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THEMA:   Suche Programmierer

 15 Antwort(en).

Icke begann die Diskussion am 15.10.05 (18:14) mit folgendem Beitrag:

Ich brauche unbedingt ein paar PHP/SQL und/oder Javascript verständige Programmierer. Ich mache momentan ein Browsergame,aber wegen Programmierermangel dauert das ewig lang. Wer sowas kann und an dem Projekt mitmachen will soll mal den Link unten klicken. Das wird ein kostenloses Browsergame. Keine Verträge,kein Geld. Wir machen das aus Spass,weil es einfach kein Game gibt,das unseren Vorstellungen entspricht. Wir wollen das selber zoggen und wenns anderen gefällt ist es auch schön. Wir wollen ja auch Gegner und Verbündete im Game,aber wenns 20 Leuten gefällt und der Rest der Menschheit es verachtet is es uns auch egal ^^

(Internet-Tipp: irc:irc.euirc.net/BrowserG)


Icke antwortete am 15.10.05 (18:23):

Ich hab vergessen,dass nicht alle Leute mIRC haben. Für diesen Fall hab ich natürlich auch einen Link zum Chat. ^^

(Internet-Tipp: http://bgame.alienwar3.de/chat.php?chat=0)


Carina antwortete am 15.10.05 (21:45):

Ok, und wie ist die rechtliche Lage bezüglich des copyrights nachher festgelegt?


Icke antwortete am 16.10.05 (13:11):

Darüber haben wir uns noch gar keine Gedanken gemacht. Wir entwickeln das Spiel und spielen es dann. Müsste man schaun was wir da machen.


Icke antwortete am 16.10.05 (13:24):

Also ich hab mich mal wegen Urheberrechten erkundigt und gesehn,dass man die nicht anmelden muss und die einem einfach zustehn.


Carina antwortete am 16.10.05 (16:25):

Bitte??

Wo hast du die Quelle denn her? Das würde aber einiges in Sachen Computerrecht auf den Kopf stellen...


Des weiteren ist ja nicht eine Person alleine Programmierer, sondern mehrere. Und wenn es da keine genaue Festlegung gibt, könnte ja jemand, der vielleicht am wenigsten dazu beigetragen hat, das Spiel gewerblich an den Mann zu bringen und die anderen stehen doof da....


webjack antwortete am 28.10.05 (19:22):

@carina:

deine kritik ist falsch, Icke hat vollkommen Recht !


jeder, der etwas schafft, (was es vorher noch nicht gab) hat dafür automatisch seine urheberrechte. das war schon immer so.

da ist nix anmelden. das urheberechtsgesetz (UrhG) gibts hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
zum angucken.




vergiss es ! wen mehrere dran mitgearbeitet haben, hat jeder nur an dem stück, was er selbst beigesteuert hat das urheberrecht. (glaube §8 Abs.1)
wenn die das vermarkten wollen, müssen sie eine gesellschaft bilden (in dem speziellenfall wohl am ehesten eine gbr) und dann gibts gesellschaftsverträge, in denen festgelegt wird, wer wovon wieviel bekommt. (§8 Abs 2+3)


Erst Lesen, dann denken, dann meckern !

UND: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F... halten !

grüssle ;)


Carina antwortete am 28.10.05 (21:11):

Hi webjack,

ah ja soso.... "wenn mehrere dran mitgearbeitet haben, hat jeder nur an dem stück, was er selbst beigesteuert hat das urheberrecht"

Tatsächlich? Super, dann sag mir mal bitte genau den Gesetztestext wo das steht.

Im Urhebergesetz steht nämlich bei §69a(2): Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

Darüberhinaus gings mir oben nicht um irgendeine Anmeldung, sondern die rechtliche Lage am Eigentum, wenn eben mehrere daran arbeiten. Also weiß ich nicht, was du von Anmeldung redest :-)

Wie du also schon sagtest:
Erst Lesen, dann denken, dann meckern !

In diesem Sinne... ;-)


webjack antwortete am 28.10.05 (21:55):

wie ich schon sagte. nicht LESEN => MECKERN, sondern LESEN => D E N K E N => Meckern !


=============================================================
UrhG § 69a Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computergrogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.

(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
=============================================================

übersetzt auf normlao-deutsch heisst das:

(1) Computerprogramme sind generell geschützt ! auch sä,liche konzeptierungen zu solcehn, also programmablaufpläne, quelltexte, organigramme, usw usf.

(2)nicht geschützt ist die Idee / die Art des programms:
also zb:
-onlinespiel
-textverarbeitung
-mediaplayer
-datenbank
-schnitstelle (zB USB, CGI o.a.)

(3) geschützt sind: jegliche kreativen eigenleistungen an programmen: zB ;
ein onlinerollenspiel, bei dem ausserirdische, die grün-rot gestrieft sind, sich mit blauen gummikeulen aufs maul hauen!

(4) sie werden gleichwertig behandelt, wie sprachwerke, also zb Gedichte. (und da ist es übrigens genau dasselbe: du hast keinen urheberanspruch an der Form "Gedicht", wohl aber an deinen Reimen.!)

(5) ..brauch man wohl nicht erklären ;)


so. siehst du dort irgendwo eine Ausserkraftsetzung des §8 UrhG ?`ich nicht. also gilt:

============================================================
UrhG § 8 Miturheber

(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.

(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.
=============================================================


=> jeder, der einen Teil beisteuert, ist Miturheber.
=> um es zu veröffentlichen / veräußern, bedarf es der Zustimmung aller
=> die kohle wird nach den anteilen der beiträge gerechnet.
um was gemeinschaftlich zu verkaufen , bracuht es in der brd eine gesellschaft.
firma werden sie hier kaum eine gründen, es reicht eine gbr.
die gbr unterzeichnet eine gesellschaftsvertrag, der regelt uA auch die zuteilung der Einnahmen.


==============================================================
[quote]ah ja soso.... "wenn mehrere dran mitgearbeitet haben, hat jeder nur an dem stück, was er selbst beigesteuert hat das urheberrecht"

Tatsächlich? Super, dann sag mir mal bitte genau den Gesetztestext wo das steht.[/quote]



==>ich hab dir vorhins schon geschrieben: §8 Absatz 1 UrhG!



==============================================================












und nur mal zur erinnerung:

Icke.

Also ich hab mich mal wegen Urheberrechten erkundigt und gesehn,dass man die nicht anmelden muss und die einem einfach zustehn.

Als unmittelbare Antwort darauf du:

Bitte??

Wo hast du die Quelle denn her? Das würde aber einiges in Sachen Computerrecht auf den Kopf stellen...

==============================================================

das spricht irgendwie eine andere sprache, als deine "rechtfertigung" (
Darüberhinaus gings mir oben nicht um irgendeine Anmeldung, sondern die rechtliche Lage am Eigentum, wenn eben mehrere daran arbeiten. Also weiß ich nicht, was du von Anmeldung redest)



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allgemeiner Hinweis:

wenn du in einem Gesetzestext ein Recht definierst,
um mal n anderes Bsp zu nehmen zb

GG Art2 Abs1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


und jetzt weitere definitionen machst zB

GG Art2 Abs2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

, dabei aber art2 abs 1 nciht explizit ausgeschlossen hast, dann gilt der auch:

im Bsp heisst das:

Moslems und Christen sind gesetzlich gleichberechtigt (laut Art2 Abs1 GG)

Männer und Frauen sind gleichberechtigt (laut Art2 Abs2)

das heisst in der Folge auch:


Ein männlicher Moslem und eine weibliche Christin sind ges. gleichberechtigt.


Carina antwortete am 29.10.05 (13:10):

hi webjack,

ah vielen Dank, das war mir wirklich noch nicht so bekannt. Ich hatte das mit dem §8 überlesen, denn mir war bzgl. Computerrecht nur §69 bekannt. Wieder was gelernt.

Dennoch bin ich nach wie vor der Meinung, dass man schriftlich die einzelnen Anteile der Miturheberschaft festlegen sollte.
Denn die Gesetze sprechen zwar eine deutliche Sprache für sich. Dennoch stehts auf einem anderen Blatt, seinen Anteil an der Urheberschaft geltend zu machen, wenn nichts schriftliches vereinbart wurde.


webjack antwortete am 29.10.05 (13:39):

hi Carina,

schön, dass wir uns doch noch einig werden ;)

wenn sie das ganze vermarkten wollen, müssen sie , wie schon erwähnt eine gesellschaft gründen, die sich mit dem verkauf des Produkts befasst, und in dieser verbindung würde im gv auch erwähnt werden müssen, wer was gemacht hat, (für diesen teil der urheber ist) und als folge daraus wieviel er bekommt.

wnen sie es aber nur so zum privaten zocken im kleinen kreise machen, ist vielleicht der aufwand dafür acuh unverhätnismässig gross. sie sollten sich aber vorher gedanken machen, inwiefern es denn zur debatte steht, das ganze komerziell zu betreiben, dann gibts später auch keinen zoff deswegen...

die andere möglichkeit wäre, dass jeder der miturheber gegen einen vertraglich festgelegten Betrag seine Urheberrechte überträgt auf eine Person, und diese dann das Prod. vermarktet.

Im Zweifelsfall ganz einfach mal nen Anwalt aufsuchen und mit dem reden, dann geht man ev. konflikten von vornherein aus dem weg.


Carina antwortete am 29.10.05 (18:55):

Genau, ich denke, das ist das beste.


Allerdings weiß ich gar nicht, ob Icke hier überhaupt noch mitliest....


webjack antwortete am 29.10.05 (19:05):

^^scheint irgendwie nicht so :confused:


Icke antwortete am 31.10.05 (14:07):

Hab grade gemerkt,dass hier noch gepostet wird. Werde mich jetzt erstmal einlesen *lol*


Icke antwortete am 31.10.05 (14:13):

So, hab mich wieder eingelsen. Diese Gesetzestexte hab ich mir schon vor ner Woche oder so angesehn. Ich hab es irgendwie jetzt so verstanden,dass ich mit meiner Definition von Urheberrecht richtig lag. Wie gesagt, es wird ein kostenloses Spiel,das jeder zocken kann der möchte. Mach das aber mehr für mich als für andere,wobei ich natürlih Andere brauche. Brauch ja Gegner und Verbündete im Game ^^
Aber ob einer mitmachen will hat immer noch keiner gesagt.

(Internet-Tipp: http://bgame.alienwar3.de)


webjack antwortete am 31.10.05 (14:17):

^^mmh, stimmt, die ganze discussion ist wohl ein wenig off topic gegangen ,,,

für php + SQL steh ich gern zur verfügung, wenn interesse besteht, dann laber mich mal im icq an 239088449























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