| Primaerliteratur |
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| Frankreich | 1789-1815 | [P|S|M] |
Romain de Sèze: Verteidigung des Königs (26.12.1792)
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R.de Sèze (1748-1828)
war ein Rechtsanwalt aus Bordeaux
[...] Ohne Zweifel kann die Nation heute erklären, dass sie kein monarchisches Regiment mehr will, weil dieses ohne Unverletzlichkeit
seines Hauptes nicht bestehen kann; sie kann eben wegen dieser Unverletzlichkeit
auf diese Verfassungsart verzichten; aber sie kann sie nicht auslöschen
für die ganze Zeit, in der Ludwig den verfassungsmäßigen
Thron eingenommen hat. Ludwig war unverletzlich, solange er König
war; die Abschaffung des Königtums kann an seiner Rechtslage nichts
ändern. Das einzige, was daraus gefolgert werden kann, ist, dass man ihm die Strafe der bereits vorgenommenen Abdankung nicht mehr zuerkennen
kann, aber hieraus allein geht schon hervor, dass man ihm eine andere
nicht mehr zufügen kann. So kommen wir zu dem Schluss, dass,
wo es kein anwendbares Gesetz gibt, auch kein Richten stattfinden kann
und dass, wo kein Richten stattfindet, auch keine Verurteilung möglich
ist. Ich spreche von Verurteilung! Aber nehmt euch in acht; nehmt ihr Ludwig
die Unverletzlichkeit des Königs, so seid ihr ihm wenigstens die Rechte
des Bürgers schuldig; denn ihr könnt nicht bewirken, dass Ludwig aufhört, König zu sein, wenn ihr erklärt, ihn richten
zu wollen, und dass er wieder König wird in dem Augenblick, da
ihr das Urteil sprecht. Wollt ihr nun aber Ludwig als König richten,
dann frage ich euch: Wo sind die schützenden Formen, die jeder Bürger
kraft unveräußerlichen Rechtes verlangen kann? Ich frage euch:
Wo ist jene Teilung der Gewalten, ohne die weder Verfassung noch Freiheit
möglich ist? Ich frage euch: Wo sind die Geschworenen für Anklage
und Urteil, die den Bürgern durch das Gesetz als Geiseln zum Schutz
ihrer Sicherheit und Unschuld gegeben sind? ... Mit einem Wort, ich frage
euch: Wo sind alle jene strengen Vorkehrungen, die das Gesetz bestimmt
hat, damit der Bürger, selbst wenn er schuldig ist, nur durch das
Gesetz getroffen wird? Bürger, ich spreche mit der Offenheit eines
freien Mannes: ich spähe unter euch nach Richtern und bekomme nur
Ankläger zu Gesicht. Ihr wollt richten über Ludwig und seid selbst
seine Ankläger! Ihr wollt richten über Ludwig und habt euer Urteil
schon ausgesprochen! [...] Ludwig soll weder die Rechte des Bürgers
noch die Vorrechte des Königs haben! Er soll weder in der alten noch
in der neuen Rechtsstellung geachtet werden! Welch absonderliches und unbegreifliches
Geschick! [...]
| | zit. nach: Behschnitt, W. Die
Französische Revolution, Quellen und Darstellungen, in: Politische Bildung,
Materialien für den Unterricht. Stuttgart 1978, S. 75f. |
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