Grundbegriffe: Kloster

  

Grabplatten

Als Stätte des regelmäßigen Gottesdienstes waren Klöster und Klosterkirchen bevorzugte Begräbnisorte für den Adel.
Vorschriften sahen vor, dass die Grabplatten flach sein und ohne Stufe in den Boden eingelassen werden
mussten. Erst im Lauf des Spätmittelalters wurde von dieser Vorschrift abgewichen, und der Adel erhielt zum Teil monumentale Grabstätten.
Stifter und Gründer des Klosters wurden oft vor dem Hochaltar beigesetzt, Äbte ebenfalls hier oder im Kapitelsaal (Zisterzienser) oder im Kreuzgang.

Bild: Grabplatten vor dem Hochaltar der St. Marienkirche in Stralsund

 

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