| Primaerliteratur |
| International
| Frankreich | 1789-1815 | [P|S|M] |
Olympe de Gouges: Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
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Die Mütter, die Töchter,
die Schwestern, Vertreterinnen der Nationen verlangen, als Nationalversammlung
konstituiert zu werden. In Anbetracht dessen, daß Unkenntnis, Vernachlässigung
oder Mißachtung der Rechte der Frau die alleinigen Ursachen öffentlichen
Unbills und der Verderbtheit der Regierungen sind, haben sie beschlossen,
in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräußerlichen
und heiligen Rechte der Frau darzulegen.
Art. I: Die Frau wird frei geboren
und bleibt dem Manne gleich an Rechten. Gesellschaftliche Unterschiede
können nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.
[...]
Art. IV: Freiheit und Gleichheit
beruhen darauf, daß dem andern gewährt wird, was ihm zusteht.
So hat die Ausübung der natürlichen Rechte der Frau Grenzen nur
in der ewigen Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt; diese Grenzen müssen
gemäß den Gesetzen der Natur und der Vernunft neu festgelegt
werden.
[...]
Art. VI: Das Gesetz soll Ausdruck
des Willens aller sein; alle Bürgerinnen und Bürger sollen persönlich
oder über ihre Vertreter zu seiner Entstehung beitragen, für
alle sollen die gleichen Bedingungen Geltung haben.
[...]
Art. XI: Die freie Gedanken- und
Meinungsäußerung ist eines der kostbarsten Rechte der Frau.
[...] Jede Bürgerin kann demnach ohne Einschränkung sagen: "Ich
bin die Mutter eines Kindes, das von Euch stammt´, ohne daß
ein barbarisches Vorurteil sie dazu zwänge, die wahren Umstände
geheimzuhalten.
[...]
Art. XIII: Zum Unterhalt der öffentlichen
Kräfte und Einrichtungen tragen Frau und Mann im gleichen Umfange
bei. Die Frau [...] muß deshalb bei der Zuteilung von Stellungen
und Würden, in niederen wie in höheren Ämtern sowie im Gewerbe,
ebenso berücksichtigt werden.
| | Quelle: Diller, M. [u.a.],
Olympe de Gouges, Schriften. Basel, Frankfurt 1980, S. 40ff; zit. nach:
Geschichte und Geschehen, Bd. 1. Stuttgart 1995, S. 331 |
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