Thema: Theologische Anthropologie

Freiheit - Verantwortung - Schuld

Der deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724-1804):

Das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen ("vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen oder entschuldigen") ist das Gewissen.

Jeder Mensch hat Gewissen und findet sich durch einen inneren Richter beobachtet, bedroht und überhaupt im Respekt (mit Furcht verbundener Achtung) gehalten, und selbst diese über die Gesetze in ihm wachende Gewalt ist nicht etwas, was er sich selbst (will-kürlich) macht, sondern es ist seinem Wesen einverleibt. Es folgt ihm wie ein Schatten, wenn er zu fliehen gedenkt. Er kann sich zwar durch Lüste und Zerstreuung betäuben oder in Schlaf bringen, aber nicht vermeiden, dann und wann zu sich selbst zu kommen oder zu wachen, wo er alsbald die furchtbare Stimme desselben vernimmt. Er kann es in seiner äußersten Verworfenheit allenfalls dahin bringen, sich daran gar nicht mehr zu kehren, aber sie zu hören, kann er doch nicht vermeiden.

(I. Kant)

Arbeitsaufträge:

1. Welche Aussagen macht Kant über das Gewissen und seine Funktionen?

2. Können Sie aus der Geschichte oder Literatur einen Gewissensfall beschreiben, auf den die Phänomene des Kant-Textes zutreffen!

3. Welche ethische Bedeutung hat das von Naturwissenschaftlern und Biologen bestrittene Gewissen? (26 f)

4. Nehmen sie Stellung zu der Frage, inwiefern der dem Gewissen verpflichtete Mensch noch frei ist?