| Primaerliteratur |
| 20. Jahrh. | Deutschland | Drittes Reich | [P|S|M] |
Paul Bausch (Volksdienst, Evangelische Bewegung) im Jahre 1969 über die Zustimmung seiner Partei zum Ermächtigungsgesetz
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"Ich will in Kürze meine Meinung
zu der viel erörterten Frage sagen, aus welchem Grund wir vom Volksdienst, die
Abgeordneten Simpfendörfer, Behrens, Lic.Albert Schmidt und Bausch, dem
Ermächtigungsgesetz unsere Zustimmung gegeben haben.
1. Vorneweg will ich sagen, dass die
Zustimmung zu dem Ermächtigungsgesetz zweifellos - so wie wir dies heute klar
erkennen - ein auf politischem Irrtum beruhender, schwerer politischer Fehler
war.
2. Ich muss gestehen, dass ich beim
Anhören der tapferen Rede von Otto Wels, dem Sprecher der SPD, von Neid
erfüllt war über diese politische Haltung der SPD.
Nachdem Hitler eine sehr gemäßigte
Rede gehalten hatte, in der er alle Zugeständnisse gemacht hatte, die das
Zentrum auch in unserem Auftrag vorher von ihm gefordert hatte, und nachdem das
Zentrum beschloss einstimmig Ja zu sagen, wurden auch wir uns einig, mit Ja zu
stimmen. Ebenso wie die Männer der Liberalen Demokraten - unter ihnen Theodor
Heuß und Reinhold Maier - und der Deutschen Volkspartei.
3. Meine Überlegung bei der
Angelegenheit war etwa die folgende: Offenkundig stand der politische Wagen der
deutschen Politik auf der schiefen Ebene, die in den Abgrund führte. Aber
vielleicht gab es doch noch eine Chance, das Unheil zu vermeiden, wenn man auf
diesen Wagen aufsprang, um - da Hitler sicher scheitern würde - dann den
Versuch zu machen, die Deichsel des Wagens abzudrehen und in die richtige
Richtung zu fahren. Ein solcher Versuch konnte vielleicht doch sinnvoller sein,
als dem Gegner die absolute Herrschaft über das Fahrzeug zu überlassen, ohne
sich zu bemühen, auf den Kurs Einfluss zu nehmen.
Es gab damals wohl kaum einen
Abgeordneten der Gruppen, die auf dem Boden der Demokratie standen, der an eine
lange Dauer der nationalsozialistischen Herrschaft glaubte. Alle, die ich
kannte, waren der Meinung, dass dieses System binnen kurzen an der Härte der
politischen Tatsachen scheitern werde. [...] Die Zustimmung der
hitlerfeindlichen Gruppen zum Ermächtigungsgesetz war ein letzter,
verzweifelter Versuch, das Unheil aufzuhalten oder auf die Entwicklung Einfluss
zu gewinnen. Dieser Versuch ist gescheitert. Diejenigen, die ihn unternommen
haben, haben sich geirrt. Ihre Motive aber waren rein und sauber.
4. Die Behauptung, die Ja-Sager hätten
sich nur aus Angst vor den Nationalsozialisten zu ihrer bejahenden Haltung
entschlossen, entsprach nicht den Tatsachen. Die Kroll-Oper war umstellt von
Uniformen, schwerbewaffneten SA- und SS-Gruppen. Auch der ganze Sitzungssaal war
in den äußeren Wandelgängen von solchen Gruppen umstellt. Ich kann aber nicht
sagen, dass die Abstimmungen am 23.März nicht in Freiheit stattgefunden
hätten. [...]
5. Die Behauptung, durch das
Zustandekommen des Ermächtigungsgesetzes sei die Macht im Staat an Adolf Hitler
ausgeliefert worden, ist ein Märchen. Adolf Hitler hatte bereits am 30.Januar
1933 die Macht. Er hätte sie nie mehr aus der Hand gegeben. Durch die
Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar, die nach dem
Reichstagsbrand erlassen wurde, besaß Hitler eine viel weitergehende Macht, als
sie ihm durch das Ermächtigungsgesetz zugestanden wurde.
6. Im Droste-Verlag ist ein Buch
erschienen: "Das Ende der Parteien 1933". Auf dem Umschlagbogen
dieses Buches stehen folgende Sätze: "Diese politischen Gruppen, selbst
diejenigen, die bis zuletzt ihre demokratischen Überzeugungen nicht preisgaben,
haben auf ihre Weise dazu beigetragen, den Weimarer Parteienstaat
handlungsunfähig zu machen und damit dem nationalsozialistischen Sieg den Weg
zu bereiten." Hier wird zweifellos etwas Richtiges ausgesagt. Alle
Parteien des Weimarer Staates haben Anlaß, ihr Verhalten in jener Zeit zu
überprüfen. [...] Es wäre aber völlig falsch, den Parteien allein die Schuld
an dem Untergang des Weimarer Staates zuzuschieben. Oberbefehlshaber in der
Demokratie ist der Wähler. Die unbeschränkte Macht wurde den
Nationalsozialisten letztlich durch die Staatsbürger in die Hand gegeben."
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| Quelle: Bausch, Paul (1969) -
Lebenserinnerungen und Erkenntnisse eines schwäbischen Abgeordneten. Korntal,
S.120ff; zit. nach: Morsey,
Rudolf, Das "Ermächtigungsgesetz" vom 24. März 1933. Düsseldorf
1992, S. 161ff |

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