9.4.2013
Aufnahme der Falkensteinkapelle in Schramberg
in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts BW
beantragt
Der Landesvorsitzende der Badischen Heimat, Dr. Sven v. Ungern-Sternberg,
hat am 4.April 2013 bei Staatssekretär
Jürgen Walter - Ministerium für Wissenschaft Forschung
und Kunst BW - angeregt, die Hochaltarplastik "Beweinung
Christi" in der Falkensteinkapelle in Schramberg von Amts
wegen nach § 1 Abs.1 Kulturgutschutzgesetz in das Verzeichnis
national wertvollen Kulturguts BW aufzunehmen. Der Antrag stützte
sich auf die Bewertung durch die Fachguppe Denkmalschutz der Badischen
Heimat, auf ein Fachgutachten
des Bayerischen Nationalmuseums und auf eine fachliche Bewertung
der Freiburger
Denkmalpflege.
Die Falkensteinkapelle selbst ist als Kulturdenkmal von besonderer
Bedeutung nach § 12 DSchG im Denkmalbuch eingetragen. Die
Hochaltarplastik ist als Zubehör erwähnt. Sie stammt
aus der Übergangszeit der Spätgotik zur Frührenaissance
und besitzt eine herausragende künstlerische , wissenschaftliche
aber auch heimatgeschichtliche Bedeutung als frühes Werk deutscher
Bildschnitzkunst jener Zeit.
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