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Primaerliteratur
International | Frankreich | 1789-1815
[P|S|M]
Der offene Konflikt zwischen König und Drittem Stand: Die Thronsitzung am 23.6.1789
Die Abgeordneten begaben sich zum angegebenen Zeitpunkt zur gewohnten Tagungsstätte [in Versailles]. Zahlreiche Gardetruppen umgaben den Saal; man hatte Barrieren errichtet, in den benachbarten Straßen und auf der Avenue de Paris waren Abteilungen der Französischen Garden, Schweizer-Garden und Garden der ländlichen Polizei aufgestellt.

Nachdem die Pforten geöffnet worden waren, wurden zunächst den zwei privilegierten Ständen ihre Plätze zugewiesen. Die Mitglieder der Nationalversammlung waren genötigt, mehr als eine Stunde zu warten, die meisten waren dem Regen ausgesetzt. Die Nationalversammlung bekundete ihre Mißbilligung durch wiederholtes Murren. Die zwei Sekretäre beschwerten sich über die Anstandslosigkeit einer so langen Wartezeit. Man schlug vor, sich zurückzuziehen. Da kam Herr de Brezd [der Oberzeremonienmeister] an. Der Herr Präsident sagte, daß er sich beim König wegen des Fehlers der Zeremonienmeister beklagen werde. Um halb elf Uhr traten die Mitglieder der Nationalversammlung zu zweit in tiefstem Schweigen ein. Der Öffentlichkeit war der Zutritt streng verboten.
Der Thron stand am hinteren Ende des Saals; rechts befand sich der Klerus, links der Adel; an den beiden Seiten, von der Mitte bis zum Saalende, waren die Mitglieder der Nationalversammlung; die vier Herolde und der Wappenherold waren in der Mitte plaziert. Der Thron war auf einem Podium errichtet, das den hinteren Teil des Saals bis zur zweiten Säule ausfüllte. Unterhalb dieses Podiums befanden sich die Minister um einen Tisch gereiht. Ein einziger Schemel war leer: der des Herrn Necker.

Gegen elf Uhr verließ der König sein Schloß. Vor und hinter dem Wagen befanden sich die Falknerei, Pagen, Schildknappen und schließlich vier Kompanien der Leibgarden. Der König betrat den Saal in Begleitung der Prinzen von Geblüt, der Herzöge und Pairs sowie der Hauptmänner der Leibgarden. [Der König läßt zwei Erklärungen verlesen, die er jeweils mit einer kurzen Rede einleitet. In der ,,Erklärung über die gegenwärtige Sitzungsperiode der Generalstände" wird u. a. bestimmt:]

I. Art. Der König will, daß die alte Unterscheidung der drei Stände vollkommen erhalten bleibt, da sie wesentlich mit der Verfassung seines Königreichs verbunden ist; daß die Abgeordneten - die von jedem der drei Stände frei gewählt wurden, drei Kammern bilden, nach Ständen beraten und mit Billigung des Herrschers beschließen können, gemeinsam zu beraten - allein als Körperschaft der Vertreter der Nation betrachtet werden können. Folglich hat der König die Beschlüsse der Abgeordneten des dritten Standes vom 17. dieses Monats wie alle, die darausfolgen könnten, für null und nichtig erklärt, weil sie ungesetzlich und verfassungswidrig sind.

X. Die von den drei Ständen zu fassenden Beschlüsse, die sich wegen strittiger Gewalten vereinigt haben und über welche sich die interessierten Parteien in den Generalständen einigen können, werden gemäß Stimmenmehrheit angenommen, aber wenn mit zwei Dritteln der Stimmen in einem der drei Stände gegen den Beschluß der Versammlung Einspruch erhoben werden sollte, wird die Angelegenheit dem König vorgelegt und endgültig von Seiner Majestät entschieden.

Erklärung über die Absichten des Königs

I. Art. Keine neue Steuer wird festgesetzt, keine wird über den von den Gesetzen festgelegten Zeitpunkt hinaus verlängert ohne die Zustimmung der Vertreter der Nation.

IX. Da die vom Klerus und Adel angekündigte formelle Bereitschaft, auf ihre geldlichen Privilegien zu verzichten, durch ihre Beschlüsse realisiert sein wird, ist es die Absicht des Königs, sie zu sanktionieren, so daß es bei der Zahlung der Geldabgaben keinerlei privilegien oder Unterschiede mehr gebe.

XII. Alle Eigentumsrechte werden ohne Ausnahme beständig respektiert, und Seine Majestät versteht ausdrücklich unter der Bezeichnung Eigentum die Zehnten, Pachtzinsen, Renten, feudale und grundherrliche Rechte und Vorrechte, die an Grund und Boden sowie Lehen haften oder Personen gehören.

XV. Der König wünscht die individuelle Freiheit aller seiner Bürger auf solide und dauerhafte Art und Weise zusichern [...]

Bevor sich der König zurückzog, hielt er eine dritte Rede, die wir wiedergeben:

" [...] Bedenken Sie, meine Herren, daß keines Ihrer Vorhaben, keine Ihrer Anordnungen ohne meine besondere Billigung Gesetzeskraft erlangen kann. So bin ich der natürliche Garant Ihrer diesbezüglichen Rechte; und alle Stände des Staates können sich auf meine gerechte Unparteilichkeit verlassen. Jede Mißachtung Ihrerseits wäre ein großes Unrecht. Ich bin es, der bis jetzt das ganze Glück meiner Völker macht; und es ist vielleicht selten, daß der einzige Ehrgeiz eines Herrschers darin besteht, schließlich das Einverständnis seiner Untertanen zu erhalten, seine Wohltaten anzunehmen. Ich befehle Ihnen, meine Herren, sich sofort zu trennen und sich morgen früh in die Säle zu begeben, die Ihrem Stand zugewiesen sind, um dort Ihre Sitzungen wieder aufzunehmen. Ich befehle daher dem Oberzeremonienmeister, die Säle vorbereiten zu lassen."

Nach dem Weggang des Königs ziehen sich die Abgeordneten des Adels und ein Teil derjenigen des Klerus zurück. Alle Mitglieder der Nationalversammlung und mehrere Pfarrer bleiben bewegungslos auf ihren Plätzen. Einige Zeit später nähert sich der Marquis de Brezé dem Präsidenten und sagt: "Meine Herren, Sie haben die Absicht des Königs gehört."

Graf Mirabeau erhebt sich mit Ton und Gesten der Empörung und antwortet folgendermaßen: ,,Ja, mein Herr, wir haben die Absicht gehört, die man dem König in den Mund gelegt hat, und Sie, der Sie sein Organ in den Generalständen nicht sein können, Sie, der Sie hier weder Sitz noch Stimme noch das Recht zu sprechen haben, Sie sind nicht dazu gemacht, uns an seine Rede zu erinnern. Indes, um jede Zweideutigkeit und jeden Aufschub zu vermeiden, erkläre ich, daß, wenn man Sie beauftragt hat, uns zu veranlassen wegzugehen, Sie sich Befehle zur Anwendung von Gewalt einholen müssen. Denn wir werden unsere Plätze nur vor der Gewalt der Bajonette verlassen."

Einmütig riefen die Abgeordneten aus: "Das ist der Wille der Versammlung." Der Oberzeremonienmeister zieht sich zurück. Dumpfes Schweigen herrscht in der Versammlung. Schließlich ergreifen einige Abgeordnete das Wort. Dann stimmt die Versammlung mit 493 gegen 34 Stimmen dem Antrag Mirabeaus auf Immunität der Abgeordneten zu.



L'ancien Moniteur. Réimpression, Bd. 1, Paris: Henri Plon 1858, S. 92-95; zit. nach: Behschnitt, W., Die Französische Revolution, Quellen und Darstellungen, in: Politische Bildung, Materialien für den Unterricht. Stuttgart 1978, S. 41ff.