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Gemäss
Anordnung der Behörden vom 22. Juli 1942 werden alle Personen, welche nicht in
Anstalten und Unternehmen tätig sind, unbedingt umgesiedelt.
Die
Zwangsaussieldung wird ununterbrochen weitergeführt.
Ich fordere
erneut die der Aussiedlung unterliegende Bevölkerung auf, sich freiwillig auf
dem Umschlagplatz zu melden und verlängere auf weitere drei Tage, d.h. den
2.,3. und 4. August 1942
die Ausgabe
von 3 kg. Brot und 1kg. Marmelade an jede sich freiwillig meldende Person.
Freiwillig
zur Abreise erscheinende Familien werden nicht getrennt.
Sammelpunkt
für Freiwillige: Dzika 3 - Stawki 27.
Der Leiter
des Ordnungsdienstes
Warschau, den
1. August 1942
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