Thema: Theologische Anthropologie
Freiheit - Verantwortung - Schuld
Wenn man von Euthanasie spricht, muß zunächst eine Begriffsverwirrung beseitigt werden. Viele Leute verbinden das Wort "Euthanasie" mit der "Vernichtung lebensunwerten Lebens", die die Nazis praktiziert haben. Damit hat es nichts zu tun. Euthanasie (vom griechischen eu = wohl, gut - und thanatos = Tod) heißt Sterbeerleichterung, Sterbehilfe. Sie bezeichnet die Mittel, mit denen ein Arzt einem Sterbenden die Todesqualen erleichtern, den Todeskampf abkürzen, den Tod sanft machen kann... Angst vor dem Sterben haben wir alle, und mit Recht, denn ein natürlicher Tod, mit Bewußtsein erlebt, ist meist etwas ziemlich Schreckliches, nicht weniger schrecklich als eine Geburt, nur ohne Happy-End. Und die Mittel, den Menschen diesen letzten Schrecken zu ersparen, haben wir heute. Warum soll es verboten sein, von ihnen Gebrauch zu machen?.... Mir scheint, das Recht auf einen leichten Tod ist ein Menschenrecht.
(S. Haffner, in: Der Stern)
Arbeitsaufträge:
1. Beseitigen Sie mit Hilfe von Beispielen die Begriffverwirrung, von der der Autor spricht! Welchen Zielen diente die Euthanasie im Dritten Reich, welchen Zielen soll sie heute dienen?
2. Inwieweit gehört Haffners Vorstellung vom "leichten Tod" in die heutige Diskussion von Euthanasie
3. Prüfen Sie, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien Sie dem "Recht auf einen leichten Tod" zustimmen können!