25.3.14
Gründung eines Komitees zum Schutz des kulturellen
Erbes unter Wasser
DEGUWA Jahrestagung im Pfahlbaumuseum Unteruhldingen
am Bodensee Die Vermittlung der Ergebnisse der
Pfahlbauforschung ist seit 1922 eng mit dem Namen Unteruhldingen
verbunden. Vom 19.-23. März trafen sich im Pfahlbaumuseum
am Bodensee Unterwasserarchäologen aus 16 Ländern zur
Jahrestagung "In Poseidons Reich XIX“. Die internationale
Fachtagung, die unter der Schirmherrschaft der UNESCO-Direktorin
Irina Bokova stand, wurde von der DEGUWA, der Deutschen Gesellschaft
zur Förderung der Unterwasserarchäologie ausgerichtet
und fand unter dem Motto "Leben auf dem Wasser und am Wasser" statt.
25 Fachvorträge brachten Erkenntnisse zur Siedlungsgeschichte
der europäischen Binnengewässer, aber auch des Mittelmeers
und der Nord- und Ostsee. Spannende Aspekte etwa der Siedlungsgeschichte
Israels, der byzantinischen Stätten, der Kulturlandschaft
der norddeutschen Binnengewässer und der Voralpenseen wurden
dabei beleuchtet.

Teilnehmer an der Internationalen Tagung zur Unterwasserarchäologie „In
Poseidons Reich XIX“ vor der Kulisse der rekonstruierten
Pfahlbauten: (von links) Elena Pranckenaite (Vilnius, Litauen),
Igor Miholjek (Leiter des Departments für Unterwasserarchäologie
in Kroatien), Antonia Sciancalepore (Forschungszentrum „Lago
Bolsena“ in Italien), Gunter Schöbel (Pfahlbaumuseum
Unteruhldingen), Segey Olkhovskiy (Archäologisches Institut
der Akademie der Wissenschaften, Russische Föderation) und
Hanz Günter Martin (Vizedirektor der Deutschen Gesellschaft
für Unterwasserarchäologie). © Walter/Pfahlbauten
Anlässlich der Tagung wurde ein Komitee
aus Verbänden, Ämtern, Museen und Universitäten
gegründet mit dem Ziel, die UNESCO Konvention zum Schutz
des kulturellen Erbes unter Wasser vonseiten der Bundesrepublik
Deutschland voran zu treiben. Die Konvention der UNESCO ist seit
14 Jahren in Kraft und wurde weltweit bereits von 46 Staaten
ratifiziert, Deutschland ist jedoch nicht dabei. Im Koalitions-vertrag
der Bundesregierung ist die Ratifizierung des Vertrags festgeschrieben
worden. Die Konvention untersagt beispielweise jeglichen Handel
mit Artefakten von Schiffswracks, die älter als 100 Jahre
sind. |