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Unterrichtsmaterialien
20. Jahrh. | Deutschland | Drittes Reich
[P|S|M]
Zur Relativismusdebatte - Vergleichbarkeit von Rassenmord u. Klassenmord
Textbezug:

  • Fest, Joachim (1986), in: FAZ vom 29.8., Nr.199
  • Jäckel, Eberhard (1986), in: Die ZEIT vom 12.9.1986

1) Argumentation

Fest, Joachim Jäckel, Eberhard
Argumente, die eigentlich für Singularität der sogenannten "Endlösung" (Auschwitz) geltend gemacht werden
  • keine Frage nach Schuld oder Unschuld
  • administrative und mechanische Form des Massenmordens

Gegenargumente:

  • "Roter Terror" mordete auch ohne "Schuldfrage" (Kriterium: soziale Gruppe/Klasse => NS (Rasse)
  • technischer Vorgang der Vernichtung letztlich egal

Fazit: Vergleichbarkeit möglich

Singularität:

Beschluss Staat/Führer mit allen zur Verfügung stehenden staatlichen Mitteln, eine Menschengruppe (total) zu vernichten

"Ausrottung der Bourgeoisie" galt nicht Säuglingen und Kindern (Beweise fehlen)

=> keine Vergleichbarkeit

Hitler begründet Tat; jedoch kein Hinweis, dass Deutsche Angst vor Ausweitung der russ. Revolution hatten => Endlösung = Abwehr

 

 

2) Problematisierung der Singularitätsfrage:

Nationalsozialismus unterliegt nicht dem normalen Entkräftigungsvorgang der Geschichte (Vergangenheit, die nicht vergehen will)

Epoche nicht etwas Einmaliges und Unvergleichbares => kann historisch zu den Akten gelegt werden

Auschwitz wird vergleichbar; Verbrechen der Deutschen werden vergleichbar mit anderen Völkermorden => "Roter Terror" 1918 (ca. 15.000 Hinrichtungen)

3) Funktionalisierung

Relativierung der Schuld => Deutsche sollen sich leichter mit ihrem Deutschein identifizieren; Identifikation soll das nationale Selbstbewußtsein stärken



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