| Unterrichtsmaterialien |
| 20. Jahrh. | Deutschland | Drittes Reich | [P|S|M] |
Kontrovers: Widerstand und Verweigerung - Deserteure
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Textbezug:
Urteil Entschädigungskammer
(Kiel) vom 14.1.1955
Urteil Bundessozialgericht vom
11.9.1991
Arbeitsaufträge und Lösungsvorschläge
1) Nennen Sie die jeweiligen Argumente, die geltend gemacht werden!
| Entschädigungskammer (14.1.1955) |
Bundessozialgericht 11.9.1991 |
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Politische Gesinnung
- war nicht vorhanden, sondern (Vorgeschichte des Angeklagten) eher
defizitärer Charakter
- wurde auch nicht vom Feldgericht beachtet
Fahnenflucht ist - unabhängig von politischer Gesinnung - in jedem
Land strafbar |
Massenhafte Exekutionen von Deserteuren / Überläufern war
allgemein: Bestandteil der konstituierenden Maßnahmen eines
unrechtmäßigen Systems
speziell: Instrument (Angst etc.), um "völkerrechtswidrigen"
Krieg zu führen
Zusammenhang mit Militärgerichtsbarkeit ist gegeben; doch aus
moralischer Sicht muss diese Form des Widerstands gegen NS-Regime
akzeptiert werden |
2) Beurteilen Sie die Texte vor dem zeitlichen Kontext ihrer Entstehung!
Text 1:
- Deserteure galten (in der Tradition des deutschen Nationalismus) auch nach
1945 als "Feiglinge", "Drückeberger" und
"Vaterlandsverräter".
- Vor dem Hintergrund des Mythos von der "sauberen" Wehrmacht lag
für die Entschädigungsbehörden kein Anlass vor, den Betroffenen oder
ihren Angehörigen Wiedergutmachungsleistungen zu gewähren.
- Man schloss sich den Argumentationsketten der NS-Wehrmachtsjustiz an,
wonach die Desertion nur privat und in defizitären charakterlichen
Eigenschaften begründet gewesen sein konnte.
Text 2:
- Neue Generation von Richtern (68er)
- In dem Maße, wie der Mythos von der "sauberen" Wehrmacht im
allgemeinen und der der Wehrmachtsjustiz im besonderen zerfiel und deutlich
wurde, wie tief beide in Hitlers Vernichtungsfeldzug verstrickt waren,
veränderte sich auch die Haltung zu den Deserteuren der deutschen
Wehrmacht.
- Geht man davon aus, dass der 2.WK ein geplanter Angriffs- und
Vernichtungskrieg war, der nur möglich wurde, weil Millionen deutscher
Soldaten gelernt hatten, blind zu gehorchen, erscheint der Akt der
soldatischen Verweigerung - in welcher Form und aus welchen Motiven auch
immer - als achtenswerte, moralisch integre Haltung.
- Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass jeder Deserteur ein Held
war. Es sollte nicht vergessen werden, dass die meisten Fahnenflüchtigen
oft freiwillig in den Krieg gezogen waren, das Völkerschlachten lange
mitgemacht hatten, vielfach selbst schuldig geworden waren und oft erst
spät die Kraft fanden, sich zu verweigern.
- Weder intentional noch wirkungsgeschichtlich lassen sich die Deserteure
des 2.WK dem Widerstandsbegriff zuordnen, wie dies etwa das um
nachträgliche Gerechtigkeit bemühte Urteil des Bundessozialgerichtes von
1991 tat. Noch am ehesten mag dies für die Gruppe der Überläufer gelten,
die nach ihrer Desertion in den alliierten Armeen oder den europäischen
Befreiungsbewegungen aktiv für den Sturz des NS-Regimes kämpften.
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