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Unterrichtsmaterialien
International | Frankreich | 1789-1815
[P|S|M]
Der Prozeß gegen Ludwig XVI.
Textgrundlagen:

1) Robespierre - Aus der Rede vor dem Nationalkonvent am 3.12.1792

2) Romain des Sèze - Aus der Rede vor dem Nationalkonvent am 26.12.1792

 

Anmerkungen zu 1):

  • Plädoyer für eine Hinrichtung Ludwigs
  • Neue Haltung - Stellt die Bedeutung der Revolution über den Willen der Legislative
  • berufliche Herkunft des Redners (Advokat in Arras) spürbar; Beitrag wirkt wie Anklageschrift; Robespierre spielt die traditionelle juristische Argumentation durch um die politischen Konsequenzen aufzuzeigen
  • Grundsätzliches Problem: Fortgang der Revolution ist nur dann gesichert, wenn Ludwig hingerichtet wird; Revolution ist treibende Kraft für politische Veränderungen
  • Revolution und Monarchie sind politische Prinzipien, die nicht miteinander zu vereinbaren sind; nur die politische Macht entscheidet, wer im Recht ist
  • Bestreitet die Möglichkeit, Ludwigs Schicksal mit juristischen Mitteln zu entscheiden; schon die rechtsstaatlich gebotene Unschuldszuweisung kann in diesem Fall nicht angewendet werden
  • => Beurteilung des Falles allein als politische Entscheidung, die durch den Revolutionsverlauf schon gefallen ist und das weitere Vorgehen gegenüber Ludwig XVI. somit festgelegt hat.

Anmerkungen zu 2):

  • Der Rede liegt ein grundsätzlich anderer Ansatz zugrund - Sèze beruft sich auf die Prinzipien der 91er Verfassung und nicht - wie Robespierre - auf den historischen Prozess
  • Nach der 91er-Verfassung kann der König höchstens zur Abdankung gezwungen werden; wird diese Bestimmung umgangen, indem man Ludwig als Bürger verurteilt, so müssen ihm wenigsten die allgemeinen Bürgerrecht zuerkannt werden => somit kein rechtsstaatliches Verfahren => die Revolution verstößt gegen die von ihr aufgestellten Grundsätze
  • Da die juristischen Funktionen Ankläger, Richter und Geschworene von nur einer Gewalt, nämlich dem Nationalkonvent, wahrgenommen werden, kann kein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt werden. => weiterer Verstoß gegen die von der Revolution aufgestellten Grundsätze
  • die Unverletzlichkeit des Königs wird missachtet
  • die Rechtsgleichheit wird missachtet

Anmerkungen zu 1) und 2)

  • Beide Texte beschäftigen sich nicht mit der Frage einer möglichen Schuld; sie treffen ferner in der Frage zusammen, ob ein Monarch überhaupt verurteilt werden kann. De Sèze hält eine Verurteilung für verfassungswidrig. Robespierre hält eine Verurteilung für gegenstandslos, weil der König durch den revolutionären Prozess verurteilt sei.

Robespierre De Sèze
Voraussetzung:
  • kein Prozess, kein Angeklagter, keine Unschuldsvermutung ... => kein Prozess mit Gerichtsurteil möglich

Folge:

  • politische Frage => Ludwig wurde durch die Revolution abgesetzt <= Ludwig klagte das Volk als Rebell an; das Volk gewann => Ludwig ist der Rebell
Voraussetzung:
  • Gerichtsverfahren: gegen den König unmöglich, gegen den Bürger nur unter Wahrung der Grundrechte möglich <= die Gewaltenteilung des Gerichts wie bei einem normalen Bürger fehlt

Folge:

  • Ludwig wird als König und als Bürger wie ein Rechtloser behandelt
Ludwig muss sterben, damit das (revolutionäre) Frankreich leben kann Ludwig ist Opfer der Ungerechtigkeit




aus: Koropp, L. (1996) - Textarbeit im Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I. Stuttgart, S.108ff