Grabplatten
Als
Stätte des regelmäßigen Gottesdienstes
waren Klöster und Klosterkirchen bevorzugte Begräbnisorte
für den Adel.
Vorschriften sahen vor, dass die Grabplatten flach sein
und ohne Stufe in den Boden eingelassen werden
mussten.
Erst im Lauf des Spätmittelalters wurde von dieser
Vorschrift abgewichen, und der Adel erhielt zum Teil monumentale
Grabstätten.
Stifter und Gründer des Klosters wurden oft vor dem
Hochaltar beigesetzt, Äbte
ebenfalls hier oder im Kapitelsaal
(Zisterzienser) oder im Kreuzgang.
Bild:
Grabplatten vor dem Hochaltar der St. Marienkirche in
Stralsund
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