier ein link zur diskussion:

http://www.principality-of-sealand.de/hotstuff/shaef_d.html

würde mich auch interessieren. bin gespannt, was dabei rauskommt! gruss smili























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