| Unterrichtsmaterialien |
| International
| Frankreich | 1789-1815 | [P|S|M] |
Der Prozeß gegen Ludwig XVI.
|
Textgrundlagen:
1) Robespierre -
Aus der Rede vor dem Nationalkonvent am 3.12.1792
2) Romain des Sèze
- Aus der Rede vor dem Nationalkonvent am 26.12.1792
Anmerkungen zu 1):
- Plädoyer für eine Hinrichtung Ludwigs
- Neue Haltung - Stellt die Bedeutung der Revolution
über den Willen der Legislative
- berufliche Herkunft des Redners (Advokat in Arras)
spürbar; Beitrag wirkt wie Anklageschrift; Robespierre spielt die
traditionelle juristische Argumentation durch um die politischen
Konsequenzen aufzuzeigen
- Grundsätzliches Problem: Fortgang der Revolution ist
nur dann gesichert, wenn Ludwig hingerichtet wird; Revolution ist treibende
Kraft für politische Veränderungen
- Revolution und Monarchie sind politische Prinzipien,
die nicht miteinander zu vereinbaren sind; nur die politische Macht
entscheidet, wer im Recht ist
- Bestreitet die Möglichkeit, Ludwigs Schicksal mit
juristischen Mitteln zu entscheiden; schon die rechtsstaatlich gebotene
Unschuldszuweisung kann in diesem Fall nicht angewendet werden
- => Beurteilung des Falles allein als politische
Entscheidung, die durch den Revolutionsverlauf schon gefallen ist und das
weitere Vorgehen gegenüber Ludwig XVI. somit festgelegt hat.
Anmerkungen zu 2):
- Der Rede liegt ein grundsätzlich anderer Ansatz
zugrund - Sèze beruft sich auf die Prinzipien der 91er Verfassung und nicht
- wie Robespierre - auf den historischen Prozess
- Nach der 91er-Verfassung kann der König höchstens
zur Abdankung gezwungen werden; wird diese Bestimmung umgangen, indem man
Ludwig als Bürger verurteilt, so müssen ihm wenigsten die allgemeinen
Bürgerrecht zuerkannt werden => somit kein rechtsstaatliches Verfahren
=> die Revolution verstößt gegen die von ihr aufgestellten Grundsätze
- Da die juristischen Funktionen Ankläger, Richter und
Geschworene von nur einer Gewalt, nämlich dem Nationalkonvent, wahrgenommen
werden, kann kein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt werden. =>
weiterer Verstoß gegen die von der Revolution aufgestellten Grundsätze
- die Unverletzlichkeit des Königs wird missachtet
- die Rechtsgleichheit wird missachtet
Anmerkungen zu 1) und 2)
- Beide Texte beschäftigen sich nicht mit der Frage
einer möglichen Schuld; sie treffen ferner in der Frage zusammen, ob ein
Monarch überhaupt verurteilt werden kann. De Sèze hält eine Verurteilung
für verfassungswidrig. Robespierre hält eine Verurteilung für
gegenstandslos, weil der König durch den revolutionären Prozess verurteilt
sei.
| Robespierre |
De Sèze |
Voraussetzung:
- kein Prozess, kein Angeklagter, keine
Unschuldsvermutung ... => kein Prozess mit Gerichtsurteil möglich
Folge:
- politische Frage => Ludwig wurde durch die
Revolution abgesetzt <= Ludwig klagte das Volk als Rebell an; das
Volk gewann => Ludwig ist der Rebell
|
Voraussetzung:
- Gerichtsverfahren: gegen den König unmöglich,
gegen den Bürger nur unter Wahrung der Grundrechte möglich <= die
Gewaltenteilung des Gerichts wie bei einem normalen Bürger fehlt
Folge:
- Ludwig wird als König und als Bürger wie ein
Rechtloser behandelt
|
| Ludwig muss sterben, damit das
(revolutionäre) Frankreich leben kann |
Ludwig ist Opfer der Ungerechtigkeit |
|
| aus: Koropp, L. (1996) - Textarbeit im
Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I. Stuttgart, S.108ff |
|

|