Redebeitrag des Abgeordneten Rabaut Saint-Etienne in der Debatte um den Artikel 10, vermutlich September 1791
Die Freiheit ist ein heiliges und unantastbares
Recht, das Mensch bei seiner Geburt mitbringt; dieses Recht gilt auf für
die Meinungen. Die Freiheit der Meinungen entzieht sich jeglicher Macht:
Die Menschen haben niemals auf ihre Meinungen zugunsten der Allgemeinheit
verzichtet. Also kann kein Mensch gezwungen werden, wie ein anderer zu
denken. [...]
Nicht Toleranz fordere ich, denn
dieses Wort beinhaltet einen Gedanken an Mitleid, der den Menschen erniedrigt.
Ich fordere die Freiheit, die eine einzige für alle sein muß.
Irren ist kein Verbrechen: Welcher Religion ein Mensch auch anhängt,
er darf deshalb nicht seiner Rechte beraubt werden. Ich fordere die Freiheit
für jene stets geächteten Menschen, die unstetig auf der Erde
umherirren und die nur die Demütigung kennen, nämlich für
die Juden.
Vielleicht wird man Ihnen darlegen,
daß die uns umgebenden Nationen jene von der Freiheit ausnehmen,
die sich nicht zur Religion der Mehrheit bekennen. Die französische
Nation hat keinem Beispiel zu folgen, sondern selbst ein Beispiel zu geben.
[...]
Eine lange und blutige Erfahrung
mit der Vergangenheit lehrt uns, daß es höchste Zeit ist, die
Schranken niederzureißen, die den Menschen vom Menschen, den Franzosen
vom Franzosen trennen. [...]
Le Monde de la Révolution Francaise, Nr.8, S. 20, Paris 1989, Übersetzung K. Sturm, zit. nach: Geschichte und Geschehen, Bd. 1, Stuttgart 1995, S. 297