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Mitgliedsbeiträge
Von natürlichen Personen werden zur Zeit keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist allerdings Arbeitseinsatz für die ZUM.
In der Regel wird diese Arbeit aus der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien auf einem der ZUM-Server bestehen.
Juristische Personen: Minimum 100 EURO/Jahr
Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land vom 3.11.2006 wurde unser Verein als gemeinnützig und der Förderung der Bildung dienend anerkannt. Der Verein ist berechtigt, entsprechende
Spendenbestätigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach §10 b EStG und § 9 Nr.5 GewStG wie Spenden abziehbar.
Hier finden Sie das Beitrittsformular zum Ausdrucken als Word-Dokument.
Bitte senden sie das Formular wegen Ihrer Original-Unterschrift per Post an die ZUM Internet e.V..
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