| Sekundärliteratur |
| Antike | Griechenland |
[P|S|M] |
(GES,S) HELLAS, von Wilhelm Wägner, 1. Bd., 6. Aufl., Leipzig 1886 (1.Aufl.1859)
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Gesetzgebung in Sparta
von Wilhelm Wägner
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Übersicht
Pheidon
Lykurgos
Die Könige und Geronten
Die Volksversammlung
Die Ephoren
Die Erziehung
Die Besitzverteilung
Die Periöken
Die Heloten
Lykurgos' Tod
(S. 163) Unter den neu entstandenen dorischen Staaten des
Peloponnesos erhob sich zuerst der im Argiverlande. Nicht in den königlichen
Hallen zu Mykenä, sondern in der Stadt Argos hatten die neuen Herrscher den
Sitz ihrer Macht aufgeschlagen. Dies that der Heraklide Temenos, während die
Helden seines Gefolges mti fürstlichem Ansehen in den Andern Städten der
argivischen Halbinsel geboten, doch ihrerseits wiederum in Abhängigkeit von
Argos blieben. In demselben Verhältnis stand die ganze Ostküste bis an das
malische Vorgebirge, nachdem sie den dorischen Eroberern unterthan geworden war.
Pheidon ist der bekannteste unter
den argivischen Königen, der zehnte in der Reihe der Temeniden. Er nahm nicht
nur die zum Teil in Vergessenheit geratenen königlichen Vorrechte wiederum voll
in Anspruch, sondern auch die Vorherrschaft im ganzen Peloponnesos, und er
verstand es, durch list und Gewalt jenen Widerstand des Adels des eignen Landes
und der benachbarten Könige zu überwältigen. Er war ein kräftiger, kühn
vorwärts strebender Charakter, der freilich, nach den Berichten späterer
Schriftsteller, bei der Wahl der Mittel für seine Zwecke nicht ängstlich
fragte, ob sie sich in den Schranken des Rechts hielten. Doch war eine
ausgebreitete Herrschaft nicht sein einziges Ziel; auch auf die Geschäfte des
Friedens, auf Handel und Verkehr war seine Thätigkeit gerichtet. Namentlich
ließ er zuerst Gold- und Silbermünzen prägen und führte außerdem ein Maß-
und Gewichtssystem ein, das durch sein Ansehen allgemeine Geltung erhielt. Man
nannte das von ihm angenommene Münzsystem das äginetische. Wahrscheinlich war
es durch die seekundigen Einwohner der Insel Ägina, vielleicht noch früher
durch den Verkehr mit den Phönikern dem in Asien gültigen babylonischen
entlehnt; denn es beruht auf denselben Grundlagen wie dieses. Demnach bestand
schon in jener grauen Vorzeit eine lebhafte Verbindung unter den Völkern, ein
Austausch von Gedanken, Einrichtungen und Erfindungen. Aus weit entlegener Ferne
eignete man sich das Heilsame an und brachte es dahin, wo das Bedürfnis danach
sich geltend gemacht hatte.
(S. 164) Pheidon bemächtigte sich auch infolge seiner
Ansprüche auf die Vorherrschaft der Leitung der feierlichen Opfer und
Festspiele, die in der Ebene von Olympia alle vier Jahre gefeiert wurden. Sie
hatten damals noch nicht das Ansehen in ganz Hellas erlangt, wie in der
Folgezeit; sie waren zunächst nur ein Mittel der Verbindung zwischen Eleern,
Messeniern und Spartanern, denn nur aus diesen Stämmen werden zu jener Zeit
Sieger aufgeführt. In einem Kampfe gegen Korinth soll der unternehmende Fürst
im Handgemenge mit der Gegenpartei gefallen sein (etwa 660). Die Macht seines
Staates fiel ebenso schnell, als sie entstanden war. Nach seinem Tode löste
sich das Band, welches die Städte der argivischen Dorier zusammenhielt, und
seine Nachfolger wurden in Argos selbst durch volkstümliche Regierungsformen so
eingeschränkt, daß sie ihre Machtstellung nach außen nur selten zu höherer
Geltung zu bringen vermochten.
Ein andrer Stamm war bestimmt, an ihre Stelle zu treten,
ebenfalls ein dorischer, der im Anfange nur Sparta und das umliegende Gebiet
beherrschte. Zwillingsbrüder, Eurythenes und Prokles, hatten, wie die von uns
schon angeführte Sage berichtet, einen Schwarm Dorier an den Eurotas geführt
und daselbst die Herrschaft der Nachfolger des Menelaos gestürzt. Die
königliche Würde vererbte sich auf ihre Nachkommen Agis und Eurypon, und zwar
so, daß immer zwei Könige an der Spitze des kleinen Staates standen. Diese
Machtteilung führte zu innerem Zwiespalt und zur Schwächung des
Staatsverbandes. Dadurch gerieten zugleich die einfach dorische Sitte und das
politische Ansehen nach außen in Verfall. Wohl mögen einzelne Führer noch
Eroberungen in Lakonien gemacht haben, aber diese Erwerbungen blieben vereinzelt
und hielten sich auch unabhängig von der Hauptstadt, die nicht einmal das nahe
Amyklä, die starke Feste der Achäer, unterwerfen konnte.
Lykurgos. Über zwei Jahrhunderte
dauerte die Schwäche des kleinen Staates und wegen der beständigen Raubkriege
mit den alten Einwohnern die Entartung und Verwilderung seiner Bürger. Endlich,
wahrscheinlich in den letzten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts, trat ein Mann in
Sparta auf, der daselbst einen Umschwung der Dinge hervorrief. Dies war der
berühmte Gesetzgeber Lykurgos. So abweichend auch die Nachrichten über ihn
selbst und seine Gesetze sind, darin stimmen sie doch überein, daß er durch
geistige Befähigung, durch Willenkraft und uneigennützige Hingebung für das
Gemeinwohl die Erhebung seines Vaterlandes unternahm und glücklich
durchführte. Wir geben hier die Darstellung seines Lebens und seiner
gesetzlichen Einrichtung so, wie sie nach Vergleichung der oft sich
widersprechenden vorhandenen Nachrichten die meiste Wahrscheinlichkeit für sich
hat.
(S. 165) Ältere Urkunden erzählen wenig von der
Persönlichkeit und dem Leben Lykurgos; wir müssen daher späteren
Schriftstellern folgen, mögen sie auch viel Sagenhaftes berichten, was der
Begründung ermangelt. - König Eunomos aus der Familie der Eurypontiden ward im
Gewühle innerer Unruhen erschlagen. Sein ältester Sohn Polydektes folgte ihm
daher nach dem Herkommen in der Landesverwaltung. Da jedoch auch dieser früh
starb, so sollte der jüngere Bruder des Polydektes, Lykurgos, die Herrschaft
übernehmen. Die Witwe seines Vorgängers bot ihm auch zu diesem Zwecke ihre
Hand an. Da sie jedoch bald nachher eines Sohnes genas, so trat Lykurgos mit dem
Kinde in die Volksversammlung, hielt es auf seinen Armen empor als den
rechtmäßigen König von Sparta und gab ihm den bedeutungsvollen Namen
Charilaos (Freude des Volkes).
Dennoch entging er der Verleumdung nicht. Die Witwe und ihre
Verwandten streuten das Gerücht aus, er trachte als ein ungetreuer Vormund dem
Kinde nach dem Leben, um es zu beerben. Den ungerechten Vorwürfen zu entgehen,
verließ Lykurgos sein Vaterland. Zuerst ging er nach Kreta, dann nach Ionien in
Kleinasien, von wo er, wie man sagt, die Gesänge Homers zuerst nach
Griechenland brachte; endlich soll er sogar Ägypten und das entlegene Indien
besucht haben. Überall lernte er die bürgerlichen Verfassungen kennen und
holte sich Rats bei den Weisen und Lehrern dieser Länder. Besonders war er mit
Thaletas aus Kreta bekannt, der in lieblichen Dichtungen seine Ansichten vom
Leben und von bürgerlicher Ordnung vortrug. Er bewog ihn, nach Sparta zu gehen,
damit sein Volk für Gesetz und Verfassung empfänglich gemacht werde. Dies
gelang über Erwartung. Die Bürger wurden der täglichen Reibungen und Kämpfe
müde und sehnten sich, den Mann wieder in ihrer Mitte zu haben, dessen Weisheit
ihnen Abhilfe von den sie berängenden Übeln zu bringen versprach. Sobald
Lykurgos dies erfuhr, begab er sich nach Delphoi, wo ihn die Priesterin als den
von den Göttern geliebten Weisen bezeichnete, dem Zeus selbst seine
Ratsschlüsse mitgeteilt habe. Das Gerücht von diesem Ausspruche des
allverehrten Orakels ging ihm nach Sparta voraus. Bald erschien er selbst mit
dem Ansehen eines göttlichen Gesandten bekleidet. Dreißig der edelsten
Spartaner umstanden ihn in voller Rüstung, als er vor das versammelte Volk
trat, um seine Gesetze zu verkünden.
Der junge König Charilaos war im Anfange betroffen über die
entscheidenden Schritte seines Oheims; bald aber trat sowohl er als auch der
andre König Archelaos auf die Seite Lykurgs, und die Menge vernahm nun die
Verkündigung der Gesetze in ehrfurchtsvoller Stille. Erst später bei der
Einführung der neuen Ordnung der Dinge soll ein Auflauf entstanden sein.
-
(S. 166) Ein junger leidenschaftlicher Spartaner, Namens
Alkandros, schlug den ehrwürdigen Mann ins Auge, wurde aber von dem Volke
ergriffen und ihm zur Bestrafung überliefert. Der Weise behielt ihn in seinem
Hause, ohne auch nur einen Tadel auszusprechen, ließ ihn Zeuge seiner Güte und
strengen Rechtschaffenheit sein und gewann dadurch in ihm den ergebensten Freund
und treuesten Anhänger.
Übrigens entlehnte Lykurgos nicht aus fernen, fremden Gegenden
die Gesetze, welche sein Volk aus dem Verfall wieder erheben sollten, sondern er
entnahm sie der Lebens- und staatlichen Ordnung, die bereits vorhanden war, die
man zum Teil während der kriegerischen Wanderung gebildet, aber später wieder
beiseite gelegt hatte. Ihr Andenken jedoch lebte im Volke; sie hatten dem
Scheine nach noch immer Geltung und gewannen leicht durch den Einfluß des
Gesetzgebers, welcher sie erweiterte und dem Bedürfnis des dorischen Stammes
anpaßte, wieder volle Gesetzeskraft. Viele dieser in kurzen Sprüchen
bestehenden Satzungen, welche man Rhetren (Aussprüche) nannte, sind erst
später entstanden, als Zeit und Umstände sie nötig machten; allein sie wurden
doch alle dem gefeierten Manne zugeschrieben, und ihre Keime kamen auch schon in
der von ihm begründeten Verfassung vor. Wie geben sie daher hier im
Zusammenhange.
Die Gesetze stellten zunächst die Form der Staatsregierung und
die Aufrechterhaltung des öffentlichen und Privatrechts fest. Die oberste
Würde bekleideten die erblichen Könige. Sie hatten den Vorsitz im Rate und den
Oberbefehl im Kriege, ihnen lag die Vollziehung der Staatsopfer ob und zugleich
die Unterhaltung des Verkehrs mit dem Orakel von Delphoi. Ausgedehnter
Landbesitz, verschiedene Geschenke, die bei manchen Gelegenheiten ihnen zukamen,
und andre Vergünstigungen gaben ihnen Mittel in die Hände, ihre Würde
äußerlich zu behaupten. Wie sehr auch in der Folge ihr Ansehen beschränkt,
ihre Vorrechte herabgesetzt wurden, es blieb ihnen immer noch ein großer
Einfluß auf die Angelegenheiten des Staates, wenn sie Talent und Kraft
besaßen, ihn geltend zu machen.
Die Könige und Geronten. Die
Könige hatten den Vorsitz im Rate, der in Sparta "Gerusia", das ist
Rat der Greise (Geronten) hieß. In dieser ehrwürdigen Versammlung von
Männern, die alle das sechzigste Lebensjahr überschritten haben mußten,
wurden alle äußeren und inneren Angelegenheiten des Staates beraten.
Kriegserklärungen, Friedensschlüsse, Verbindungen und Verträge mit anderen
Völkern, desgleichen Verwaltungsmaßregeln, Landverteilung, Verhältnisse der
Bürger der Stadt und der abhängigen Landbewohner, die hohe Gerichtsbarkeit
über Vergehungen, die mit dem Tode oder mit Landverweisung bestraft wurden,
unterlagen den Beratschlagungen und den Beschlüssen der Gerusia. Auch die
Könige hatten dabei ihre Stimme abzugeben, so daß die Versammlung eigentlich
aus 30 Mitgliedern bestand. Die 28 Geronten nebst den Königen waren
ursprünglich offenbar die Vertreter der verschiedenen Geschlechter. Denn das
dorische Volk zerfiel in drei Stämme, die Hyller, Dymanen und Pamphylen, von
welchen jeder zehn Geschlechtsverbände oder Oben umschloß. Schon Homer
erzählt, wie die Könige die Edlen zu Rate versammelten und sie um ihre Meinung
fragten. Diese Sitte bestand auch bei den Doriern. (S. 167) Aber Lykurgos
bildete aus der Adelsgemeinde eine Ratsversammlung, welche anfangs von den
Geschlechtern, später von der Bürgerschaft durch Zuruf gewählt wurde. Ihre
Beschlüsse mußte der Herrscher zur Ausführung bringen. Die Geronten hatten
zugleich die polizeiliche Aufsicht über die Oben, vielleicht standen ihnen auch
gerichtliche Befugnisse zu.
Die Volksversammlung.
Der dritte Bestandteil der Landesverwaltung war die Volksversammlung, welche am
Eurotas zwischen dem Bache Knakion und der Brücke Babyka allmonatlich zur Zeit
des Vollmondes abgehalten wurde.
[Abb.]
Alle Beschlüsse der Geruisa, welche das Gemeinwohl betrafen,
wurden vor dieselbe gebracht und hier entweder angenommen oder verworfen.
Es wird erzählt, jede Besprechung sei hier untersagt gewesen;
allein eine solche Bestimmung fand sich schwerlich in den alten Rhetren, dem
Gesetzbuche Lykurgs. Glaubhafte Geschichtsschreiber berichten vielmehr, wie
auswärtige Gesandte in der spartanischen Volksversammlung lange Reden hielten,
die aber gerade wegen ihrer zu großen Länge ihren Zweck verfehlten.
Die wortkargen, aber thatkräftigen Spartaner verschmähten
überhaupt lange Reden; sie hielten sich einfach an die Sache selbst und
schlugen mit wenigen Worten das Zweckdienliche vor. Die schlichten Bürger,
welche nicht im Rate saßen, waren gewiß am wenigsten der öffentlichen Rede
mächtig; daher wäre es wohl überflüssig gewesen, etwas zu verbieten, was von
selbst wegfiel.
(S. 168) Vergleichen wir diese Anordnungen der Gesetze Lykurgs
mit der herkömmlichen Verfassung in der Heroenzeit, so finden wir eine
auffallende Übereinstimmung in beiden. Oberhaupt, Rat der Fürsten und
Volksversammlung leiten in Ilion wie im Lande der Phäaken die Angelegenheiten
des Gemeinwohls. Auf der Insel Ithaka finden wie dieselbe Verfassung, nur daß
das Oberhaupt abwesend ist, was zu Gewaltthaten und Unordnung Veranlassung gibt.
Lykurgos hat darum, wie bereits angedeutet wurde, nicht etwa Neues, Ungewohntes
geschaffen, was ein schlechtes Zeugnis seiner Weisheit gewesen wäre, sondern er
hat den durch Gewohnheit geheiligten Rechtsbestand, der in Verfall geraten war,
wieder aufgerichtet, ihm gesetzliche Geltung verschafft und auch die sonst
unbestimmten Grenzen der einzelnen Staatsgewalten genau geregelt. Dies war sein
großes, unleugbares Verdienst. Die königliche Gewalt war durch diese
Anordnungen wesentlich geschmälert, aber sie war noch immer groß genug, um
unter besonderen Umständen selbst einen Umsturz der Verfassung und die
Aufrichtung einer Willkürherrschaft möglich zu machen.
Jene allgemeine Bewegung, welche etwa 200 Jahre nach Lykurgos
fast in allen hellenischen Staaten die unterdrückte Bürgerschaft gegen den so
sehr bevorzugten Adel sich erheben, und zum Teil unter der Leitung ehrgeiziger
und befähigter Führer aus dem Adel selbst, die Bewältigung des Herrenstandes
mit mehr oder weniger Erfolg anstreben ließ, konnte auch auf die staatlichen
Verhältnisse in Lakonien nicht ohne Rückwirkung bleiben. Die Masse der
geknechteten Bevölkerung war hier größer als in den andern Staaten; die
rechtlosen Heloten waren stets zum Aufruhr geneigt, und die zahlreichen
Periökenm durch Gewerbe und Handel Vermögen erworben hatten, konnten leicht
durch welche einen unternehmenden Führer, etwa durch den König selbst, zur
Ergreifung der Waffen gebracht werden. Dann wurde der kleine dorische Stamm,
welcher den Adel bildete, ohne Schwierigkeit aus seiner erkämpften hohen
Stellung verdrängt.
Diesem drohenden Sturze vorzubeugen, fand sich damals (600 v.
Chr.) ein Mann in Sparta, dessen Weisheit fast nicht minder in Ansehen stand als
diejenige des Lykurgos. Es war Cheilon, einer jener sieben Weisen Griechenlands,
die es für ihre Lebensaufgabe hielten, die Gottheit, die Natur und den Menschen
selbst sowie seine äußeren und inneren Zustände zu erforschen. Er war 580 v.
Chr. in die Gerusia gewählt worden. Da konnte er nun seine durchgreifenden
Maßregeln zur Ausführung bringen, welche auf die Bewahrung der straffen Zucht
und soldatischen Abhärtung der Bürger hinzielten und zugleich die Verfassung
bedeutend veränderten.
Die Ephoren. Cheilon schlug
zunächst Bildung einer Behörde mit den ausgedehntesten Befugnissen vor. In
Sparta bestanden vielleicht schon seit der ersten Ansiedlung, jedenfalls aber
seit den messenischen Kriegen fünf Marktvorsteher oder Ephoren nach den fünf
Dörfern, welche zusammen die Hauptstadt bildeten. Sie wurden anfangs von den
Königen ernannt, später von den Oben oder Stämmen, und zwar immer nur auf ein
Jahr. Um ihrer neuen Stellung als oberste Aufsichtsbehörde Geltung und
Heiligkeit zu verschaffen, berief Cheilon einen Priester des Zeus, den für
heilig geachteten Epimenides von Kreta. (S. 169) Dieser weihte das neue Amt und
verordnete, daß die Ephoren von Zeit zu Zeit in einem Tempel außerhalb der
Stadt schlafen, und alle neun Jahre schweigend in mondloser Nacht den Himmel
beobachten sollten; da würde ihnen der Wille der Götter geoffenbart und durch
Sternschnuppen angezeigt, ob die Häupter des Staates sich versündigt hatten.
In letzterem Falle konnten sie die Könige ihrer Amtsgewalt entheben, bis ihr
Vergehen nach Einholung eines Orakelspruches von Delphoi gesühnt war. So wurden
die Ephoren über die königliche Macht erhöht, und damit ihnen auch die Gewalt
nicht fehle, ihren Befehlen Nachdruck zu geben, wurde die bisherige Leibwache
der Könige, die 300 Ritter, ihrem Befehle untergeordnet. So erlangten sie nach
und nach eine an Unbeschränktheit grenzende Gewalt, die aber wegen der kurzen
Dauer ihrer Amtszeit der Verfassung nicht gefährlich werden konnte. Der Adel
beugte sich unter das ungewohnte Joch; denn jeder Dorier konnte nach dem
dreißigsten Lebensjahr in diese Körperschaft gewählt werden. Die Ephoren
handelten als Vertreter des Volkes, waren also mit dessen Ansehen bekleidet und
nur ihm verantwortlich. Ursprünglich hatten sie darüber zu wachen, daß keine
der drei bestehenden Staatsgewalten durch Überschreitung ihrer Befugnisse die
Verfassung verletze; dann lag ihnen die Aufsicht über die Sittlichkeit der
Beamten wie sämtlicher Bürger ob, und endlich die niedere Gerichtsbarkeit. Da
sie die Vollmacht hatten, als Aufsichtsbehörde der Staatsgewalten und zugleich
als polizeiliche Behörde um Geld oder durch Gefängnis Könige wie geringe
Bürger zu strafen, so erweiterten sie den Kreis ihrer amtlichen Befugnisse
immer mehr. Sie verhafteten und straften nach Gutdünken jeden, der ihnen
verdächtig schien; sie ließen nicht selten über wichtige Gegenstände den Rat
und die Bürgerversammlung abstimmen, was besonders bei Fragen über Krieg und
Frieden geschah. Auch die bewaffnete Macht, welche zum Auszuge gegen den Feind
bestimmt war, versammelten sie und schrieben dem zur Führung bestimmten Könige
vor, wie er den Feldzug einzurichten habe. Oft werden sie die Väter der Könige
genannt, in der That aber waren sie deie Aufseher derselben und somit ihre
Meister.
Ein Übel, an welchem der Staat zur Zeit des Lykurgus krankte,
war die Ungleichheit des Vermögens. Der weise Gesetzgeber konnte und wollte den
Besitzstand nicht umstürzen oder eine Gleichheit einführen, die nicht aufrecht
zu erhalten war. Er fand einen andern Weg, dem Schaden abzuhelfen; er machte den
Besitz großer Güter möglichst wertlos. Zu diesem Ende führte er
gemeinschaftliche, einfache Mahlzeiten ein, wozu jeder freie Bürger leicht zu
beschaffende Beiträge an Gerstenmehl, Feigen, Käse und Wein, desgleichen eine
geringe Summe Geldes lieferte. Bei diesen Mahlzeiten fehlte niemals die
sogenannte schwarze Suppe, die aus Fleischbrühe, Blut, Essig und Salz bestand.
Daß ferner Fleisch, besonders Schweinefleisch und Wildbret, dabei gereicht
wurde, läßt sich nicht bezweifeln. An diesen Mahlzeiten, Syssitien genannt,
mußten alle Männer vom zwanzigsten Jahre an ohne Unterschied des Standes
teilnehmen, und zwar nach Zeltgenossenschaften von je 15 Mann, wie solche zur
Zeit der kriegerischen Wanderung schon bestanden hatten. Es erhellt daraus, daß
auch diese Einrichtung nur die Erneuerung einer früheren Sitte war. (S. 170)
Nur wer die monatlichen Beiträge nicht mehr liefern konnte, ward
ausgeschlossen, verlor aber auch damit einen Teil seiner Bürgerrechte, vor
allem das Recht der Teilnahme an der Verwaltung des Staates. Wie die Gäste an
den einzelnen Tafeln in Genossenschaften nach freier Wahl geschart waren, so
nahmen sie ihre gymnastischen und kriegerischen Übungen vor und rückten
endlich zur Zeit des Krieges in gleichen Abteilungen gegen den Feind.
Ein andres Mittel, den Reichtum tot und blind zu machen, wie ein
alter Schriftsteller sich ausdrückt, war die gemeinschaftliche Erziehung der
Kinder. Sie wurden nach ihrer Geburt von besonders damit beauftragten Männern
besichtigt, nach deren Ausspruch man die verkrüppelten im Taygeton aussetzte,
d.h. Periöken zur Erziehung übertrug, die wohlgestalteten den Eltern
zurückgab. Nach zurückgelegtem siebenten Jahre kamen die Knaben unter die
Aufsicht des Staates, wurden in Klassen und Ordnungen eingeteilt, ohne
Unterschied verpflegt und von Aufsehern (Sirenen) und Erziehern (Pädonomen)
überwacht und erzogen. Die ganze Bildung war darauf berechnet, abgehärtete,
kriegerische und dem Gesetze gehorsame Bürger zu erziehen. Deswegen wurden die
Knaben Tag für Tag in unausgesetzten körperlichen Übungen, in Märschen und
Bewegungen beschäftigt, wie sie bei den schwerbewaffneten Kriegern üblich
waren. Auch erhielten sie Anleitung zu Tänzen, die bei festlichen Opfern
aufgeführt wurden, damit sie Kraft mit Anmut und Gewandtheit verbinden lernten.
Unter solchen täglichen gymnastischen Übungen blieb für geistige Bildung
wenig Zeit übrig, doch war dieselbe keineswegs völlig ausgeschlossen. Man
ehrte und pflegte die Dichtkunst, man berief die gefeierten Sänger Thaletas von
Kreta, Terpandros von Lesbos, Tyrtäos aus Attika, man gab dem Sklaven Alkman
das Bürgerrecht, um durch ihre Hymnen zum Preise der Götter, durch ihre
männlichen Gesänge zum Lobe der Tapferkeit und Todesverachtung die Herzen der
Jugend und der Männer zu begeistern. Knaben und Jünglinge lernten diese Lieder
und sangen sie wetteifernd in Chören bei den Festen vor der versammelten
Bürgerschaft. Ebenso achtete man streng darauf, daß die jungen Spartaner bei
der Mahlzeit oder in Stunden der Ruhe ihren Erziehern und würdigen Greisen
zuhörten, wenn dieselben über den Staat und die Pflichten der Bürger
sprachen. Wie sie von ihren Oberen nur kurze, treffende Aussprüche, keine
langen Reden hörten, so befleißigten sie sich derselben schlagenden und
witzigen Ausdrucksweise, die daher sprichwörtlich die lakonische genannt wurde.
So antwortete ein Spartaner einem fremden Redner, der zum Preise des Herakles
eine lange Rede halten wollte: "Wer tadelt ihn denn?" Eine Spartanerin
rief ihrem in den Krieg ziehenden Sohne nach: "Entweder mit oder auf dem
Schilde kehre zurück!"
Die Erziehung schloß nicht
mit der Kinderzeit, sondern die Jünglinge und Männer waren zu gleichen, ja
noch schwereren unausgesetzten Übungen verpflichtet. Denn das Kind wie der
herangereifte Bürger gehörte nach der Ansicht des Gesetzgebers nicht nur dem
elterlichen, noch auch später dem eignen Hause, sondern vor allem dem
Vaterlande, der Gesamtheit. Gelockert, zum Teil völlig gelöst wurden daher die
zarten Bande der Verwandtenliebe, um alle Herzen dem Staate, dem
gemeinschaftlichen Vater, ausschließlich zuzuwenden. (S. 171) Von ganz
ähnlichen Gefühlen waren die Frauen erfüllt, da die Erziehung und
Bildungsweise der weiblichen Jugend gleichfalls darauf berechnet war, alle ihre
Gedanken und Neigungen auf das einzige höchste Gut, das Vaterland, zu lenken.
Nur von Starken werden Starke geboren, war ein Grundsatz des Gesetzgebers. Daher
lernten die Mädchen nicht von Spinnen und Weben und kunstreichem Putz, was den
Sklavinnen überlassen blieb, sondern sie zogen wie die Knaben in leichten,
kurzen Gewändern hinaus auf die Übungsplätze zum Wettlauf und Ringen, zu
Ballspiel und Tanz. Knaben, Jünglinge und ernste Männer waren Zuschauer und
sprachen ihren Beifall oder Tadel aus. Dasselbe geschah von Mädchen und Frauen
bei den Übungen der männlichen Jugend.
[Abb.]
Überhaupt war der Verkehr zwischen den beiden Geschlechtern
wenig beschränkt; aber dadurch wurde die Sittlichkeit nicht gefährdet, sondern
die Spartanerinnen waren, wie durch äußere und schöne Form, so keuschen SInn
und züchtigen Lebenswandel in ganz Hellas rühmlich bekannt. Der in Sparta
herrschende sittliche Ernst, die vorwiegende, ja ausschließliche Richtung alles
Thuns und Denkens auf die Bewahrung und Erhebung des Vaterlandes, die
Empfänglichkeit für Lob und Tadel waren Wächter löblicher Sitte. Daß
namentlich in späterer Zeit Ausnahmen vorkamen, läßt sich wohl begreifen.
Im allgemeinen hatte man für unlautere Gedanken und Begierden
keinen Raum, freilich auch nicht viel für die zarten, edlen Gefühle der (S.
172) Eltern-, Gatten und Kindesliebe. Denn selbst das Weib liebte in dem gatten
und Sohne vor allem die Verteidiger des Vaterlandes [...]
Die Besitzverteilung
Durch solche und ähnliche
Anordnungen suchte, wie bemerkt, der Gesetzgeber dem Reichtum und dem Streben
danach seinen Reiz zu entziehen, nicht aber durch gänzlichen Umsturz des
Besitzstandes alle Unterschiede in dieser Hinsicht aufzuheben. Dies wird auch
erst von späteren Schriftstellern berichtet. Nach ihrer Angabe soll Lykurgos
das ganze Stadtgebiet in 9000 gleiche Lose nach der Zahl der waffenfähigen
Bürger, das Landgebiet aber in 30000 Lose nach der Zahl der freien Landbewohner
eingeteilt haben. Frühere Schriftsteller wissen davon nichts, und die
Geschichte lehrt, daß zu allen Zeiten in Sparta und in ganz Lakonien Vermögen
und Grundbesitz durchaus ungleich waren, ja zu Lykurgos' Zeit beherrschten die
dorischen Eroberer in Sparta erst den kleinsten Teil des lakonischen Landes.
Aber der Staat besaß ansehnliche Ländereien, und diese wurden wohl unter die
Bürger verteilt. Die Zahl derselben vermehrte sich in den ersten Jahrhunderten
und es fanden neue Verteilungen statt, wozu man die ansehnlichen Erwerbungen
durch den Krieg verwendete.
In der späteren
Zeit verringerte sich die Zahl der vollberechtigten Bürger (Homoien), da viele
ihre Beiträge zu den Syssitien nicht leisten konnten und gleichwohl den
vermögenden freien Landbewohnern der Eintritt in die volle bürgerliche
Berechtigung ungemein erschwert wurde. Diese Abnahme der Vollbürger war später
ein großer Übelstand, der nicht wenig zur Entkräftung des Staates beitrug.
Ganz anders verfuhr Rom, das eine gleiche kriegerische Verfassung hatte; es nahm
die angesehensten Bürger der besiegten Völker in seine Mauern auf und
erhielt sich dadurch auf Jahrhunderte einen stets sich mehrenden Zuwachs an
innerer Kraft und Tüchtigkeit.
So unstatthaft
die Annahme einer gleichen Länderverteilung ist, ebenso wenig läßt sich ein
angebliches Gesetz in den Rhetren nachweisen, durch welches der Gebrauch von
gemünztem Gold und Silber oder überhaupt der Besitz von edlen Metallen
verboten gewesen wäre. Edle Metalle waren damals nur äußerst spärlich
vorhanden. Man konnte in ganz Griechenland nicht so viel Gold auftreiben, um den
Kopf des Apollon von Amyklä zu vergolden. Die Prägung von Münzen aber wurde
zuerst, wie wir gesehen haben, von König Pheidon veranlaßt, der später als
Lykurgos lebte.
Wie sehr man in
der Folge auch in Sparta den Geldbesitz schätzen lernte und danach strebte,
lehrt die Geschichte. Als spartanische Feldherren und Statthalter (Harmosten) in
den Städten abhängiger Bundesgenossen geboten, umgaben sie sich zugleich mit
äußerem Glanz und schwelgten in Genüssen, die ihnen in der Heimat untersagt
waren. De, Beispiel der Oberen folgten bald die Untergebenen. Die Genüsse aber,
an welche man sich in der Fremde gewöhnt, wollte man zu Hause nicht gänzlich
entbehren, daher suchte und fand man Mittel, die strengen Vorschriften des
Gesetzes zu umgehen. Auch der Staat bedurfte zu seinen weit ausgedehnten Kriegen
und Unternehmungen des Geldes, da die Bürger und die waffenfähige Mannschaft
des Landes für diese (S. 173) Zwecke nicht ausreichten und daher Flotten und
Hilfsvölker unterhalten werden mußten, um die angemaßte Herrschaft zu
stützen. Die Gesetze hatten sich überlebt, sie waren wie veraltete
Rüststücke, die den Körper in der freien Bewegung nur hemmen konnten, statt
ihn zu beschützen. In früher Zeit und Jahrhunderte hindurch hatten sie
freilich Großes geleistet. Der kleine dorische Stamm der ersten Eroberer, rings
umgeben von feindseligen Nachbarn, war durch jene Gesetze in eine kriegerische
Verbrüderung verschmolzen und zu einer solchen Kraftentfaltung gelangt, daß er
allen Feinden siegreich die Spitze bot und sie nach und nach sämtlich in ein
mehr oder weniger abhängiges Verhältnis brachte. Als dieser Zweck erreicht
war, hätten die Gesetze den neuen Verhältnissen durch allmähliche Abänderung
angepaßt werden sollen; aber dazu war weder irgend eine Behörde ermächtigt,
noch war die aus ihnen hervorgegangene Denkweise des spartanischen Bürgers dazu
befähigt. So hinderten sie denn jeden freieren, besonders jeden geistigen
Aufschwung, da sie überhaupt zu geistiger, wissenschaftlicher Bildung keiine
Aufmunterung, ja nicht einmal Gelegenheit und Mußte boten. Die spartanischen
Dorier hatten allein Anteil an der Staatsverwaltung; sie betrieben kein andres
Geschäft als das der Waffen und ließen ihre Ländereien von Leibeignen
(Heloten, d.h. Kriegsgefangenen) bestellen.
Die
Periöken waren die Bewohner der Städte des Landes, die ihre
persönliche Freiheit und gegen einen Zins den freien Besitz ihrer Grundstücke
behauptet hatten, aber von den politischen Vorrechten der Dorier ausgeschlossen
waren. Sie strebten in Waffenübung den kriegerischen Bürgern der Hauptstadt
nach, beschäftigen sich jedoch mehr mit Ackerbau, Gewerbe und Handel. Wohl
mögen sie von der Staatsgewalt oft hart behandelt worden sein; die Ephoren
sollen sogar das Recht gehabt haben, verdächtige Periöken ohne alle
gerichtliche Form hinrichten zu lassen; doch lastete auf ihnen keineswegs ein
unverträgliches Joch, welches ihnen eine Veränderung ihrer Lage um jeden Preis
wünschenswert gemacht hätte.
Der
Heloten Los war dagegen ein sehr trauriges. Die alte ackerbauende
Bevölkerung war zur Zeit der dorischen Eroberung ihres Besitzes und ihrer
Freiheit beraubt und zu wirklicher Hörigkeit und Leibeigenschaft herabgedrückt
worden, und in dieser wurden auch ihre Nachkommen, die Heloten, erhalten. Sie
erzielten zwar ihren Unterhalt von den Ländereien, aber diese, sowie sie selbst
gehörten dem Staate, der davon nach Gutdünken Nutzen ziehen konnte. Daher
mußten sie zugleich die Äcker, Gärten und Weinberge der Spartiaten bauen, die
Geschäfte in den Wohnungen derselben besorgen, als Diener und Leichtbewaffnete
mit in den Krieg ziehen, und ernteten dafür wenig Dank. Manchmal wurden
freilich Heloten, die sich durch tapfere Thaten ausgezeichnet hatten, in die
Bürgerschaft aufgenommen; sie legten dann Lederkappe und Schafpelz, die Zeichen
ihres Standes, ab und hießen Neodamoden. Auch kam es vor, daß uneheliche
Kinder dorischer Gutsherren und Helotinnen, die sognenannten Mothaken, nachdem
sie die militärische Erziehung der spartanischen Jugend genossen, durch eine
Art Adoption das Bürgerrecht erlangten. Es liegt aber auch ein Fall vor, wo man
die kühnsten helotischen Jünglinge angeblich zu einem gefährlichen
Unternehmen mit dem Versprechen der Freiheit (S. 174) berief, sie bekränzt in
einen Tempel eintreten ließ und dort beiseite schaffte, ohne daß man jemals
wieder von ihnen hörte. Zur Überwachung des Landes oder zur kriegerischen
Übung zog auch bisweilen ein Teil der bewaffneten spartiatischen Jugend aus und
durchstreifte Berge und Thäler möglichst heimlich, weshalb man diese Züge
Krypteien (verborgene) nannte.
Bei dieser
Gelegenheit wurde wohl aus Argwohn oder Übermut dann und wann ein verachteter
Helot erschlagen; indessen möchte man nicht völlig im Rechte sein, wenn man
das Stattfinden förmlicher Jagden auf die armen Leibeignen annehmen wollte, wie
solches behauptet wird. Man war gegen sie mit Schwert und Schild beständig auf
der Hut, wie sie selbst ihrerseits bei jeder Gelegenheit das hart Joch
abzuschütteln suchten; auch wurde die Vermehrung der arbeitenden Klasse, die in
einem wohlorganisierten Staate einen Zuwachs an Macht bedingt, hier mit
Mißtrauen betrachtet; doch läßt sich eine periodische wiederkehrende
Menschenschlächterei wenigstens nicht bweisen.
Lykurgos'
Tod. Von dem Lebenswende des großen Mannes, der den merkwürdigen
Kriegerstaat gründete, sind nur unzuverlässige Nachrichten vorhanden. Er
ließ, so erzählt man, die Könige, die Geronten und die ganze Gemeinde einen
feierlichen Eid schwören, daß seine Gesetze befolgt werden sollten, bis er
wiederkehre. Darauf ging er nach Delphoi und erhielt den Ausspruch, Sparta werde
durch Beobachtung seiner Verfassung stark und mächtig werden. Da erkannte er
freudig, daß das Ziel seines Lebens und Strebens erreicht sei. Er sandte den
Spruch nach Sparta und ging dann in ferne Länder oder gab sich selbst den Tod,
damit sein Volk niemals von dem Eide entbunden werde. Darf man der Sage Glauben
beimessen, so ist dieser Abschluß ganz im Geiste des Altertums, und der Weise
tritt wie eine antike Heldengestalt vor unsre Seele. Eine andre Sage berichtet,
er habe sich nach Krrha (Krissa), der Hafenstadt von Delphoi begeben und vor
seinem Tode angeordnet, daß sein Leib verbrannt und die Asche ins Meer gestreut
werde, damit kein Teil von ihm nach Sparta gelange und so die Spartaner für
immer an ihr Gelübde gebunden seien. Er kehrte in der That nie nach Sparta
zurück, und man erbaute ihm dort einen Tempel und verordnete jährliche Opfer,
wie dies zu Ehren der Heroen geschah. Seine Gesetze aber behielten Geltung, und
solange Spartas Macht bestand, blieb auch sein Andenken in Aller Gedächtnis.
Hätte er freilich gewußt, wieviel Kampf und Blutvergießen durch die von ihm
gestiftete kriegerische Verfassung entstehen werde, so würde er vielleicht
seiner Gesetzgebung eine andre Fassung gegeben haben.
Lykurgos soll
auch mit Iphitos, dem Beherrscher von Elis, auf Befehl des delphischen Orakels
einen Vertrag abgeschlossen haben, nach welchem beide Völker, die Eleier und
die dorischen Spartaner, alle vier Jahre gemeinsame Opferfeier und gymnastische
Spiele veranstalten und ein allgemeiner Gottesfriede zwischen beiden Stämmen
herrschen sollte. Man nannte diesen Zeitraum von vier Jahren eine Olympiade und
berechnete danach die Zeit. Sollte die richtig sein, so fiele das Lebensende des
großen Mannes ungefähr auf das Jahr 776 v. Chr.
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| | Wägner, W., Gesetzgebung in Sparta, in: ders.,
Hellas, Bd. 1, 6. Auflage. Leipzig und Berlin 1886, S. 163 -174 (1. Auflage 1859) |
GM (digitale Edition) für psm-data 
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