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9.4.2013

Aufnahme der Falkensteinkapelle in Schramberg in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts BW beantragt

Der Landesvorsitzende der Badischen Heimat, Dr. Sven v. Ungern-Sternberg, hat am 4.April 2013 bei Staatssekretär Jürgen Walter - Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst BW - angeregt, die Hochaltarplastik "Beweinung Christi" in der Falkensteinkapelle in Schramberg von Amts wegen nach § 1 Abs.1 Kulturgutschutzgesetz in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts BW aufzunehmen. Der Antrag stützte sich auf die Bewertung durch die Fachguppe Denkmalschutz der Badischen Heimat, auf ein Fachgutachten des Bayerischen Nationalmuseums und auf eine fachliche Bewertung der Freiburger Denkmalpflege.

Die Falkensteinkapelle selbst ist als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach § 12 DSchG im Denkmalbuch eingetragen. Die Hochaltarplastik ist als Zubehör erwähnt. Sie stammt aus der Übergangszeit der Spätgotik zur Frührenaissance und besitzt eine herausragende künstlerische , wissenschaftliche aber auch heimatgeschichtliche Bedeutung als frühes Werk deutscher Bildschnitzkunst jener Zeit.

 
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