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Die Illustrirte Zeitung am 11. Januar 1851 über die deutsche Auswanderung
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Originale |
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Deutsche Auswanderung - Leipziger
Illustrirte Zeitung (11. Januar
1851)
Seit 20 Jahren ergießt sich
der Strom deutscher Auswanderer in fast jährlich zunehmender Stärke über die
Grenze unseres Vaterlandes; keine Schwierigkeit, keine Regierungsmaßregel,
keine Erschwerung hat dieselbe aufhalten oder verringern können. Der Grund ist
vielmehr darin zu suchen, daß die Bewohner Deutschlands nicht mehr ihr Bestehen
finden könnten, obgleich die Schwierigkeit des Erwerbes und hin und wieder
Misvergnügen mit den bestehenden politischen Verhältnissen Ursache gewesen
sein mögen und Beides jedenfalls die Zahl der Auswanderungslustigen vermehrt
hat. Er liegt vielmehr weit tiefer und dürfte in der welthistorischen
Bestimmung unseres Volkes zu finden sein, durch seine kräftigen, arbeitsamen
Elemente die Entwickelung anderer Länder zu fördern, durch das germanische
Element auf die in milderen Zonen verweichlichten menschlichen Stämme einen
belebenden Einfluß zu üben und sie zu den Anstrengungen zu befähigen, welche
der Kampf mit einer wilden Natur fordert. Nur durch Ausdauer in diesem Kampfe
können ihre Schätze nutzbar gemacht werden, und kein Zweig des großen
Menschengeschlechts besitzt diese in dem Maße, wie die Deutschen, welche
genügsam in den Genüssen des Augenblicks, unter den Entbehrungen der
Gegenwart, das Ziel, sich eine bessere Zukunft zu schaffen, nicht aus den Augen
verlieren. Viel trägt dazu die engbegrenzte Entwickelung seiner Kräfte bei,
welche der Deutsche sich im Vaterlande aneignen muß, in welche ihn die in viele
Staaten zerrissene Gestalt seiner Heimat verlegt. Hier muß die Ausführung
seiner oft kräftigen Entschlüsse, die Verwirklichung seiner Ideen gar oft an
den grenzen seines Stamms, an den vielfachen Hemmungen scheitern, welche alte
Einrichtung und Privilegien vor ihr aufthürmen. Diese lang zurückgedrängte
Energie macht sich aber in fremden Ländern mit Macht geltend, und so finden wir
denn den deutschen Landmann nicht allein in fremden Zonen, wenn er vernünftig
genug ist, eine seiner Heimat im Klima ähnliche zu wählen, glücklich und in
jährlich zunehmenden Wohlstande, sondern wir erblicken auch unter den
Kaufleuten und Handwerkern anderer, selbst uns sehr nahe gelegener Länder eine
große Zahl Landsleute, welche sich in der neuen Heimat eine ehrenvoll, selbst
hervorragende Stellung zu sichern gewußt haben, sodaß auf sie das Vaterland
mit Recht stolz sein kann. - Wie ganz verschieden ist der Lebensweg der Söhne
anderer Länder, welche ihr Glück auswärts gesucht haben; wie wenige
Franzosen, Italiener, Spanier treffen wir in fremden Ländern, im Vergleich zu
dem deutschen Elemente, und namentlich wie selten gelingt es den Angehörigen
dieser Stämme, eine solche Stellung einzunehmen, wie die deutschen Kinder mit
ihren so nah verwandten englischen Abkömmlingen. - Noch in der neuesten Zeit
liefert Californien ein schlagendes Beispiel, einen wie verschiedenartigen
Gebrauch die einzelnen Nationen von den ihnen von der Vorsehung verliehenen
Gaben machen. Jahrhunderte hatten die Gold- und Naturschätze dieses reichen
Landes unter der Herrschaft der spanischen Race unbefruchtet gelegen; kaum
betritt das sächsische Element den gesegneten Boden und wie mit Einem
Zauberschlage steht ein Staat da, der in wenigen Jahren an Bevölkerung und
Reichthum manches deutsche Königreich übertrifft. Bei mancher Aehnlichkeit
zwischen dem englischen und deutschen Charakter, welcher sie zum Befruchten
anderer Stämme der menschlichen Gesellschaft vorzugsweise befähigt, sind aber
doch große Verschiedenheit wieder vorhanden und wird ihnen durch diese ein
verschiedener Beruf angewiesen. Der Engländer, practisch, an freie Entwickelung
seiner Kräfte gewöhnt, politisch weiter, und von Achtung und Verehrung vor den
Gesetzen durchdrungen, ist zur Colonisirung wie geschaffen. Die staatliche
Ordnung macht sich fast von selbst, weil der Engländer sich auch dem ihm
höchst unangenehmen Gesetze, ja selbst, wenn er es als verderblich ansieht,
ohne Weiteres unterordnet, so lange es Gesetz ist. |
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Er läßt es seine Sorge
sein, die Ordnung herzustellen und sucht sie dann später zu verbessern. Ganz
anders der Deutsche, welcher lieber gar Nichts will, wenn er nicht das Beste
gleich erhalten kann, der sich keinem Gesetze unterwerfen will, wenn er es nicht
billigt und der vor lauter Bedenken, ob ein plattes oberspitzes Dach von seiner
Hütte die Kälte am Besten abhalte, gar nicht dazu kommt, vor Winter den Bau zu
vollenden. Der englische Ansiedler hat seine Stadt gebaut, ehe die Deutschen
sich nur über die Richtung der Straßen haben einigen können, und so sehen wir
denn bis jetzt jeden Versuch deutscher Colonien kläglich scheitern, während
England durch die seinigen sich die halb Welt botmäßig gemacht hat. Beneiden
wir es aber darum nicht, Gott hat weder allen Nationen, noch den einzelnen
Gliedern derselben den gleichen Beruf gegeben, und lassen wir uns an den
Wirkungsstreifen genügen, welche die Vorsehung für die Gesetzesrichtung
unseres Stammes vorgezeichnet zu haben scheint. - Nur in täglicher Beziehung
mit Nationen, welche Das practisch anwenden, was der Deutsche ausdenkt, kann das
Wohlergehen unserer Landsleute gesichert und dies für unser Vaterland auch in
der Ferne segenbringend gemacht werden. Wie haben sich die Verbindungen mit den
Vereinigten Staaten von Nordamerika vermehrt, seit dort Tausende von Deutschen,
deutsche Ausdauer anwendend, das practische von den Amerikanern lernend, zu
Wohlstand gelangten. Welche ausgedehnter Handel hat sich gebildet und welchen
Aufschwung hat unsere Industrie genommen, seit sich unsere ausgewanderten
Landsleute in der Lage befinden, als unsere Kunden aufzutreten und Das zu
bezahlen, was zu verauchen sie in der Heimat gewohnt gewesen. Und nicht sie
allein bleiben diese Abnehmer; ihre Nachkommen, von Jugend auf an deutsche
Artikel gewöhnt, können die Erzeugnisse unserer Industrie nicht mehr entbehren
und selbst ihre amerikanischen Nachbarn, welche entdecken, daß sie sich mehr
Annehmlichkeiten damit schaffen, werden unsere Kunden.
Der Gedanke, daß in einer
deutschen Colonie dies Ziel in noch größerem Umfange erreicht werden könne,
liegt nahe. Allein, wie gesagt, der deutsche Charakter eignet sich nicht dazu;
er muß erst von Anderen lernen, die Schwierigkeiten practisch zu besiegen, mit
denen er allerdings in der Theorie leicht fertig wird. - Der Nachweis dieser
Behauptung wäre aus den verunglückten Colonisationsversuchen, die von
Deutschland aus gemacht worden, leicht zu führen, noch leichter wird es aber,
sie an der Auswanderung selbst zu beweisen.
Es erscheint so natürlich,
daß der Deutsche sich mit mehr Vertrauen seinem Landsmann anvertrauen, daher
vorzugsweise deutsche Häfen und deutsche Schiffe zur Ueberfahrt wählen würde,
selbst wenn fremde Häfen ihnen ganz gleiche Vortheile gewährten. Schon die
Unmöglichkeit, sich in seiner Muttersprache verständlich zu machen, erscheint
als durchschlagender Grund. Allein das Resultat ist dieser Voraussetzung nicht
entsprechend; wir sehen Tausende, durch lockende Anpreisungen oder kleine
pecuniäre Vortheile gelockt, belgischen, französischen und englischen Häfen
zuströmen um die neue Heimat ihrer Wahl zu erreichen.
Betrachtet man nun aber gar,
was die verschiedenen Häfen an Vortheilen bieten, so wird jeder Unbefangene
gewiß sagen, daß nur eine so unpractische Natur, wie die deutsche, nach fast
20jähriger Erfahrung, noch nicht zu der Ueberzeugung gelangen mußte, wie ein
großer Theil ihrer auswandernden Genossen scheinbare Vortheile den wirklichen
vorgezogen hat.
Die deutschen Häfen, welche
von Auswanderern benutzt werden, sind Hamburg und Bremen. Letzter Platz hat
schon früh die Wichtigkeit dieses Geschäftszweiges erkannt, und als man in
anderen Häfen noch so wenig Werth darauf legte, daß man sich den Strom der
Auswanderung durch Gesetze fast abzuhalten suchte, Alles aufgeboten, durch
zweckmäßige Anordnungen diesen Verkehr zu regeln und zu sichern.
Hamburg, zu der Ueberzeugung
gelangt, daß es früher seine Interessen verkannt, ist später darin gefolgt
und hat sich die meisten bremischen Vorschriften angeeignet. Die größere
Entwickelung des Geschäfts findet sich aber an der Weser und man liefert ein
getreues Bild, wenn man die bremischen Zustände schildert, welche meistens auch
auf Hamburg ihre Anwendung finden. Nur in der Ausdehnung der Rhederei ist
Hamburg noch bei Weitem zurückgeblieben und während die bremische Flotte sich
auf ungefähr 250 Schiffe mit einem Lastengehalte von ungefähr 46,000 Last
beläuftm wovon bei Weitem der größte Theil groß und zur Passagierfahrt
geeignet, besitzt Hambur 260 Schiffe mit einem Gehalte von ungefähr 36,000
Last, wovon nur der kleinere Theil die für Passagiere wünschenswerthe Größte
hat.
Was sodann die sonstigen
Einrichtungen anbetrifft, so bestehen in Bremen sehr strenge gesetzliche
Vorschriften, welche den Auswanderer in jeder Weise zu schützen und ihm
namentlich eine möglichst gute Ueberfahrt zu sichern geeignet sind. Jeder
bremische Unterthan, welcher sich mit der Beförderung von Passagieren
beschäftigt, oder seine Schiffe dazu benutzt, hat eine bedeutende Caution zu
stellen, mit welcher er dafür haftet, daß er den gesetzlichen Vorschriften
nachkommt. Diese bestehen:
1) In der genauen
Untersuchung der zur Passagierfahrt verwandten Schiffe, welche durch eigens dazu
angestellte Leute besichtigt werden, ehe sie Passagiere an Bord nehmen dürfen.
In der bei soliden Assecurateurs auf Kosten der Expedienten zu beschaffenden
Assecuranz der von den Auswanderern bezahlten Passagegelder nicht allein,
sondern auch noch außerdem von [?] Thlr. 20 - pr. Kopf für jeden Auswanderer,
welche Summe in solchen Fällen verwandt wird, wenn ein Schiff verunglückt oder
sonst untüchtig geworden ist, um theils den Unterhalt der Passagiere während
ihres Aufenthalts am Lande, sowie etwa höhere Passagegelder zu bestreiten,
sodann den Verunglückten auch noch, soweit diese Summe reicht, erweißlichen
Schaden zu ersetzen. Diese Vorschrift ist von ungemeiner Wichtigkeit, weil sie
dem Auswanderer die Sicherheit gibt, unter allen Umständen den Ort seiner
Bestimmung ohne weitere Kosten für ihn zu erreichen. 3) Genaue Untersuchung
sowohl der Quantität, wie der Qualität der mitgenommenen Lebensmittel durch
beeidigte Angestellte. 4) Bestimmte Vorschriften über das nöthige Quantum
Lebensmittel, welches so reichlich bemessen ist, daß selbst bei den längsten
Reisen noch nie ein Fall der Unzulänglichkeit vorkam. Eine später zu machende
Vergleichung mit anderen Häfen wird den Nachweis führen, wie in Bremen und
Hamburg für unsere scheidenden Brüder in dieser Hinsicht gesorgt ist. 5)
Genaue Vorschriften, wie viel Platz den Passagieren am Bord des Schiffes
eingeräumt werden muß, welche Größe den Schlafstellen zu geben und wie das
Zwischendeck des Schiffs bei Nacht erleuchtet werden muß.
Außer der obrigkeitlich
angeordneten Inspection über die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften hat
der Expedient zu mehrer Sicherheit noch eine eidliche Erklärung abzugeben, daß
er allen Vorschriften nachgekommen.
Man sieht schon aus diesen
als solche hier erwähnten Hauptpunkten, daß, was menschliche Vorsicht
erreichen kann, auf legislativem Wege geschehen ist. Allein damit endet die
Reihe der getroffenen Maßregeln nicht. Um dem Auswanderer bei verzögertem
Abgange seines Schiffs einen angenehmen Aufenthaltsort zu schaffen, haben die
Mitglieder der bremischen Börse in Bremerhaven ein großes palastähnliches
Logirhaus, "das Auswandererhaus" genannt, gebaut, welches etwa 2000
Menschen mit Bequemlichkeit beherbergen und beköstigen kann und zwar zu dem
höchst billigen Satze von 12 Groten oder 6 Sgr. pr. Tag, wofür die Auswanderer
eine bessere Verpflegung erhalten, als sie meistens in ihren bisherigen
Lebenskreisen genossen. Sie finden in dem Hause eine Capelle, in welcher
regelmäßig protestantischer und abwechselnd auch katholischer Gottesdienst
gehalten wird, und der sehr menschenfreundliche Unternehmer sorgt in den im
Hause befindlichen Hospitaleinrichtungen für Kranke mit aufopfernder Liebe.
Dieses Unternehmen ist so eigenthümlich und in seiner Art bedeutend, daß wir
uns nicht versagen können, eine etwa nähere Beschreibung desselben zu geben.
Das Auswandererhaus ist auf
einem etwa 32,000 Quadratfuß großen, zwischen dem Landungsplatze der
Dampfschiffe und dem Hafenbassin gelegenen Platze errichtet. Der Bau begann im
April des Jahres 1849, wurde von dem Architecten Müller - dessen geistvolle
Schöpfungen neuerdings Bremen manche schöne Zierde brachten - entworfen und
geleitet und im April 1850 beendigt. Das Haus hat 177 Fuß Fronte, 110 Fuß
Tiefe und besteht aus einem Frontgebäude mit zwei durch einen 90 Fuß langen
verdeckten Gang verbundenen Flügeln. Im Souterrain befindet sich die Küche mit
einem Dampfapparate, um 3500 Portionen Essen zugleich zu kochen; der Küche
gegenüber sind große Lagerräume, so groß und zweckmäßig eingerichtet, um
alle Effecten der Passagiere gut, trocken und sicher aufzubewahren. Im Parterre
sind die Bureaus, Wohnungen des Oeconomen, des Predigers und Inspectors,
Lazarethstuben, Zimmer zur Speisung von Matrosen, große Restaurations- und
Speisesäle. In der Mitte des Gebäudes steht die Capelle, schlicht,
anspruchslos, aber zugleich ansprechend und würdig.
Ueber dieser Etage befinden
sich neuen Logirsäle, jeder 60 Fuß lang, 40 Fuß breit und 12 Fuß hoch. In
deren Mitte sind 7 Fuß hohe Verschläge zu Schlafstellen so abgetheilt, daß
die Trennung der Familien und verschiedenen Geschlechter wesentlich erleichtert
wird. Rings herum an den Seiten befinden sich bequeme Tische und Bänke. Für
Heizung in der kältern Jahreszeit, sowie für Reinlichkeit dieser Säle nebst
Zubehör wird stets aufs Beste gesorgt, auch sind dieselben Abends und Nachts
durch an den Seiten angebrachte Lampen fortwährend erleuchtet. Vor jedem Saale
ist ein Waschzimmer; das Wasser wird durch Druckpumpen in alle Theile des Hauses
getrieben, die Wäsche der Kleidungsstücke aber in einem besondern Waschhause
besorgt und das Trocknen derselben auf den geräumigen Böden bewirkt.
Jeder Saal hat seinen
besondern Aufwärter.
Die Treppen sind sämmtlich
von Sandstein, sodaß auch bei Brandfällen für die Bewohner des Hauses keine
Gefahr entstehen kann, die überdies dadurch völlig beseitigt wird, daß sowohl
jeder Saal, wie Vorplätze u.s.w. beim Ausbruche eines Feuers leicht unter
Wasser zu setzen sind.
Die Lazarethe sind mit 35
Betten versehen, natürlich sind die Geschlechter in besonderen Sälen getrennt
und für jeden je männliche oder weibliche Pfleger angestellt. Die Hausordnung
ergibt das Nähere.
Aber das Auswandererhaus
bietet nicht das einzige Zeugniß, in welchem Maße deutsche Häfen und
insbesondere Bremens patriotische Bürger sich beflissen zeigen, ihren
Landsleuten zu Hülfe zu kommen.
In Bremen ist jetzt unter
specieller Leitung und Aufsicht der bremischen Handelskammer ein obrigkeitlich
bestätigtes Nachweisungsbüreau für Auswanderer errichtet, dessen nicht
unbeträchtliche Raten von Mitgliedern der bremer Börse freiwillig
zusammengebracht sind. Dieses Büreau leitet vom März v.J. an durchaus
unentgeltlich den hier in Bremen ankommenden Auswanderern folgende Dienste.
Es versieht sie bei ihrer
Ankunft mit Nachweisung zur billigen Fortschaffung ihres Gepäcks, gibt ihnen
Wirthshäuser an, wo sie zu billigen festen Taren Logis und Kost erhalten,
schützt die Auswanderer möglichst vor Uebervortheilung bei Einkäufen, indem
es die Preise, wo ihre Bedürfnisse zu haben, ihnen mittheilt, gibt ihnen eine
Liste aller Schiffsexpedienten, sucht Streitigkeiten zu vermitteln oder vor der
Behörde zu schlichten und ertheilt, wenn dies nicht möglich, Nachweis guter
allen Bedürftigen unentgeltlcih dienender Sachverwalter. Ferner macht es den
Auswanderer mit den Verhaltungsmaßregeln bekannt und gibt ihm in allen seinen
Angelegenheiten durch seine eidlich verpflichteten, mit den hiesigen
Auswanderungs=Angelegenheiten und Verhältnissen genau bekannten erfahrenen
Beamten unentgeltlich Rath.
Man wird zugeben müssen,
daß in den deutschen Häfen geschehen ist, was sowol Philanthropie, wie das
eigne wohlverstandene Interesse, diesen wichtigen Geschäftszweig zu fördern,
geboten, und wenn nicht die ganze deutsche Auswanderung sich über die
Nordseehäfen ergießt, sondern etwa nur ein Drittel, so kann die Ursache nur in
dem vorher berührten Grunde gefunden werden, daß der Deutsche, diese
Angelegenheit unpractisch auffassend, durch blendende Anpreisungen oder
scheinbaren Nutzen verlockt, die wahren Vortheile nicht von den scheinbaren
unterscheidet. Betrachten wir nun, was die anderen Einschiffungshäfen bieten,
so wird der Unterschied in die Augen springen.
Zuvörderst sehen wir auf
Havre, welches beinahe gar nicht mit eignen Schiffen das Geschäft betreibt,
sondern fast nur die zahlreich ankommenden Amerikaner dazu benutzt. Der
Uebelstand, daß sich der Auswanderer weder dem Capitain noch der Mannschaft
verständlich machen kann, ergibt sich von selbst. - Dann bestehen hier aber
durchaus keine Gesetze, welche den Betrieb regeln und den Auswanderer in seinem
Recht schützen, sowie ihn vor Uebervortheilungen sichern; selbst ob genügender
Proviant vorhanden, wird nicht controlirt, nur der Capitain hat dafür zu
sorgen, daß nicht zu wenig vorhanden. Nicht einmal die Assecuranz der bezahlten
Passagegelder ist gesetzlich vorgeschrieben, und wenn auch der Capitain oder
Expedient nach dem Code de Commerce im Fall eines Unglücks zu der Beförderung
der Verunglückten verpflichtet ist, so ist doch keiner Fürsorge für den Fall
getragen, daß dieselben etwa zahlungsunfähig wären, ein Ereigniß, dessen
Eintreten die ohnehin meist ihre ganze Habe verlierenden Unglücklichen in die
traurigste Lage versetzt. Haben aber die Behörden keinerlei Maßregeln zum
Schutze der Auswanderer getroffen, so ist dies noch weniger von Privatleuten
geschehen. Von menschenfreundlicher Fürsorge findet sich in Havre keine Spur.
Die meisten dieser
Bemerkungen finden auch auf Antwerpen Anwendung, nur hat die belgische Regierung
doch Einiges gethan, indem sie seit kurzem Nachweis der Seetüchtigkeit der
Schiffe, sowie, so weit es die belgischen Gesetze vorschreiben, der Quantität
und Qualität der Lebensmittel verlangt. In allen anderen Punkten ist der
Auswanderer jedoch ganz in derselben Lage, wie in Havre, und eigentlich
gesetzlich ganz ohne Schutz.
In Holland ist wieder gar
Nichts geschehen; der Auswanderer mag hier sehen, wie er fertig wird. Es ist
freilich von der rotterdamer Handelskammer eine Art Inspection eingesetzt,
welche aber zu zwei Drittel aus Passagierexpedienten besteht, die natürlich
kein Interesse haben, sich selbst scharf zu beaufsichtigen.
In England bestehen sehr
strenge Gesetze und werden dieselben von Regierungscomissaren überwacht.
Namentlich muß man erkennen, daß Cautionen für Erfüllung der mit
Auswanderern gemachten Contracte geleistet und die Passagegelder versichert
werden. Auch sind diese Beamte zu unentgeltlicher Auskunft verpflichtet und
sollen dem Auswanderer zur Erhaltung seines Rechts oder etwaiger
Entschädigungsansprüche behülflich sein, auch vor Abgang des Schiffes
nachfragen, ob Alles in Ordnung geht. Leider wird diese Bestimmung für unsere
Landsleute bei ihrer Unkenntnis der englischen Sprache aber fast stets
illusorisch. Auch der Nachweis der Seetüchtigkeit des Schiffs wird verlangt.
Früher war Selbstverproviantierung der Passagiere erlaubt, doch hat man die
Schädlichkeit derselben eingesehen und jetzt den Expedienten die Verpflichtung
auferlegt, ein gewisses Quantum zu liefern, mit welchem aber Passagiere, wie
später nachgewiesen werden wird, schwerlich ausreichen können. Ein großer
Uebelstand für die Auswanderung über England liegt namentlich in der
Beförderung dahin, welche von Antwerpen und Rotterdam, vorzugsweise mit
Dampfschiffen geschieht.
Billigkeit ist dabei
natürlich die Hauptsache und müssen Auswanderer sich auf diesen vorzugsweise
zum Transport des Viehes eingerichteten Dampfschiffen mit dem Raum begnügen,
welcher für Ochsen hergestellt, oder sich oben auf dem Verdecke aufhalten, was
bei einer oft stürmischen Ueberfahrt höchst lästig und ungesund ist.
Schließlich und ganz
besonders aber ist nun noch das Quantum und die Art der Lebensmittel zu
untersuchen, welche den Passagieren auf der Reise geliefert werden. Man wird in
dieser Hinsicht finden, daß die allergrößten Vortheile von den deutschen
Häfen geboten sind. Nichts ist wichtiger für den Auswanderer, als daß er am
Bestimmungsorte in voller Kraft ankomme, um sofort schwer arbeiten zu können;
daß aber reichliche Nahrung unterwegs dazu beiträgt, ihn die Beschwerden der
Seereise überwinden zu lassen und mit ungeschwächter Kraft anzulangen, darf
wol ohne Beweis behauptet werden. Die vorzüglichste Sorgfalt ist denn auch auf
diesen Punkt von jeher in Hamburg und Bremen verwandt und geben alle Berichte
der philanthropischen deutschen Gesellschaften in Nordamerika Zeugniß davon,
daß dieser Zweck erreicht, daß die aus deutschen Häfen anlangenden
Einwanderer kräftig und gesund abgeliefert werden, während namentlich auf
Schiffen von Liverpool oft eine schaudererregende Sterblichkeit geherrscht hat.
Wir finden den Grund hauptsächlich in der Lebensweise am Bord, und deshalb
besonders ist die Vergleichung des mitzunehmenden Proviants auch wichtig.
Gesetzlich sind nämlich für
100 Passagiere folgende Quantitäten Lebensmittel vorzulegen nach den
Vereinigten Staaten:
| |
Bremen
und Hamburg |
England |
Havre |
Antwerpen |
Holland |
| |
Pfd. |
Pfd. |
Pfd. |
Pfd. |
Pfd. |
| Brot |
6500 |
2500 |
4000 |
4500 |
1500 |
| Mehl, Reis
und Hülsenfrüchte |
3500 |
8000 |
500 |
4000 |
4000 |
| Kartoffeln |
4000 |
- |
20,000 |
10,000 |
3500 |
| Fleisch und
Speck |
4550 |
- |
1400 |
750 |
1000 |
| Butter |
4875 |
- |
400 |
600 |
- |
| Syrup |
150 |
500 |
- |
- |
- |
| Kaffee |
150 |
- |
- |
- |
- |
| Thee |
20 |
125 |
- |
- |
- |
Ferner werden in Bremen alle
Seelen über ein Jahr an Bord in Betreff des Proviants für voll gerechnet, in
England zwei Kinder von 1 bis 14 Jahren für einen Kopf, Säuglinge gar nicht,
in Havre berücksichtigt man nur Personen über 5 Jahr; für die unter 5 Jahren
wird Nichts eingelegt; in Antwerpen wird für Kinder von 8 bis 12 Jahren nur 3/4
von 1 bis 8 Jahren nur 1/2 der gewöhnlichen Ration eingelegt.
Wie sehr durch diese
Ausnahmen das Totalquantum der Lebensmittel verringert wird, leuchtet ein,
besonders wenn man bedenkt, daß die Säuglinge der Auswanderer meist auch mit
derberer Kost als der Mutterbrust vorlieb nehmen und ganz gewiß Kinder von 8
bis 14 Jahren oft ebenso viel bedürfen wie Erwachsene. Noch mehr aber erregt
die Verschiedenartigkeit der Lebensmittel die Aufmerksamkeit; es zeigt sich,
daß, während man von nichtdeutschen Häfen vorzugsweise solche mitgibt, welche
allerdings den Magen füllen, aber nicht nachhaltig kräftigen; in Hamburg und
Bremen solche gewählt werden, welche die Arbeitskräfte stärken, und den
Auswanderer in seiner vollen Kraft ankommen lassen. Wie wichtig Dies aber ist,
muß auf den ersten Blick einleuchten. Die Auswanderung richtet sich vorzüglich
nach den Vereinigten Staaten; sie besteht aus den Volksclassen, welche durch
ihrer Hände Arbeit ihr Brot erwerben müssen. Dies in einem fremden Klima und
in Concurrenz mit den thätigen, an energische Anstrengungen gewöhnten
Amerikaner zu thun, erfordert aber Aufwendung aller geistigen und körperlichen
Kräfte und es ist Pflicht, dafür zu sorgen, daß solche auf der Seereise nicht
geschwächt werden.
Fragt man sich nun, welche
Vortheile denn der Zug der Auswanderung nach nichtdeutschen Häfen genießt, so
sind solche theils scheinbare namentlich durch große Thätigkeit der für
dieselben wirkenden Agenten und prahlerische Anzeigen gepriesene, theils die
wirklichen, daß von vielen Gegenden, namentlich den Ländern unseres
Vaterlandes, das Erreichen der Einschiffungshäfen bequem und hin und wieder
auch weniger kostspielig. Dieser oft nur sehr unbedeutende Vortheil ist nun seit
Jahren Ursache gewesen, daß viele unserer Landsleute sich der ihnen den
deutschen Häfen gebotenen größeren Vortheile und Garantien nicht bedient
haben, mithin ist auch wol der Anspruch gerechtfertigt, daß noch viel daran
fehle, ehe man den Deutschen practisch nennen kann.
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Quelle: Auswanderung, in:
Reihe Unterrichtsmaterialien für die Schulpraxis, Hrsg. vom
Lehrerfortbildungsinstitut der Stadt Bremerhaven, 1982, Heft 29, S.32-37
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GM
(digitale Umsetzung) für psm-data 
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