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THEMA:   Münteferings Kritik ein Verstoss gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz (EU-Richtlinie)?

 4 Antwort(en).

James begann die Diskussion am 06.05.05 (13:04) mit folgendem Beitrag:

Was tut Müntefering bei einem umgekehrten Beweislast,
wie im Gesetz eingebaut?

Antidiskriminierungsgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz

(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz)


James antwortete am 08.05.05 (09:20):

Es fragt sich, ob Münte im Rahmen eines umgekehrten
Beweislastes konkret beweisen kann, dass keine
Diskriminierung vorliegt. Bei Nicht-Beweis drohen
die Sanktionen des Gesetzes.

Induktive Behauptungen werden also auf ihrer deduktiven
empirischen Validität via eines umgekehrten Beweislastes
hinterfragt.

"Die induktive Argumentation stellt das Werkzeug zum
Überreden dar, während die deduktiv gültige Argumentation
Überzeugungsarbeit leistet."

http://de.wikipedia.org/wiki/Argument

Hier beginnt wohl die Krise der Linken insgesamt...

(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Argument)


James antwortete am 08.05.05 (09:27):

Als Jurist hat Schily die "pauschale" Situation erkannt...

07. Mai 2005 Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ist auf
Distanz zur Kapitalismuskritik aus seiner Partei gegangen.
Der Minister warnte vor einer "Pauschalschelte gegen
Unternehmer und Investoren". Von Listen "angeblicher
kapitalistischer Bösewichte" halte er nichts.

http://www.faz.net/

(Internet-Tipp: http://kuerzer.de/mqHNO0B02)


buerste antwortete am 10.05.05 (03:22):

James diskutiert mit James, Teil II...

(Nix gegen dich, honey, I love you, ich möchte nur die Redaktion darauf aufmerksam machen, was hier läuft...)


James antwortete am 10.05.05 (07:21):

Du kannst jederzeit für Substanz sorgen und
qualifizierte Argumente bringen.

Hier ist z.B. ein Argument aus einem anderen Forum
mit der gleichen Treadüberschrift (die Redaktion
kennt dieses Forum):

Frage: Wie können Sanktionen eines Gesetzes drohen,
das garnicht in Kraft ist?

Antwort: Die EU Richtlinie ist bereits in Kraft und
entfaltet rechtliche Wirkung, auch wenn die nationale
Umsetzung noch nicht erfolgt ist. D.h. die "harte"
Allgemeinversion ist also bereits klagefähig.

Aus Wikipedia:

Ausnahmsweise können Bürger sich aber trotzdem unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, nämlich dann, wenn ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat und die Richtlinie Bestimmungen enthält, die so konkret formuliert sind, dass sich daraus Berechtigungen des Einzelnen eindeutig ableiten lassen. Fehlt es an einer solchen Konkretisierung und erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist haben aber EU-Richtlinien insoweit Rechtswirkungen, als die nationalen Rechtsnormen im Wege einer "europarechtskonformen Auslegung" soweit möglich unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie zu interpretieren sind, um Kollisionen zwischen europarechtlichen Vorgaben und innerstaatlichem Recht zu vermeiden (vergleiche Kollisionsregeln).

http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie

bürste...

Die obige Frage setzt voraus, dass der Fragende die Quellen
gelesen und verstanden hat, und mit Scharfsinn nachgedacht
hat. Es gibt also mehr als nur primitive persönliche
Attacken zu projezieren, Ignorieren und Wegschauen von
Argumentationen, oder alles Restliche zur Nicht-
Argumentation umzudeuten.

(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie)