30.8.13
Archivalienfund im Kreisarchiv Rastatt
Markgraf
August Georg ordnet 1763 das Prozess- und Verfahrenswesen vor Gericht
neu
(lkr) Markgraf August Georg von Baden war der letzte
in Rastatt regierende Markgraf. Geboren wurde er 1706 in Rastatt
als neuntes der insgesamt neun Kinder von Markgraf Ludwig Wilhelm
und Markgräfin Sibylla Augusta.
Über seine Regierungszeit von 1761 bis 1771 ist bis heute
nicht allzu viel bekannt, was vielleicht daran liegen mag, so die
Einschätzung von Kreisarchivar Martin Walter, dass er anders
als sein Vater Markgraf Ludwig Wilhelm keine größeren
militärischen Erfolge aufzuweisen hatte und seine Amtszeit
von den Fusionsverhandlungen mit der Markgrafschaft Baden-Durlach
geprägt war. Am augenfälligsten ist der Bernhardusbrunnen
in der Kaiserstraße in Rastatt, den August Georg hat Wirklichkeit
werden lassen und auf dem sein Portrait zu sehen ist.
Dabei waren seine zehn Regierungsjahre durchaus von tiefgreifenden
und innovativen Reformen, gerade in der Eigenverwaltung der Markgrafschaft
Baden-Baden, geprägt. Unter seiner Verantwortung gab es eine
Schulordnung, eine Brandversicherung und es wurde eine Witwenkasse
eingerichtet. Zudem hat er 1769 eine Zunftordnung der Schreiner
und Tischler erlassen.
Das Kreisarchiv hat in diesem Zusammenhang eine interessante Archivalie
aufspüren können, über die sich Kreisarchivar Martin
Walter ganz besonders freut. Es handelt sich um eine landesfürstliche
Verordnung aus dem Jahr 1763, mit der Markgraf August Georg wiederholt
versucht hat, die juristischen Verfahren vor Gericht zu beschleunigen
und geordnet ablaufen zu lassen. Insbesondere war dem Markgrafen
aufgefallen, dass die Advokaten bei ihren mündlichen Vorträgen
und schriftlichen Eingaben vor Gericht sich zum Teil sehr umständlich
verhielten, oder wie es August Georg formulieren ließ, dass „die
Advokaten durch unförmliches Vorstellen und Bitten, theils
in dem Verlauff deren Gerichtlichen Handlungen selbsten durch mannigfältige
Unordnung und Verwirrung gediehen“.

Bild © Kreisarchiv Rastatt
In sieben einzeln aufgeführten Punkten listet die in Rastatt
ausgestellte Verordnung die Pflichten der Anwälte, aber auch
die des Gerichts in Rastatt auf. Am wichtigsten aber war es dem
Markgrafen, die damaligen Anwälte zu verpflichten, sich auf
die wesentlichen Rechtsaussagen zu konzentrieren. Andernfalls konnte
es passieren, dass der Richter eine Strafe ansetzen oder verfügen
konnte und im schlimmsten Falle der „Schriftsteller seines
Verdienstes verlustiget erkläret“ werden konnte.
Aber nicht nur den Anwälten wurden strenge Verfahrensregeln
auferlegt, auch das Gericht in Rastatt wurde in Teilen neu organisiert.
Eingeführt wurde ein allwöchentlicher Gerichtstag, „eine
offentliche Gerichtliche Audienz“, die immer freitags stattfand
und bei dem ein Richter und ein Gerichtssekretär anwesend
sein mussten.
Markus-Michael Barth hat im Rahmen eines Praktikums das 1763 gedruckte
Dokument transkribiert, d.h. in Reinschrift gebracht, so dass
das Dokument nun auch dem weniger in altdeutscher Schrift geübten
Benutzer im Kreisarchiv Rastatt zur Verfügung steht. |