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Unterrichtsmaterialien
20. Jahrh. | Deutschland | Drittes Reich
[P|S|M]
Kontrovers: Widerstand und Verweigerung - Deserteure
Textbezug:

Urteil Entschädigungskammer (Kiel) vom 14.1.1955

Urteil Bundessozialgericht vom 11.9.1991

 

Arbeitsaufträge und Lösungsvorschläge

1) Nennen Sie die jeweiligen Argumente, die geltend gemacht werden!

Entschädigungskammer (14.1.1955) Bundessozialgericht 11.9.1991
 

Politische Gesinnung

  • war nicht vorhanden, sondern (Vorgeschichte des Angeklagten) eher defizitärer Charakter
  • wurde auch nicht vom Feldgericht beachtet

Fahnenflucht ist - unabhängig von politischer Gesinnung - in jedem Land strafbar

Massenhafte Exekutionen von Deserteuren / Überläufern war

allgemein: Bestandteil der konstituierenden Maßnahmen eines unrechtmäßigen Systems

speziell: Instrument (Angst etc.), um "völkerrechtswidrigen" Krieg zu führen

Zusammenhang mit Militärgerichtsbarkeit ist gegeben; doch aus moralischer Sicht muss diese Form des Widerstands gegen NS-Regime akzeptiert werden

2) Beurteilen Sie die Texte vor dem zeitlichen Kontext ihrer Entstehung!

Text 1:

  • Deserteure galten (in der Tradition des deutschen Nationalismus) auch nach 1945 als "Feiglinge", "Drückeberger" und "Vaterlandsverräter".
  • Vor dem Hintergrund des Mythos von der "sauberen" Wehrmacht lag für die Entschädigungsbehörden kein Anlass vor, den Betroffenen oder ihren Angehörigen Wiedergutmachungsleistungen zu gewähren.
  • Man schloss sich den Argumentationsketten der NS-Wehrmachtsjustiz an, wonach die Desertion nur privat und in defizitären charakterlichen Eigenschaften begründet gewesen sein konnte.

Text 2:

  • Neue Generation von Richtern (68er)
  • In dem Maße, wie der Mythos von der "sauberen" Wehrmacht im allgemeinen und der der Wehrmachtsjustiz im besonderen zerfiel und deutlich wurde, wie tief beide in Hitlers Vernichtungsfeldzug verstrickt waren, veränderte sich auch die Haltung zu den Deserteuren der deutschen Wehrmacht.
  • Geht man davon aus, dass der 2.WK ein geplanter Angriffs- und Vernichtungskrieg war, der nur möglich wurde, weil Millionen deutscher Soldaten gelernt hatten, blind zu gehorchen, erscheint der Akt der soldatischen Verweigerung - in welcher Form und aus welchen Motiven auch immer - als achtenswerte, moralisch integre Haltung.
  • Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass jeder Deserteur ein Held war. Es sollte nicht vergessen werden, dass die meisten Fahnenflüchtigen oft freiwillig in den Krieg gezogen waren, das Völkerschlachten lange mitgemacht hatten, vielfach selbst schuldig geworden waren und oft erst spät die Kraft fanden, sich zu verweigern.
  • Weder intentional noch wirkungsgeschichtlich lassen sich die Deserteure des 2.WK dem Widerstandsbegriff zuordnen, wie dies etwa das um nachträgliche Gerechtigkeit bemühte Urteil des Bundessozialgerichtes von 1991 tat. Noch am ehesten mag dies für die Gruppe der Überläufer gelten, die nach ihrer Desertion in den alliierten Armeen oder den europäischen Befreiungsbewegungen aktiv für den Sturz des NS-Regimes kämpften.




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