Die Reparationen |
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24.-29.1.1921 | Konferenz in Paris | legt die deutsche Leistung auf 269 Milliarden Goldmark, zahlbar in 42 Jahresraten, fest. |
27.4. 1921 | Die Reparationskommission ermäßigt die Summe auf 132 Milliarden Goldmark, zahlbar in 37 Jahresraten. | |
April-August 1924 | Dawes-Plan | Jährliche Zahlung von 5,4 Mrd. Mark bis 1928, danach jährlich 2,5 Mrd. Mark unter Verpfändung von Reichs-einnahmen (keine Laufzeit-Vereinbarung); Darlehen von 800 Mill. Goldmark. |
Februar-Juni 1929 | Young-Plan | (2. Konferenz Januar 1930, im Reichstag angenommen 12.3.30): Reduzierung der Gesamtsumme auf 34,5 Mrd Goldmark, zahlbar in 59 Jahresraten (bis 1988), Stundung der Raten bis auf 1/3 der Ratenhöhe möglich. |
Juni-Juli 1932 | Konferenz von Lausanne | Ablösung der Reparationszahlungen durch die einmalige Summe von 3 Milliarden |
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Reparationssumme nach alliierter Berechnung 20 Mrd., nach dt.Berechnung 53 Mrd. Goldmark. Ausländische, v. a. amerikan. Anleihen überstiegen jedenfalls den Betrag der Reparationszahlungen.
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