Unterrichtsmaterialien
Deutschland
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Kaiserreich
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Bismarcks Sozialpolitik zwischen 1883 und 1889
1883 Krankenversicherung
Pflichtversicherung für Fabrikarbeiter; finanziert durch Arbeitgeber (1/3) & Arbeitnehmer (2/3)
Im Krankheitsfall kostenlose Versorgung
50% Lohnfortzahlung bis zu 1/2 Jahr
1884 Unfallversicherung
Pflichtversicherung; finanziert durch Arbeitgeber
2/3 des Lohnes als Rente; für Witwen 1/3 des Lohnes
im Todesfall 1/3 des Lohnes als Witwenrente
1889 Invaliditäts- und Altersversicherung
Voraussetzung: 5 Jahre Mindestbeitragszahlung
Paritätische Finanzierung (Arbeitgeber-Arbeitnehmer)
Rente ab dem 70.Lebensjahr
GM
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