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Primaerliteratur
20. Jahrh. | Deutschland | Drittes Reich
[P|S|M]
Paul Bausch (Volksdienst, Evangelische Bewegung) im Jahre 1969 über die Zustimmung seiner Partei zum Ermächtigungsgesetz

"Ich will in Kürze meine Meinung zu der viel erörterten Frage sagen, aus welchem Grund wir vom Volksdienst, die Abgeordneten Simpfendörfer, Behrens, Lic.Albert Schmidt und Bausch, dem Ermächtigungsgesetz unsere Zustimmung gegeben haben.

1. Vorneweg will ich sagen, dass die Zustimmung zu dem Ermächtigungsgesetz zweifellos - so wie wir dies heute klar erkennen - ein auf politischem Irrtum beruhender, schwerer politischer Fehler war.

2. Ich muss gestehen, dass ich beim Anhören der tapferen Rede von Otto Wels, dem Sprecher der SPD, von Neid erfüllt war über diese politische Haltung der SPD.

Nachdem Hitler eine sehr gemäßigte Rede gehalten hatte, in der er alle Zugeständnisse gemacht hatte, die das Zentrum auch in unserem Auftrag vorher von ihm gefordert hatte, und nachdem das Zentrum beschloss einstimmig Ja zu sagen, wurden auch wir uns einig, mit Ja zu stimmen. Ebenso wie die Männer der Liberalen Demokraten - unter ihnen Theodor Heuß und Reinhold Maier - und der Deutschen Volkspartei.

3. Meine Überlegung bei der Angelegenheit war etwa die folgende: Offenkundig stand der politische Wagen der deutschen Politik auf der schiefen Ebene, die in den Abgrund führte. Aber vielleicht gab es doch noch eine Chance, das Unheil zu vermeiden, wenn man auf diesen Wagen aufsprang, um - da Hitler sicher scheitern würde - dann den Versuch zu machen, die Deichsel des Wagens abzudrehen und in die richtige Richtung zu fahren. Ein solcher Versuch konnte vielleicht doch sinnvoller sein, als dem Gegner die absolute Herrschaft über das Fahrzeug zu überlassen, ohne sich zu bemühen, auf den Kurs Einfluss zu nehmen.

Es gab damals wohl kaum einen Abgeordneten der Gruppen, die auf dem Boden der Demokratie standen, der an eine lange Dauer der nationalsozialistischen Herrschaft glaubte. Alle, die ich kannte, waren der Meinung, dass dieses System binnen kurzen an der Härte der politischen Tatsachen scheitern werde. [...] Die Zustimmung der hitlerfeindlichen Gruppen zum Ermächtigungsgesetz war ein letzter, verzweifelter Versuch, das Unheil aufzuhalten oder auf die Entwicklung Einfluss zu gewinnen. Dieser Versuch ist gescheitert. Diejenigen, die ihn unternommen haben, haben sich geirrt. Ihre Motive aber waren rein und sauber.

4. Die Behauptung, die Ja-Sager hätten sich nur aus Angst vor den Nationalsozialisten zu ihrer bejahenden Haltung entschlossen, entsprach nicht den Tatsachen. Die Kroll-Oper war umstellt von Uniformen, schwerbewaffneten SA- und SS-Gruppen. Auch der ganze Sitzungssaal war in den äußeren Wandelgängen von solchen Gruppen umstellt. Ich kann aber nicht sagen, dass die Abstimmungen am 23.März nicht in Freiheit stattgefunden hätten. [...]

5. Die Behauptung, durch das Zustandekommen des Ermächtigungsgesetzes sei die Macht im Staat an Adolf Hitler ausgeliefert worden, ist ein Märchen. Adolf Hitler hatte bereits am 30.Januar 1933 die Macht. Er hätte sie nie mehr aus der Hand gegeben. Durch die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar, die nach dem Reichstagsbrand erlassen wurde, besaß Hitler eine viel weitergehende Macht, als sie ihm durch das Ermächtigungsgesetz zugestanden wurde.

6. Im Droste-Verlag ist ein Buch erschienen: "Das Ende der Parteien 1933". Auf dem Umschlagbogen dieses Buches stehen folgende Sätze: "Diese politischen Gruppen, selbst diejenigen, die bis zuletzt ihre demokratischen Überzeugungen nicht preisgaben, haben auf ihre Weise dazu beigetragen, den Weimarer Parteienstaat handlungsunfähig zu machen und damit dem nationalsozialistischen Sieg den Weg zu bereiten." Hier wird zweifellos etwas Richtiges ausgesagt. Alle Parteien des Weimarer Staates haben Anlaß, ihr Verhalten in jener Zeit zu überprüfen. [...] Es wäre aber völlig falsch, den Parteien allein die Schuld an dem Untergang des Weimarer Staates zuzuschieben. Oberbefehlshaber in der Demokratie ist der Wähler. Die unbeschränkte Macht wurde den Nationalsozialisten letztlich durch die Staatsbürger in die Hand gegeben."






 

Quelle:  Bausch, Paul (1969) - Lebenserinnerungen und Erkenntnisse eines schwäbischen Abgeordneten. Korntal, S.120ff; zit. nach: Morsey, Rudolf, Das "Ermächtigungsgesetz" vom 24. März 1933. Düsseldorf 1992, S. 161ff