My Teaching Philosophy II. Worauf Schüler ein Recht haben

Schülerrechte aus Lehrersicht

Zur Einführung

Kompetenzorientierter Unterricht ist nicht immer eine klar zu umreißende Methodik oder Didaktik, die nach Schema F eingesetzt werden kann und den Unterrichtsablauf entscheidend verändert; eher ist er zu verstehen als eine Perspektive, die den Unterrichtsablauf und seine Zielbestimmungen leiten kann. Wesentliche Elemente dieses Perspektivwechsels können sein, Das ist kurz gefasst ein Plädoyer für
  • transparente Zielbestimmungen,
  • die darauf aufbauende Aufgaben-Klarheit
  • binnendifferenzierende inhaltliche und methodische Angebote
  • und für mehr Zeit zum Denken, Lesen und Schreiben.

Darum habe ich meine Überlegungen - vielleicht etwas anmaßend - in die Form von Schülerrechten gekleidet: Was müssen wir Lehrer den Schülern - mehr als zuvor - geben, damit sie ihre Kompetenzen entwickeln und wir Lehrer dieselben besser einschätzen können?

2. Eine Schülerin / ein Schüler hat das

  1. Recht auf Denk- und Bedenkzeit: Vor dem Unterrichtsgespräch oder dem fragend-entwickelnden Verfahren muss eine individuelle Auseinandersetzung mit einem Text, einem Sachverhalt, einer Fragestellung möglich sein.

  2. Recht auf eigene Lesezeit zur individuellen und nach Leseziel differenzierten Lektüre.

  3. Recht darauf, zu erfahren, was er/sie schon kann und richtig macht: Positive Rückmeldung! Diagnostische Grundfrage: Was kann er schon? Was soll erreicht werden? Was sind die nächsten Schritte.

  4. Recht darauf, zu erfahren, wie die Lehrkraft den Lernprozess geplant hat bzw. sich vorstellt: Z.B. die Stoffverteilung.

  5. Recht darauf, zu erfahren, was das Thema und das Ziel einer Stunde bzw. Lernphase ist, welches Problem zu lösen, welche Fragestellung zu bearbeiten ist und auf welche Weise das geschehen soll.

  6. Recht darauf zu erfahren, was der Lehrkraft am Ende einer Lerneinheit als Ergebnis wichtig ist. D.h. unterscheiden können zwischen dem, was gelernt, und dem, was "gemacht“ wurde. Es geht um die Erwartbarkeit von Leistungsmessung (z.B. durch Korrekturbögen).

  7. Recht darauf, gegebenenfalls den Lern- bzw Arbeitsprozess zu variieren, zu kritisieren und eigene Lernwege (Strategien) zu entwickeln: Mitverantwortung für Lernprozesse, Metakognition.

  8. Recht auf ein nachvollziehbares d.h. von ihm selbst verbalisierbares/reproduzierbares Ergebnis. Nicht jede Hausaufgabe muss ein Transfer sein oder kreativ oder eine Gestaltende Interpretation ("Schreibe einen inneren Monolog, in dem der Räuber Moor sein Handeln gegenüber dem Pater begründet.“). Stattdessen auch das

  9. Recht auf `bloße‘ Reproduktion von Gelerntem und schon Besprochenem: kein ständiger und kein forcierter Transfer- und Kreativitätszwang. Warum nicht die Versprachlichung eines Tafelanschriebes als Schreibaufgabe? Die Wiedergabe und Reflexion von Arbeitsprozessen (Stunden, Gruppenprotokoll)?

  10. Recht auf vorentlastete Textpräsentation: Sprachgeländer, Kürzungen, Gliederungen, Vorwissensaktivierung, Fokussierung auf die Kernaussagen.

  11. Recht auf Schreibübung, Überarbeitung und Rückmeldung (durch Lehrkraft und/oder Mitschüler)

  12. Recht auf systematische - nicht nur situative Wortschatzerweiterung: Wortfelder, Fach- und Sondersprachen, Wortlisten (die "Lieblingswörter" unserer Dichter, der Wortschatz des Taugenichts ...)

  13. Recht auf dokumentier- und reproduzierbares Wissen (Epochenwissen, deklaratives Sprachwissen, integrierbares, unverzichtbares Weltwissen)

  14. Recht auf geordnete und jahrgangsübergreifende Wissensdokumentationen: Regelheft, Grammatikordner, Dokumentenmappen, digitale Dateiablagen in virtuellen Klassen- oder Gruppenräumen.

3. Rechtfertigung

Diese Liste ist nicht ganz systematisiert, sie gibt die in vielen Unterichtsbeobachtungen ausgemachten Problemzonen wieder und berücksichtigt u.a. Grundgedanken des „kooperativen Lernens“ („Think!“).



© Klaus Dautel, 2009

Ohne ein bisschen Werbung geht es nicht. Ich bitte um Nachsicht, falls diese nicht immer ganz Themen-gerecht sein sollte.
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