Archivübersicht
THEMA: Münteferings Kritik ein Verstoss gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz (EU-Richtlinie)?
4 Antwort(en).
|
James
begann die Diskussion am 06.05.05 (13:04) mit folgendem Beitrag:
Was tut Müntefering bei einem umgekehrten Beweislast, wie im Gesetz eingebaut?
Antidiskriminierungsgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz
(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz)
|
James
antwortete am 08.05.05 (09:20):
Es fragt sich, ob Münte im Rahmen eines umgekehrten Beweislastes konkret beweisen kann, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bei Nicht-Beweis drohen die Sanktionen des Gesetzes.
Induktive Behauptungen werden also auf ihrer deduktiven empirischen Validität via eines umgekehrten Beweislastes hinterfragt.
"Die induktive Argumentation stellt das Werkzeug zum Überreden dar, während die deduktiv gültige Argumentation Überzeugungsarbeit leistet."
http://de.wikipedia.org/wiki/Argument
Hier beginnt wohl die Krise der Linken insgesamt...
(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Argument)
|
James
antwortete am 08.05.05 (09:27):
Als Jurist hat Schily die "pauschale" Situation erkannt...
07. Mai 2005 Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ist auf Distanz zur Kapitalismuskritik aus seiner Partei gegangen. Der Minister warnte vor einer "Pauschalschelte gegen Unternehmer und Investoren". Von Listen "angeblicher kapitalistischer Bösewichte" halte er nichts.
http://www.faz.net/
(Internet-Tipp: http://kuerzer.de/mqHNO0B02)
|
buerste
antwortete am 10.05.05 (03:22):
James diskutiert mit James, Teil II...
(Nix gegen dich, honey, I love you, ich möchte nur die Redaktion darauf aufmerksam machen, was hier läuft...)
|
James
antwortete am 10.05.05 (07:21):
Du kannst jederzeit für Substanz sorgen und qualifizierte Argumente bringen.
Hier ist z.B. ein Argument aus einem anderen Forum mit der gleichen Treadüberschrift (die Redaktion kennt dieses Forum):
Frage: Wie können Sanktionen eines Gesetzes drohen, das garnicht in Kraft ist?
Antwort: Die EU Richtlinie ist bereits in Kraft und entfaltet rechtliche Wirkung, auch wenn die nationale Umsetzung noch nicht erfolgt ist. D.h. die "harte" Allgemeinversion ist also bereits klagefähig.
Aus Wikipedia:
Ausnahmsweise können Bürger sich aber trotzdem unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, nämlich dann, wenn ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat und die Richtlinie Bestimmungen enthält, die so konkret formuliert sind, dass sich daraus Berechtigungen des Einzelnen eindeutig ableiten lassen. Fehlt es an einer solchen Konkretisierung und erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist haben aber EU-Richtlinien insoweit Rechtswirkungen, als die nationalen Rechtsnormen im Wege einer "europarechtskonformen Auslegung" soweit möglich unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie zu interpretieren sind, um Kollisionen zwischen europarechtlichen Vorgaben und innerstaatlichem Recht zu vermeiden (vergleiche Kollisionsregeln).
http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie
bürste...
Die obige Frage setzt voraus, dass der Fragende die Quellen gelesen und verstanden hat, und mit Scharfsinn nachgedacht hat. Es gibt also mehr als nur primitive persönliche Attacken zu projezieren, Ignorieren und Wegschauen von Argumentationen, oder alles Restliche zur Nicht- Argumentation umzudeuten.
(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie)
|
|