Sekundärliteratur
Antike | Griechenland

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(GES,S) HELLAS, von Wilhelm Wägner, 1. Bd., 6. Aufl., Leipzig 1886 (1.Aufl.1859)
Gesetzgebung in Sparta

von Wilhelm Wägner


Übersicht

Pheidon

Lykurgos

Die Könige und Geronten

Die Volksversammlung

Die Ephoren

Die Erziehung

Die Besitzverteilung

Die Periöken

Die Heloten

Lykurgos' Tod


 

(S. 163) Unter den neu entstandenen dorischen Staaten des Peloponnesos erhob sich zuerst der im Argiverlande. Nicht in den königlichen Hallen zu Mykenä, sondern in der Stadt Argos hatten die neuen Herrscher den Sitz ihrer Macht aufgeschlagen. Dies that der Heraklide Temenos, während die Helden seines Gefolges mti fürstlichem Ansehen in den Andern Städten der argivischen Halbinsel geboten, doch ihrerseits wiederum in Abhängigkeit von Argos blieben. In demselben Verhältnis stand die ganze Ostküste bis an das malische Vorgebirge, nachdem sie den dorischen Eroberern unterthan geworden war.

Pheidon ist der bekannteste unter den argivischen Königen, der zehnte in der Reihe der Temeniden. Er nahm nicht nur die zum Teil in Vergessenheit geratenen königlichen Vorrechte wiederum voll in Anspruch, sondern auch die Vorherrschaft im ganzen Peloponnesos, und er verstand es, durch list und Gewalt jenen Widerstand des Adels des eignen Landes und der benachbarten Könige zu überwältigen. Er war ein kräftiger, kühn vorwärts strebender Charakter, der freilich, nach den Berichten späterer Schriftsteller, bei der Wahl der Mittel für seine Zwecke nicht ängstlich fragte, ob sie sich in den Schranken des Rechts hielten. Doch war eine ausgebreitete Herrschaft nicht sein einziges Ziel; auch auf die Geschäfte des Friedens, auf Handel und Verkehr war seine Thätigkeit gerichtet. Namentlich ließ er zuerst Gold- und Silbermünzen prägen und führte außerdem ein Maß- und Gewichtssystem ein, das durch sein Ansehen allgemeine Geltung erhielt. Man nannte das von ihm angenommene Münzsystem das äginetische. Wahrscheinlich war es durch die seekundigen Einwohner der Insel Ägina, vielleicht noch früher durch den Verkehr mit den Phönikern dem in Asien gültigen babylonischen entlehnt; denn es beruht auf denselben Grundlagen wie dieses. Demnach bestand schon in jener grauen Vorzeit eine lebhafte Verbindung unter den Völkern, ein Austausch von Gedanken, Einrichtungen und Erfindungen. Aus weit entlegener Ferne eignete man sich das Heilsame an und brachte es dahin, wo das Bedürfnis danach sich geltend gemacht hatte. 

(S. 164) Pheidon bemächtigte sich auch infolge seiner Ansprüche auf die Vorherrschaft der Leitung der feierlichen Opfer und Festspiele, die in der Ebene von Olympia alle vier Jahre gefeiert wurden. Sie hatten damals noch nicht das Ansehen in ganz Hellas erlangt, wie in der Folgezeit; sie waren zunächst nur ein Mittel der Verbindung zwischen Eleern, Messeniern und Spartanern, denn nur aus diesen Stämmen werden zu jener Zeit Sieger aufgeführt. In einem Kampfe gegen Korinth soll der unternehmende Fürst im Handgemenge mit der Gegenpartei gefallen sein (etwa 660). Die Macht seines Staates fiel ebenso schnell, als sie entstanden war. Nach seinem Tode löste sich das Band, welches die Städte der argivischen Dorier zusammenhielt, und seine Nachfolger wurden in Argos selbst durch volkstümliche Regierungsformen so eingeschränkt, daß sie ihre Machtstellung nach außen nur selten zu höherer Geltung zu bringen vermochten.

Ein andrer Stamm war bestimmt, an ihre Stelle zu treten, ebenfalls ein dorischer, der im Anfange nur Sparta und das umliegende Gebiet beherrschte. Zwillingsbrüder, Eurythenes und Prokles, hatten, wie die von uns schon angeführte Sage berichtet, einen Schwarm Dorier an den Eurotas geführt und daselbst die Herrschaft der Nachfolger des Menelaos gestürzt. Die königliche Würde vererbte sich auf ihre Nachkommen Agis und Eurypon, und zwar so, daß immer zwei Könige an der Spitze des kleinen Staates standen. Diese Machtteilung führte zu innerem Zwiespalt und zur Schwächung des Staatsverbandes. Dadurch gerieten zugleich die einfach dorische Sitte und das politische Ansehen nach außen in Verfall. Wohl mögen einzelne Führer noch Eroberungen in Lakonien gemacht haben, aber diese Erwerbungen blieben vereinzelt und hielten sich auch unabhängig von der Hauptstadt, die nicht einmal das nahe Amyklä, die starke Feste der Achäer, unterwerfen konnte.

Lykurgos. Über zwei Jahrhunderte dauerte die Schwäche des kleinen Staates und wegen der beständigen Raubkriege mit den alten Einwohnern die Entartung und Verwilderung seiner Bürger. Endlich, wahrscheinlich in den letzten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts, trat ein Mann in Sparta auf, der daselbst einen Umschwung der Dinge hervorrief. Dies war der berühmte Gesetzgeber Lykurgos. So abweichend auch die Nachrichten über ihn selbst und seine Gesetze sind, darin stimmen sie doch überein, daß er durch geistige Befähigung, durch Willenkraft und uneigennützige Hingebung für das Gemeinwohl die Erhebung seines Vaterlandes unternahm und glücklich durchführte. Wir geben hier die Darstellung seines Lebens und seiner gesetzlichen Einrichtung so, wie sie nach Vergleichung der oft sich widersprechenden vorhandenen Nachrichten die meiste Wahrscheinlichkeit für sich hat.

(S. 165) Ältere Urkunden erzählen wenig von der Persönlichkeit und dem Leben Lykurgos; wir müssen daher späteren Schriftstellern folgen, mögen sie auch viel Sagenhaftes berichten, was der Begründung ermangelt. - König Eunomos aus der Familie der Eurypontiden ward im Gewühle innerer Unruhen erschlagen. Sein ältester Sohn Polydektes folgte ihm daher nach dem Herkommen in der Landesverwaltung. Da jedoch auch dieser früh starb, so sollte der jüngere Bruder des Polydektes, Lykurgos, die Herrschaft übernehmen. Die Witwe seines Vorgängers bot ihm auch zu diesem Zwecke ihre Hand an. Da sie jedoch bald nachher eines Sohnes genas, so trat Lykurgos mit dem Kinde in die Volksversammlung, hielt es auf seinen Armen empor als den rechtmäßigen König von Sparta und gab ihm den bedeutungsvollen Namen Charilaos (Freude des Volkes).

Dennoch entging er der Verleumdung nicht. Die Witwe und ihre Verwandten streuten das Gerücht aus, er trachte als ein ungetreuer Vormund dem Kinde nach dem Leben, um es zu beerben. Den ungerechten Vorwürfen zu entgehen, verließ Lykurgos sein Vaterland. Zuerst ging er nach Kreta, dann nach Ionien in Kleinasien, von wo er, wie man sagt, die Gesänge Homers zuerst nach Griechenland brachte; endlich soll er sogar Ägypten und das entlegene Indien besucht haben. Überall lernte er die bürgerlichen Verfassungen kennen und holte sich Rats bei den Weisen und Lehrern dieser Länder. Besonders war er mit Thaletas aus Kreta bekannt, der in lieblichen Dichtungen seine Ansichten vom Leben und von bürgerlicher Ordnung vortrug. Er bewog ihn, nach Sparta zu gehen, damit sein Volk für Gesetz und Verfassung empfänglich gemacht werde. Dies gelang über Erwartung. Die Bürger wurden der täglichen Reibungen und Kämpfe müde und sehnten sich, den Mann wieder in ihrer Mitte zu haben, dessen Weisheit ihnen Abhilfe von den sie berängenden Übeln zu bringen versprach. Sobald Lykurgos dies erfuhr, begab er sich nach Delphoi, wo ihn die Priesterin als den von den Göttern geliebten Weisen bezeichnete, dem Zeus selbst seine Ratsschlüsse mitgeteilt habe. Das Gerücht von diesem Ausspruche des allverehrten Orakels ging ihm nach Sparta voraus. Bald erschien er selbst mit dem Ansehen eines göttlichen Gesandten bekleidet. Dreißig der edelsten Spartaner umstanden ihn in voller Rüstung, als er vor das versammelte Volk trat, um seine Gesetze zu verkünden.

Der junge König Charilaos war im Anfange betroffen über die entscheidenden Schritte seines Oheims; bald aber trat sowohl er als auch der andre König Archelaos auf die Seite Lykurgs, und die Menge vernahm nun die Verkündigung der Gesetze in ehrfurchtsvoller Stille. Erst später bei der Einführung der neuen Ordnung der Dinge soll ein Auflauf entstanden sein. - 

(S. 166) Ein junger leidenschaftlicher Spartaner, Namens Alkandros, schlug den ehrwürdigen Mann ins Auge, wurde aber von dem Volke ergriffen und ihm zur Bestrafung überliefert. Der Weise behielt ihn in seinem Hause, ohne auch nur einen Tadel auszusprechen, ließ ihn Zeuge seiner Güte und strengen Rechtschaffenheit sein und gewann dadurch in ihm den ergebensten Freund und treuesten Anhänger.

Übrigens entlehnte Lykurgos nicht aus fernen, fremden Gegenden die Gesetze, welche sein Volk aus dem Verfall wieder erheben sollten, sondern er entnahm sie der Lebens- und staatlichen Ordnung, die bereits vorhanden war, die man zum Teil während der kriegerischen Wanderung gebildet, aber später wieder beiseite gelegt hatte. Ihr Andenken jedoch lebte im Volke; sie hatten dem Scheine nach noch immer Geltung und gewannen leicht durch den Einfluß des Gesetzgebers, welcher sie erweiterte und dem Bedürfnis des dorischen Stammes anpaßte, wieder volle Gesetzeskraft. Viele dieser in kurzen Sprüchen bestehenden Satzungen, welche man Rhetren (Aussprüche) nannte, sind erst später entstanden, als Zeit und Umstände sie nötig machten; allein sie wurden doch alle dem gefeierten Manne zugeschrieben, und ihre Keime kamen auch schon in der von ihm begründeten Verfassung vor. Wie geben sie daher hier im Zusammenhange.

Die Gesetze stellten zunächst die Form der Staatsregierung und die Aufrechterhaltung des öffentlichen und Privatrechts fest. Die oberste Würde bekleideten die erblichen Könige. Sie hatten den Vorsitz im Rate und den Oberbefehl im Kriege, ihnen lag die Vollziehung der Staatsopfer ob und zugleich die Unterhaltung des Verkehrs mit dem Orakel von Delphoi. Ausgedehnter Landbesitz, verschiedene Geschenke, die bei manchen Gelegenheiten ihnen zukamen, und andre Vergünstigungen gaben ihnen Mittel in die Hände, ihre Würde äußerlich zu behaupten. Wie sehr auch in der Folge ihr Ansehen beschränkt, ihre Vorrechte herabgesetzt wurden, es blieb ihnen immer noch ein großer Einfluß auf die Angelegenheiten des Staates, wenn sie Talent und Kraft besaßen, ihn geltend zu machen.

Die Könige und Geronten. Die Könige hatten den Vorsitz im Rate, der in Sparta "Gerusia", das ist Rat der Greise (Geronten) hieß. In dieser ehrwürdigen Versammlung von Männern, die alle das sechzigste Lebensjahr überschritten haben mußten, wurden alle äußeren und inneren Angelegenheiten des Staates beraten. Kriegserklärungen, Friedensschlüsse, Verbindungen und Verträge mit anderen Völkern, desgleichen Verwaltungsmaßregeln, Landverteilung, Verhältnisse der Bürger der Stadt und der abhängigen Landbewohner, die hohe Gerichtsbarkeit über Vergehungen, die mit dem Tode oder mit Landverweisung bestraft wurden, unterlagen den Beratschlagungen und den Beschlüssen der Gerusia. Auch die Könige hatten dabei ihre Stimme abzugeben, so daß die Versammlung eigentlich aus 30 Mitgliedern bestand. Die 28 Geronten nebst den Königen waren ursprünglich offenbar die Vertreter der verschiedenen Geschlechter. Denn das dorische Volk zerfiel in drei Stämme, die Hyller, Dymanen und Pamphylen, von welchen jeder zehn Geschlechtsverbände oder Oben umschloß. Schon Homer erzählt, wie die Könige die Edlen zu Rate versammelten und sie um ihre Meinung fragten. Diese Sitte bestand auch bei den Doriern. (S. 167) Aber Lykurgos bildete aus der Adelsgemeinde eine Ratsversammlung, welche anfangs von den Geschlechtern, später von der Bürgerschaft durch Zuruf gewählt wurde. Ihre Beschlüsse mußte der Herrscher zur Ausführung bringen. Die Geronten hatten zugleich die polizeiliche Aufsicht über die Oben, vielleicht standen ihnen auch gerichtliche Befugnisse zu.

Die Volksversammlung.  Der dritte Bestandteil der Landesverwaltung war die Volksversammlung, welche am Eurotas zwischen dem Bache Knakion und der Brücke Babyka allmonatlich zur Zeit des Vollmondes abgehalten wurde.

[Abb.]

Alle Beschlüsse der Geruisa, welche das Gemeinwohl betrafen, wurden vor dieselbe gebracht und hier entweder angenommen oder verworfen. 

Es wird erzählt, jede Besprechung sei hier untersagt gewesen; allein eine solche Bestimmung fand sich schwerlich in den alten Rhetren, dem Gesetzbuche Lykurgs. Glaubhafte Geschichtsschreiber berichten vielmehr, wie auswärtige Gesandte in der spartanischen Volksversammlung lange Reden hielten, die aber gerade wegen ihrer zu großen Länge ihren Zweck verfehlten.

Die wortkargen, aber thatkräftigen Spartaner verschmähten überhaupt lange Reden; sie hielten sich einfach an die Sache selbst und schlugen mit wenigen Worten das Zweckdienliche vor. Die schlichten Bürger, welche nicht im Rate saßen, waren gewiß am wenigsten der öffentlichen Rede mächtig; daher wäre es wohl überflüssig gewesen, etwas zu verbieten, was von selbst wegfiel.

(S. 168) Vergleichen wir diese Anordnungen der Gesetze Lykurgs mit der herkömmlichen Verfassung in der Heroenzeit, so finden wir eine auffallende Übereinstimmung in beiden. Oberhaupt, Rat der Fürsten und Volksversammlung leiten in Ilion wie im Lande der Phäaken die Angelegenheiten des Gemeinwohls. Auf der Insel Ithaka finden wie dieselbe Verfassung, nur daß das Oberhaupt abwesend ist, was zu Gewaltthaten und Unordnung Veranlassung gibt. Lykurgos hat darum, wie bereits angedeutet wurde, nicht etwa Neues, Ungewohntes geschaffen, was ein schlechtes Zeugnis seiner Weisheit gewesen wäre, sondern er hat den durch Gewohnheit geheiligten Rechtsbestand, der in Verfall geraten war, wieder aufgerichtet, ihm gesetzliche Geltung verschafft und auch die sonst unbestimmten Grenzen der einzelnen Staatsgewalten genau geregelt. Dies war sein großes, unleugbares Verdienst. Die königliche Gewalt war durch diese Anordnungen wesentlich geschmälert, aber sie war noch immer groß genug, um unter besonderen Umständen selbst einen Umsturz der Verfassung und die Aufrichtung einer Willkürherrschaft möglich zu machen.

Jene allgemeine Bewegung, welche etwa 200 Jahre nach Lykurgos fast in allen hellenischen Staaten die unterdrückte Bürgerschaft gegen den so sehr bevorzugten Adel sich erheben, und zum Teil unter der Leitung ehrgeiziger und befähigter Führer aus dem Adel selbst, die Bewältigung des Herrenstandes mit mehr oder weniger Erfolg anstreben ließ, konnte auch auf die staatlichen Verhältnisse in Lakonien nicht ohne Rückwirkung bleiben. Die Masse der geknechteten Bevölkerung war hier größer als in den andern Staaten; die rechtlosen Heloten waren stets zum Aufruhr geneigt, und die zahlreichen Periökenm durch Gewerbe und Handel Vermögen erworben hatten, konnten leicht durch welche einen unternehmenden Führer, etwa durch den König selbst, zur Ergreifung der Waffen gebracht werden. Dann wurde der kleine dorische Stamm, welcher den Adel bildete, ohne Schwierigkeit aus seiner erkämpften hohen Stellung verdrängt.

Diesem drohenden Sturze vorzubeugen, fand sich damals (600 v. Chr.) ein Mann in Sparta, dessen Weisheit fast nicht minder in Ansehen stand als diejenige des Lykurgos. Es war Cheilon, einer jener sieben Weisen Griechenlands, die es für ihre Lebensaufgabe hielten, die Gottheit, die Natur und den Menschen selbst sowie seine äußeren und inneren Zustände zu erforschen. Er war 580 v. Chr. in die Gerusia gewählt worden. Da konnte er nun seine durchgreifenden Maßregeln zur Ausführung bringen, welche auf die Bewahrung der straffen Zucht und soldatischen Abhärtung der Bürger hinzielten und zugleich die Verfassung bedeutend veränderten.

Die Ephoren. Cheilon schlug zunächst Bildung einer Behörde mit den ausgedehntesten Befugnissen vor. In Sparta bestanden vielleicht schon seit der ersten Ansiedlung, jedenfalls aber seit den messenischen Kriegen fünf Marktvorsteher oder Ephoren nach den fünf Dörfern, welche zusammen die Hauptstadt bildeten. Sie wurden anfangs von den Königen ernannt, später von den Oben oder Stämmen, und zwar immer nur auf ein Jahr. Um ihrer neuen Stellung als oberste Aufsichtsbehörde Geltung und Heiligkeit zu verschaffen, berief Cheilon einen Priester des Zeus, den für heilig geachteten Epimenides von Kreta. (S. 169) Dieser weihte das neue Amt und verordnete, daß die Ephoren von Zeit zu Zeit in einem Tempel außerhalb der Stadt schlafen, und alle neun Jahre schweigend in mondloser Nacht den Himmel beobachten sollten; da würde ihnen der Wille der Götter geoffenbart und durch Sternschnuppen angezeigt, ob die Häupter des Staates sich versündigt hatten. In letzterem Falle konnten sie die Könige ihrer Amtsgewalt entheben, bis ihr Vergehen nach Einholung eines Orakelspruches von Delphoi gesühnt war. So wurden die Ephoren über die königliche Macht erhöht, und damit ihnen auch die Gewalt nicht fehle, ihren Befehlen Nachdruck zu geben, wurde die bisherige Leibwache der Könige, die 300 Ritter, ihrem Befehle untergeordnet. So erlangten sie nach und nach eine an Unbeschränktheit grenzende Gewalt, die aber wegen der kurzen Dauer ihrer Amtszeit der Verfassung nicht gefährlich werden konnte. Der Adel beugte sich unter das ungewohnte Joch; denn jeder Dorier konnte nach dem dreißigsten Lebensjahr in diese Körperschaft gewählt werden. Die Ephoren handelten als Vertreter des Volkes, waren also mit dessen Ansehen bekleidet und nur ihm verantwortlich. Ursprünglich hatten sie darüber zu wachen, daß keine der drei bestehenden Staatsgewalten durch Überschreitung ihrer Befugnisse die Verfassung verletze; dann lag ihnen die Aufsicht über die Sittlichkeit der Beamten wie sämtlicher Bürger ob, und endlich die niedere Gerichtsbarkeit. Da sie die Vollmacht hatten, als Aufsichtsbehörde der Staatsgewalten und zugleich als polizeiliche Behörde um Geld oder durch Gefängnis Könige wie geringe Bürger zu strafen, so erweiterten sie den Kreis ihrer amtlichen Befugnisse immer mehr. Sie verhafteten und straften nach Gutdünken jeden, der ihnen verdächtig schien; sie ließen nicht selten über wichtige Gegenstände den Rat und die Bürgerversammlung abstimmen, was besonders bei Fragen über Krieg und Frieden geschah. Auch die bewaffnete Macht, welche zum Auszuge gegen den Feind bestimmt war, versammelten sie und schrieben dem zur Führung bestimmten Könige vor, wie er den Feldzug einzurichten habe. Oft werden sie die Väter der Könige genannt, in der That aber waren sie deie Aufseher derselben und somit ihre Meister.

Ein Übel, an welchem der Staat zur Zeit des Lykurgus krankte, war die Ungleichheit des Vermögens. Der weise Gesetzgeber konnte und wollte den Besitzstand nicht umstürzen oder eine Gleichheit einführen, die nicht aufrecht zu erhalten war. Er fand einen andern Weg, dem Schaden abzuhelfen; er machte den Besitz großer Güter möglichst wertlos. Zu diesem Ende führte er gemeinschaftliche, einfache Mahlzeiten ein, wozu jeder freie Bürger leicht zu beschaffende Beiträge an Gerstenmehl, Feigen, Käse und Wein, desgleichen eine geringe Summe Geldes lieferte. Bei diesen Mahlzeiten fehlte niemals die sogenannte schwarze Suppe, die aus Fleischbrühe, Blut, Essig und Salz bestand. Daß ferner Fleisch, besonders Schweinefleisch und Wildbret, dabei gereicht wurde, läßt sich nicht bezweifeln. An diesen Mahlzeiten, Syssitien genannt, mußten alle Männer vom zwanzigsten Jahre an ohne Unterschied des Standes teilnehmen, und zwar nach Zeltgenossenschaften von je 15 Mann, wie solche zur Zeit der kriegerischen Wanderung schon bestanden hatten. Es erhellt daraus, daß auch diese Einrichtung nur die Erneuerung einer früheren Sitte war. (S. 170) Nur wer die monatlichen Beiträge nicht mehr liefern konnte, ward ausgeschlossen, verlor aber auch damit einen Teil seiner Bürgerrechte, vor allem das Recht der Teilnahme an der Verwaltung des Staates. Wie die Gäste an den einzelnen Tafeln in Genossenschaften nach freier Wahl geschart waren, so nahmen sie ihre gymnastischen und kriegerischen Übungen vor und rückten endlich zur Zeit des Krieges in gleichen Abteilungen gegen den Feind.

Ein andres Mittel, den Reichtum tot und blind zu machen, wie ein alter Schriftsteller sich ausdrückt, war die gemeinschaftliche Erziehung der Kinder. Sie wurden nach ihrer Geburt von besonders damit beauftragten Männern besichtigt, nach deren Ausspruch man die verkrüppelten im Taygeton aussetzte, d.h. Periöken zur Erziehung übertrug, die wohlgestalteten den Eltern zurückgab. Nach zurückgelegtem siebenten Jahre kamen die Knaben unter die Aufsicht des Staates, wurden in Klassen und Ordnungen eingeteilt, ohne Unterschied verpflegt und von Aufsehern (Sirenen) und Erziehern (Pädonomen) überwacht und erzogen. Die ganze Bildung war darauf berechnet, abgehärtete, kriegerische und dem Gesetze gehorsame Bürger zu erziehen. Deswegen wurden die Knaben Tag für Tag in unausgesetzten körperlichen Übungen, in Märschen und Bewegungen beschäftigt, wie sie bei den schwerbewaffneten Kriegern üblich waren. Auch erhielten sie Anleitung zu Tänzen, die bei festlichen Opfern aufgeführt wurden, damit sie Kraft mit Anmut und Gewandtheit verbinden lernten. Unter solchen täglichen gymnastischen Übungen blieb für geistige Bildung wenig Zeit übrig, doch war dieselbe keineswegs völlig ausgeschlossen. Man ehrte und pflegte die Dichtkunst, man berief die gefeierten Sänger Thaletas von Kreta, Terpandros von Lesbos, Tyrtäos aus Attika, man gab dem Sklaven Alkman das Bürgerrecht, um durch ihre Hymnen zum Preise der Götter, durch ihre männlichen Gesänge zum Lobe der Tapferkeit und Todesverachtung die Herzen der Jugend und der Männer zu begeistern. Knaben und Jünglinge lernten diese Lieder und sangen sie wetteifernd in Chören bei den Festen vor der versammelten Bürgerschaft. Ebenso achtete man streng darauf, daß die jungen Spartaner bei der Mahlzeit oder in Stunden der Ruhe ihren Erziehern und würdigen Greisen zuhörten, wenn dieselben über den Staat und die Pflichten der Bürger sprachen. Wie sie von ihren Oberen nur kurze, treffende Aussprüche, keine langen Reden hörten, so befleißigten sie sich derselben schlagenden und witzigen Ausdrucksweise, die daher sprichwörtlich die lakonische genannt wurde. So antwortete ein Spartaner einem fremden Redner, der zum Preise des Herakles eine lange Rede halten wollte: "Wer tadelt ihn denn?" Eine Spartanerin rief ihrem in den Krieg ziehenden Sohne nach: "Entweder mit oder auf dem Schilde kehre zurück!"

Die Erziehung schloß nicht mit der Kinderzeit, sondern die Jünglinge und Männer waren zu gleichen, ja noch schwereren unausgesetzten Übungen verpflichtet. Denn das Kind wie der herangereifte Bürger gehörte nach der Ansicht des Gesetzgebers nicht nur dem elterlichen, noch auch später dem eignen Hause, sondern vor allem dem Vaterlande, der Gesamtheit. Gelockert, zum Teil völlig gelöst wurden daher die zarten Bande der Verwandtenliebe, um alle Herzen dem Staate, dem gemeinschaftlichen Vater, ausschließlich zuzuwenden. (S. 171) Von ganz ähnlichen Gefühlen waren die Frauen erfüllt, da die Erziehung und Bildungsweise der weiblichen Jugend gleichfalls darauf berechnet war, alle ihre Gedanken und Neigungen auf das einzige höchste Gut, das Vaterland, zu lenken. Nur von Starken werden Starke geboren, war ein Grundsatz des Gesetzgebers. Daher lernten die Mädchen nicht von Spinnen und Weben und kunstreichem Putz, was den Sklavinnen überlassen blieb, sondern sie zogen wie die Knaben in leichten, kurzen Gewändern hinaus auf die Übungsplätze zum Wettlauf und Ringen, zu Ballspiel und Tanz. Knaben, Jünglinge und ernste Männer waren Zuschauer und sprachen ihren Beifall oder Tadel aus. Dasselbe geschah von Mädchen und Frauen bei den Übungen der männlichen Jugend.

[Abb.]

Überhaupt war der Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern wenig beschränkt; aber dadurch wurde die Sittlichkeit nicht gefährdet, sondern die Spartanerinnen waren, wie durch äußere und schöne Form, so keuschen SInn und züchtigen Lebenswandel in ganz Hellas rühmlich bekannt. Der in Sparta herrschende sittliche Ernst, die vorwiegende, ja ausschließliche Richtung alles Thuns und Denkens auf die Bewahrung und Erhebung des Vaterlandes, die Empfänglichkeit für Lob und Tadel waren Wächter löblicher Sitte. Daß namentlich in späterer Zeit Ausnahmen vorkamen, läßt sich wohl begreifen.

Im allgemeinen hatte man für unlautere Gedanken und Begierden keinen Raum, freilich auch nicht viel für die zarten, edlen Gefühle der (S. 172) Eltern-, Gatten und Kindesliebe. Denn selbst das Weib liebte in dem gatten und Sohne vor allem die Verteidiger des Vaterlandes [...]

Die Besitzverteilung  Durch solche und ähnliche Anordnungen suchte, wie bemerkt, der Gesetzgeber dem Reichtum und dem Streben danach seinen Reiz zu entziehen, nicht aber durch gänzlichen Umsturz des Besitzstandes alle Unterschiede in dieser Hinsicht aufzuheben. Dies wird auch erst von späteren Schriftstellern berichtet. Nach ihrer Angabe soll Lykurgos das ganze Stadtgebiet in 9000 gleiche Lose nach der Zahl der waffenfähigen Bürger, das Landgebiet aber in 30000 Lose nach der Zahl der freien Landbewohner eingeteilt haben. Frühere Schriftsteller wissen davon nichts, und die Geschichte lehrt, daß zu allen Zeiten in Sparta und in ganz Lakonien Vermögen und Grundbesitz durchaus ungleich waren, ja zu Lykurgos' Zeit beherrschten die dorischen Eroberer in Sparta erst den kleinsten Teil des lakonischen Landes. Aber der Staat besaß ansehnliche Ländereien, und diese wurden wohl unter die Bürger verteilt. Die Zahl derselben vermehrte sich in den ersten Jahrhunderten und es fanden neue Verteilungen statt, wozu man die ansehnlichen Erwerbungen durch den Krieg verwendete.

In der späteren Zeit verringerte sich die Zahl der vollberechtigten Bürger (Homoien), da viele ihre Beiträge zu den Syssitien nicht leisten konnten und gleichwohl den vermögenden freien Landbewohnern der Eintritt in die volle bürgerliche Berechtigung ungemein erschwert wurde. Diese Abnahme der Vollbürger war später ein großer Übelstand, der nicht wenig zur Entkräftung des Staates beitrug. Ganz anders verfuhr Rom, das eine gleiche kriegerische Verfassung hatte; es nahm die angesehensten Bürger der besiegten Völker in seine Mauern auf und erhielt sich dadurch auf Jahrhunderte einen stets sich mehrenden Zuwachs an innerer Kraft und Tüchtigkeit.

So unstatthaft die Annahme einer gleichen Länderverteilung ist, ebenso wenig läßt sich ein angebliches Gesetz in den Rhetren nachweisen, durch welches der Gebrauch von gemünztem Gold und Silber oder überhaupt der Besitz von edlen Metallen verboten gewesen wäre. Edle Metalle waren damals nur äußerst spärlich vorhanden. Man konnte in ganz Griechenland nicht so viel Gold auftreiben, um den Kopf des Apollon von Amyklä zu vergolden. Die Prägung von Münzen aber wurde zuerst, wie wir gesehen haben, von König Pheidon veranlaßt, der später als Lykurgos lebte.

Wie sehr man in der Folge auch in Sparta den Geldbesitz schätzen lernte und danach strebte, lehrt die Geschichte. Als spartanische Feldherren und Statthalter (Harmosten) in den Städten abhängiger Bundesgenossen geboten, umgaben sie sich zugleich mit äußerem Glanz und schwelgten in Genüssen, die ihnen in der Heimat untersagt waren. De, Beispiel der Oberen folgten bald die Untergebenen. Die Genüsse aber, an welche man sich in der Fremde gewöhnt, wollte man zu Hause nicht gänzlich entbehren, daher suchte und fand man Mittel, die strengen Vorschriften des Gesetzes zu umgehen. Auch der Staat bedurfte zu seinen weit ausgedehnten Kriegen und Unternehmungen des Geldes, da die Bürger und die waffenfähige Mannschaft des Landes für diese (S. 173) Zwecke nicht ausreichten und daher Flotten und Hilfsvölker unterhalten werden mußten, um die angemaßte Herrschaft zu stützen. Die Gesetze hatten sich überlebt, sie waren wie veraltete Rüststücke, die den Körper in der freien Bewegung nur hemmen konnten, statt ihn zu beschützen. In früher Zeit und Jahrhunderte hindurch hatten sie freilich Großes geleistet. Der kleine dorische Stamm der ersten Eroberer, rings umgeben von feindseligen Nachbarn, war durch jene Gesetze in eine kriegerische Verbrüderung verschmolzen und zu einer solchen Kraftentfaltung gelangt, daß er allen Feinden siegreich die Spitze bot und sie nach und nach sämtlich in ein mehr oder weniger abhängiges Verhältnis brachte. Als dieser Zweck erreicht war, hätten die Gesetze den neuen Verhältnissen durch allmähliche Abänderung angepaßt werden sollen; aber dazu war weder irgend eine Behörde ermächtigt, noch war die aus ihnen hervorgegangene Denkweise des spartanischen Bürgers dazu befähigt. So hinderten sie denn jeden freieren, besonders jeden geistigen Aufschwung, da sie überhaupt zu geistiger, wissenschaftlicher Bildung keiine Aufmunterung, ja nicht einmal Gelegenheit und Mußte boten. Die spartanischen Dorier hatten allein Anteil an der Staatsverwaltung; sie betrieben kein andres Geschäft als das der Waffen und ließen ihre Ländereien von Leibeignen (Heloten, d.h. Kriegsgefangenen) bestellen.

Die Periöken  waren die Bewohner der Städte des Landes, die ihre persönliche Freiheit und gegen einen Zins den freien Besitz ihrer Grundstücke behauptet hatten, aber von den politischen Vorrechten der Dorier ausgeschlossen waren. Sie strebten in Waffenübung den kriegerischen Bürgern der Hauptstadt nach, beschäftigen sich jedoch mehr mit Ackerbau, Gewerbe und Handel. Wohl mögen sie von der Staatsgewalt oft hart behandelt worden sein; die Ephoren sollen sogar das Recht gehabt haben, verdächtige Periöken ohne alle gerichtliche Form hinrichten zu lassen; doch lastete auf ihnen keineswegs ein unverträgliches Joch, welches ihnen eine Veränderung ihrer Lage um jeden Preis wünschenswert gemacht hätte.

Der Heloten Los war dagegen ein sehr trauriges. Die alte ackerbauende Bevölkerung war zur Zeit der dorischen Eroberung ihres Besitzes und ihrer Freiheit beraubt und zu wirklicher Hörigkeit und Leibeigenschaft herabgedrückt worden, und in dieser wurden auch ihre Nachkommen, die Heloten, erhalten. Sie erzielten zwar ihren Unterhalt von den Ländereien, aber diese, sowie sie selbst gehörten dem Staate, der davon nach Gutdünken Nutzen ziehen konnte. Daher mußten sie zugleich die Äcker, Gärten und Weinberge der Spartiaten bauen, die Geschäfte in den Wohnungen derselben besorgen, als Diener und Leichtbewaffnete mit in den Krieg ziehen, und ernteten dafür wenig Dank. Manchmal wurden freilich Heloten, die sich durch tapfere Thaten ausgezeichnet hatten, in die Bürgerschaft aufgenommen; sie legten dann Lederkappe und Schafpelz, die Zeichen ihres Standes, ab und hießen Neodamoden. Auch kam es vor, daß uneheliche Kinder dorischer Gutsherren und Helotinnen, die sognenannten Mothaken, nachdem sie die militärische Erziehung der spartanischen Jugend genossen, durch eine Art Adoption das Bürgerrecht erlangten. Es liegt aber auch ein Fall vor, wo man die kühnsten helotischen Jünglinge angeblich zu einem gefährlichen Unternehmen mit dem Versprechen der Freiheit (S. 174) berief, sie bekränzt in einen Tempel eintreten ließ und dort beiseite schaffte, ohne daß man jemals wieder von ihnen hörte. Zur Überwachung des Landes oder zur kriegerischen Übung zog auch bisweilen ein Teil der bewaffneten spartiatischen Jugend aus und durchstreifte Berge und Thäler möglichst heimlich, weshalb man diese Züge Krypteien (verborgene) nannte.

Bei dieser Gelegenheit wurde wohl aus Argwohn oder Übermut dann und wann ein verachteter Helot erschlagen; indessen möchte man nicht völlig im Rechte sein, wenn man das Stattfinden förmlicher Jagden auf die armen Leibeignen annehmen wollte, wie solches behauptet wird. Man war gegen sie mit Schwert und Schild beständig auf der Hut, wie sie selbst ihrerseits bei jeder Gelegenheit das hart Joch abzuschütteln suchten; auch wurde die Vermehrung der arbeitenden Klasse, die in einem wohlorganisierten Staate einen Zuwachs an Macht bedingt, hier mit Mißtrauen betrachtet; doch läßt sich eine periodische wiederkehrende Menschenschlächterei wenigstens nicht bweisen.

Lykurgos' Tod. Von dem Lebenswende des großen Mannes, der den merkwürdigen Kriegerstaat gründete, sind nur unzuverlässige Nachrichten vorhanden. Er ließ, so erzählt man, die Könige, die Geronten und die ganze Gemeinde einen feierlichen Eid schwören, daß seine Gesetze befolgt werden sollten, bis er wiederkehre. Darauf ging er nach Delphoi und erhielt den Ausspruch, Sparta werde durch Beobachtung seiner Verfassung stark und mächtig werden. Da erkannte er freudig, daß das Ziel seines Lebens und Strebens erreicht sei. Er sandte den Spruch nach Sparta und ging dann in ferne Länder oder gab sich selbst den Tod, damit sein Volk niemals von dem Eide entbunden werde. Darf man der Sage Glauben beimessen, so ist dieser Abschluß ganz im Geiste des Altertums, und der Weise tritt wie eine antike Heldengestalt vor unsre Seele. Eine andre Sage berichtet, er habe sich nach Krrha (Krissa), der Hafenstadt von Delphoi begeben und vor seinem Tode angeordnet, daß sein Leib verbrannt und die Asche ins Meer gestreut werde, damit kein Teil von ihm nach Sparta gelange und so die Spartaner für immer an ihr Gelübde gebunden seien. Er kehrte in der That nie nach Sparta zurück, und man erbaute ihm dort einen Tempel und verordnete jährliche Opfer, wie dies zu Ehren der Heroen geschah. Seine Gesetze aber behielten Geltung, und solange Spartas Macht bestand, blieb auch sein Andenken in Aller Gedächtnis. Hätte er freilich gewußt, wieviel Kampf und Blutvergießen durch die von ihm gestiftete kriegerische Verfassung entstehen werde, so würde er vielleicht seiner Gesetzgebung eine andre Fassung gegeben haben.

Lykurgos soll auch mit Iphitos, dem Beherrscher von Elis, auf Befehl des delphischen Orakels einen Vertrag abgeschlossen haben, nach welchem beide Völker, die Eleier und die dorischen Spartaner, alle vier Jahre gemeinsame Opferfeier und gymnastische Spiele veranstalten und ein allgemeiner Gottesfriede zwischen beiden Stämmen herrschen sollte. Man nannte diesen Zeitraum von vier Jahren eine Olympiade und berechnete danach die Zeit. Sollte die richtig sein, so fiele das Lebensende des großen Mannes ungefähr auf das Jahr 776 v. Chr.

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Wägner, W., Gesetzgebung in Sparta, in: ders., Hellas, Bd. 1, 6. Auflage. Leipzig und Berlin 1886, S. 163 -174 (1. Auflage 1859)

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