Grundbegriffe: Kloster

  

Abtei

Unter Leitung eines Abts stehendes Kloster, im Unterschied zum unselbständigen Priorat.
Hat im Deutschen Reich die Abtei die Reichsstandschaft, d.h. Sitz und Stimme auf dem Reichstag, handelt es sich um eine Fürstabtei.
Bei den mittelalterlichen Reformorden wurden allerdings auch selbständige Klosterniederlassungen unter der Leitung eines Priors als Proiorat bezeichnet.

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