| Unterrichtsmaterialien |
| 20. Jahrh. | Deutschland | Drittes Reich | [P|S|M] |
Zur Relativismusdebatte - Vergleichbarkeit von Rassenmord u. Klassenmord
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Textbezug:
- Fest, Joachim (1986), in: FAZ vom 29.8., Nr.199
- Jäckel, Eberhard (1986), in: Die ZEIT vom
12.9.1986
1) Argumentation
| Fest, Joachim |
Jäckel, Eberhard |
Argumente, die eigentlich für
Singularität der sogenannten "Endlösung" (Auschwitz) geltend
gemacht werden
- keine Frage nach Schuld oder Unschuld
- administrative und mechanische Form des
Massenmordens
Gegenargumente:
- "Roter Terror" mordete auch ohne
"Schuldfrage" (Kriterium: soziale Gruppe/Klasse => NS
(Rasse)
- technischer Vorgang der Vernichtung
letztlich egal
Fazit: Vergleichbarkeit möglich |
Singularität:
Beschluss Staat/Führer mit allen zur
Verfügung stehenden staatlichen Mitteln, eine Menschengruppe (total) zu
vernichten
"Ausrottung der Bourgeoisie" galt
nicht Säuglingen und Kindern (Beweise fehlen)
=> keine Vergleichbarkeit
Hitler begründet Tat; jedoch kein Hinweis,
dass Deutsche Angst vor Ausweitung der russ. Revolution hatten =>
Endlösung = Abwehr
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2) Problematisierung der Singularitätsfrage:
Nationalsozialismus unterliegt nicht dem normalen
Entkräftigungsvorgang der Geschichte (Vergangenheit, die nicht vergehen will)
Epoche nicht etwas Einmaliges und Unvergleichbares
=> kann historisch zu den Akten gelegt werden
Auschwitz wird vergleichbar; Verbrechen der
Deutschen werden vergleichbar mit anderen Völkermorden => "Roter
Terror" 1918 (ca. 15.000 Hinrichtungen)
3) Funktionalisierung
Relativierung der Schuld => Deutsche sollen sich
leichter mit ihrem Deutschein identifizieren; Identifikation soll das nationale
Selbstbewußtsein stärken
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