Thema: Theologische Anthropologie
Freiheit - Verantwortung - Schuld
Mittelalter
Die Menschen werden als gleich angesehen, weil sie alle Ebenbilder Gottes und zugleich Sünder sind. Der bedeutendste christliche Naturrechtsgelehrte Thomas von Aquin (1225-1274) unterschied zwischen dem Naturrecht und dem "positiven Recht". Durch seine Vernunft und sein Gewissen hat der Mensch "Teilhabe am ewigen Gesetz", dem Naturrecht, den für die Christen verbindlichen Geboten Gottes. Das positive Recht wird dagegen von Menschen geschaffen, um das menschliche Zusammenleben zu regeln, und ist nur gültig, wenn es dem Naturrecht nicht widerspricht. Aquin kennt daher ein Recht auf Gehorsamsverweigerung, wenn menschliche Gesetze, das positive Recht, dem Naturrecht widersprechen . Aber aus der Gleichheit vor Gott wurde nicht die rechtliche oder gar soziale Gleichheit abgeleitet. Aquin nahm die Unfreiheit und Ungleichheit der Menschen in der sozialen Wirklichkeit als gottgegeben hin.
Im rationalistischen Naturrecht
Durch Renaissance, Humanismus und Aufklärung wurde das Naturrecht enttheologisiert. Der Vater des modernen Völkerrechts, der Holländer Hugo Grotius (1583-1645), begründete, wie in der griechisch-römischen Stoa, das Naturrecht allein aus der Vernunft des Menschen. Es würde auch gelten, wenn es keinen Gott gäbe. Der Mensch als ein rationales (vernünftiges) Wesen muß die Freiheit haben, sein Leben und seine Umwelt in eigener Verantwortung nach der Vernunft zu gestalten. Dazu braucht er die "äußere Freiheit", die Freiheit von unvernünftigen sozialen und politischen Bindungen, und die "innere Freiheit", die Freiheit, sich von den Fesseln unvernünftiger Leidenschaften zu befreien und vernunftgemäß zu denken und zu handeln.
Dazu muß der Mensch seine Meinung frei gewinnen und frei äußern dürfen. Das kann er aber nur, wenn die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen frei berichten können. Soziale Menschenrechte sind von gänzlich anderer Art als die individuellen Freiheits- und Schutzrechte. Sie lassen sich nicht schon dadurch verwirklichen, daß Leben und Freiheit des einzelnen vom Staat geschützt und respektiert werden. Soziale Rechte sind kollektiv, da sie nur imgemeinsamen Tätigwerden der Gesellschaft (Staat und Wirtschaft) ver- wirklicht werden können. Anders als bei den Freiheits- und Schutzrechten liegt die Erfüllung des sozialen Programms nicht allein in den Händen des Staates.
(Nach: E. Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, und W. Euchner, Naturrecht und Politik bei John Locke)
Arbeitsaufträge:
1. Wie werden in der griechischen und römischen Antike und im Mittelalter die Menschenrechte erklärt und begründet? Wie weit reichen diese Rechte?
2. Es handelt sich bei den Menschenrechten um eine neuzeitliche Konzeption. Sie liegt in dieser Form nicht in der Bibel vor und kann auch nicht direkt aus der Bibel begründet werden. Welche An-satzpunkte zu den Menschenrechten finden sich in der Bibel? Ent-falten Sie diese Ansätze!
3. Was ist in der biblischen Urgeschichte (1 Mose 1-11) über das Böse gesagt, was sagt der Apostel Paulus über die Sünde? Vergleichen Sie die biblischen Erkenntnisse mit den Erkenntnissen der Psychologie!