Thema: Theologische Anthropologie
Freiheit - Verantwortung - Schuld
Macht nun die Rücksicht auf die Gesunden die Tötung unschuldigen Lebens notwendig?
Voraussetzung der bejahenden Beantwortung dieser Frage ist die Auffassung, daß jedes Leben einen bestimmten Nutzwert für die Gemeinschaft haben müsse und daß mit dem Erlöschen dieses Nutzwertes das Leben keine Berechtigung mehr habe und also gegebenenfalls vernichtet werden dürfe; und selbst dort, wo diese radikale Form des Gedankens vermieden wird, bleibt es doch zum mindesten bei einer verschiedenen Bewertung des Lebensrechtes von sozial Wertvollem und sozial Wertlosem, wobei es sich auch hier ausschließlich um unschuldiges Leben handelt...
Die Idee, ein Leben, das seinen sozialen Nutzwert verloren hat, zu vernichten, entspringt der Schwäche, nicht der Stärke.
Vor allem geht diese Idee von der falschen Voraussetzung aus, das Leben bestehe nur in einem sozialen Nutzwert. Daß das von Gott geschaffene und erhaltene Leben ein ihm innewohnendes Recht besitzt, das von dem sozialen Nutzwert dieses Lebens gänzlich unabhängig ist, ist hier übersehen. Das Recht auf Leben besteht im Seienden und nicht in irgendwelchen Werten. Es gibt vor Gott kein lebensunwertes Leben; denn das Leben selbst ist von Gott wertgehalten. Daß Gott der Schöpfer, Erhalter und Erlöser des Lebens ist, macht auch das armseligste Leben vor Gott lebenswert. Der arme Lazarus, der aussätzig vor der Tür des Reichen lag und dem die Hunde die Wunden leckten, jener Mann ohne jeden sozialen Nutzwert, jenes Opfer derer, die das Leben nur nach seinem Nutzwert beurteilen, wird von Gott des ewigen Lebens wertgeachtet. Wo sollte auch, außer in Gott, der Maßstab für den letzten Wert eines Lebens liegen? In der subjektiven Lebensbejahung? Darin mag manches Genie von einem Idioten übertroffen werden. In dem Urteil der Gemeinschaft? Hier würde sich alsbald zeigen, daß das Urteil über sozial wertvolles und wertloses Leben dem Bedarf des Augenblicks und damit der Willkür ausgesetzt wäre und daß bald diese, bald jene Gruppe von Menschen von dem Vernichtungsurteil getroffen würde. Die Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebenunwertem Leben zerstört früher oder später das Leben selbst.
(Dietrich Bonhoeffer, Ethik, S. 106 ff)
Arbeitsaufträge:
1. Auf welche Praktiken des NS-Staates nimmt Bonhoeffer Bezug?
2. Welche Einwände erhebt er?
3. Wie unterscheidet sich der damalige Kampf gegen Euthanasie von der heute geführten Auseinandersetzung um die Euthanasie?
4. Welche Einwände Bonhoeffers würden Sie auch heute gelten lassen? Begründen Sie Ihre Meinung!