Archivübersicht

THEMA:   Transparency International: Korruption im Bildungswesen

 44 Antwort(en).

James1 begann die Diskussion am 16.11.05 (08:05) mit folgendem Beitrag:

Unter den neuen Regeln der Redaktion wurde dieser Thread
gelöscht. Ein konkretes Beispiel dafür, wie man Verpackungs-
fragen scheinhalber vorschiebt, um Informationskontrolle
und Zensur auszuüben.

Nun sind die Inhalte zu einem Beitrag zusammengefasst.

[Sexistische, Rassen- und Volksgruppen-diskriminierende
Äusserungen sowie Aufrufe zur Gewalt sind nicht Gegen-
stand dieses Threads. Ziel, Nutzen und Effektivität der
neuen Regeln bleiben daher weiterhin im Verborgenem.]

Dieser Thread soll ein Sammelpunkt für Whistleblower
werden, die von Korruptionen im Bildungswesen berichten
können.

1. Korruption im Bildungswesen/ Anti-Korruptionserziehung - Transparenz beim Bildungshaushalt

Der Staatshaushalt eines Landes ist ein hervorragendes Instrument zur Ablegung von Rechenschaft der Regierung. Er ist das Schlüsselinstrument der Regierung eines Landes: In ihm spiegeln sich die Politikschwerpunkte wieder. Die Bürger übertragen ihrerseits mit ihren Steuerzahlungen finanzielle Mittel an den Staat. Es liegt daher im öffentlichen Interesse zu wissen, wie diese Steuern zukünftig erhoben werden sollen und auf welche Weise diese zuvor ausgegeben wurden.

Staatshaushalte, die für Formen der Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Kontrolle offen sind, müssen transparent, richtig und jederzeit zugänglich sein. Mechanismen öffentlicher Haushaltskontrolle können in den Händen der Bürger mächtige Hilfsmittel zur Einforderung von Rechenschaft von ihren Regierungen und Staatsbediensteten sein. Diese Mechanismen können dazu beitragen, dass Gelegenheiten zu korrupten Verhaltensweisen im Bildungssektor zurückgedrängt werden.

Der Bildungshaushalt steht in den meisten Ländern an erster oder zweiter Stelle der Staatsausgaben. Der Bildungssektor beschäftigt eine große Zahl an Lehrkräften und (anderen) Staatsbediensteten. Angesichts seiner Bedeutung hat der Bildungssektor Beispielcharakter, sowohl was die Leistungsfähigkeit als auch die Effektivität seiner Ressourcenverwaltung angeht. Wie auch in anderen Bereichen öffnet ineffizientes, schlechtes und undurchsichtiges Finanzmanagement dem Missbrauch und der Verschwendung von öffentlichen Mitteln Tür und Tor.

http://www.transparency.org/deutsch/globale_themen/korruption_im_bildungswesen/

2. Corruption in the Education Sector: Introduction

Corruption in education is a major hindrance to achieving the second Millennium Development Goal of comprehensive primary school education for all the world's children by 2015. Corruption takes many forms including the following: bribes paid by parents to teachers and public officials to ensure good grades and examination results; bribes paid by teachers to public officials to get preferred posting and promotion; embezzlement of funds allocated to purchase teaching materials or to build schools; bypassing of criteria in the approval of school establishment and accreditation; cronyism and nepotism in procurement and in teacher appointment (resulting in "ghost teachers"); and the selling of information on exams.

Curbing corruption in education requires a similar approach to tackling corruption in other social sectors. Governments should work to increase accountability in educational systems and within the civil service generally.

http://www.corisweb.org/article/archive/334/

3. Whistleblower

Whistleblower (englisch: Pfeifen-Bläser) ist ein Begriff aus der angelsächsischen Rechtssprache für Informanten.

Positiv gewendet wird der Begriff für einen Hinweisgeber aus Gewissensgründen verwendet - jemanden, der in einem Akt der Zivilcourage unlautere Machenschaften von Regierungen, Verwaltungen oder Unternehmen an die Öffentlichkeit bringt, um diese Missstände zu unterbinden.

Whistleblower setzen nicht selten ihren Arbeitsplatz und ihr soziales Ansehen aufs Spiel. Sie werden somit sehr häufig Opfer von Mobbing-Attacken. Whistleblower, die Staatsgeheimnisse verraten, müssen unter Umständen mit Gefängnis rechnen. In neuerer Zeit werden Konzepte zur Wahrung ihrer Anonymität erprobt - etwa die Möglichkeit, via Internet Hinweise auf organisatorische Missstände bzw. Straftaten zu geben.

Der Begriff findet bislang keine exakte Entsprechung im Deutschen - gleichwohl wird das Phänomen "Whistleblowing" zunehmend etwa im Rahmen von Wissenschafts- und Verwaltungsethik reflektiert. In Großbritannien und USA werden Whistleblower bereits durch das Gesetz geschützt (Whistleblower Protection Act).

http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower

(Internet-Tipp: http://www.transparency.org/deutsch/globale_themen/korruption_im_bildungswesen/)


Redaktion antwortete am 16.11.05 (13:14):

Zitat James1. "Unter den neuen Regeln der Redaktion wurde dieser Thread gelöscht. Ein konkretes Beispiel dafür, wie man Verpackungsfragen scheinhalber vorschiebt, um Informationskontrolle und Zensur auszuüben. "

Das ist natürlich Quatsch. Die Regeln wurden erstellt, um die Vertreibung der Diskutanten hier durch James zu stoppen. Es geht einfach nicht an, dass jemand zig-Threads eröffnet und mit sich selbst diskutiert. Damit werden die Foren spamartig überflutet.

Wenn du dich an die Regeln hälst, bleiben deine Texte hier stehen, sonst nicht.

(Internet-Tipp: http://www.zum.de/Forum/nutzung.html)


Myxin antwortete am 16.11.05 (14:10):

Hm, ich würde das jetzt vielleicht nicht als Korruption bezeichnen, aber bei uns in der Schule ist mal folgendes passiert.
Der eine Lehrer hat immer einen Unterricht gemacht, der war unter aller Sau (sry. so deutlich muss man das sagen).
Dann eines Tages kommt der Unterrichtsbesuch vom Oberschulamt. Wir uns alle schon gefreut, daß der Schnarcher endlich eine auf den Deckel bekommt.

Dann zieht der just an diesem Tage einen astreinen Unterricht durch. Mit fertigen Unterlagen und allem drum und dran.
Ganz klarer Fall, der ist gewarnt worden.
Nur wie will man das verhindern?

Myxin

PS: Ist das eigentlich in irgendeiner Form strafbar wenn sich da z.B. ein paar Schulfreunde warnen? Die Kontrolle, die es ja eigentlich sein soll ist damit ja vom Tisch.


James1 antwortete am 16.11.05 (15:41):

> Vertreibung der Diskutanten hier durch James

Das ist ein unbewiesenes Vorurteil.
Ich habe niemanden vertrieben.

Die Redaktion braucht einen Sündenbock für etwas was
sowieso zu beobachten ist, auch in den Foren in denen
ich nicht tätig bin. Das ist der Mehrzahl der Foren hier.
Man braucht nur die Foren anzuklicken.




Carina antwortete am 16.11.05 (22:08):

Natürlich James.... alle doof außer dir und deiner Mutti.

Das ist bestimmt eine riesige Verschwörung gegen dich *lach*


James1 antwortete am 16.11.05 (23:13):

...Nee Carina...klar die Aussagen der ZUM Redaktion sind
völlig abstrus, denke ich. Dennoch, bei Korruption stinkt
der Fisch vom Kopf her...

Es ist völlig abstrus, die behauptete Wirkung von Beitrag1
dieses Threads anzunehmen, ob aufgeteilt publiziert oder
in einem einzigen Beitrag publiziert.

Die Aussagen der ZUM Redaktion sind schwarz auf weiss
nachzulesen. Von 14 Foren bin ich auf 2 Foren tätig.
Vor vielen Monaten war ich in sehr geringem Maße in
zwei anderen Foren...

Auf 10-12 Foren in denen ich gar nicht tätig bin, ist
ebenfalls gähnende Leere, also die 5 bis 6 fache Menge
an Foren.

Die Logik und die Aussagen der ZUM-Redaktion sind
somit nicht konkludent.

Was motiviert also die ZUM Redaktion zu einer Regeländerung
- hinsichtlich einer Verpackungsfrage - für alle 14 Foren,
was sowieso in ihrer Gesamtheit grotesk anders ist, als die
Admin-Regeln bei ZUM-WIKI, wo vier Vorstandsmitglieder
tätig sind? Dann mich als Sündenbock hoch zu stilisieren,
wie jeder nachlesen kann?

Diese hypokritische Damenschaften und Herrenschaften
kennen die Doppelmaßstäbe der angewandten Admin-Regeln...

Ich denke die ZUM Redaktion ist an der Reihe. Ein Paar
unbeantwortete Fragen und Ungereimtheitheiten sind in
den anderen Threads noch offen


Myxin antwortete am 17.11.05 (07:53):

rofl. Leichte Realitätsverschiebung Jamesi?

"Das ist ein unbewiesenes Vorurteil.
Ich habe niemanden vertrieben."
Das ist kein Vorurteil, sondern beweisbare Tatsache:
http://www.zum.de/Foren/frei/archiv/a750.html
Hier nachzulesen.

Welche Ungereimtheiten?
Zaehl mal auf.

Myxin


Redaktion antwortete am 17.11.05 (08:19):

@ Myxin,

nicht zu vergessen die zahllosen Mails an unsere Adresse von erbosten Teilnehmern. Die neuen Regellungen sind für alle Foren gültig, weil wir keine Lex James gemacht haben, sondern durch das anschauliche Beispiel uns in Ruhe Maßnahmen überlegen konnten, die hier Diskussionen wieder ermöglichen und anderswo ähnliche Verhältnisse verhindern werden. Ich hoffe sehr, dass wir Erfolg haben - und wie bereits geschrieben, ein James, der sich an die Regeln hält, wird auch weiterhin mitdiskutieren und sein Meinungen mitteilen können. Wie alle anderen hat er aber keinen Anspruch darauf, dass wir ihm zustimmen müssen.

(Internet-Tipp: http://www.zum.de/Foren/frei/archiv/a750.html)


Myxin antwortete am 17.11.05 (08:25):

@ Red.

Sagt Ihr nochmal was zu meiner Frage wegen Forumumbau?

Myxin


Redaktion antwortete am 17.11.05 (08:43):

Ja, wir werden auf jeden Fall einiges ändern, ob auf der Basis dieser Software (die in meinen Augen gewisse Vorteile hat) oder auf vollkommen neuer Basis wird auch innerhalb des neuen Vorstandes diskutiert werden müssen.
Einer der nicht unwichtigen Faktoren ist die Arbeitsbelastung der Administratoren.


James1 antwortete am 17.11.05 (09:17):

Das ist völlig abstrus. Die Stichprobe ist statistisch
irrelevant. Ich habe Niemanden vertrieben, womit auch.

1. Ein Handvoll Teilnehmer beschweren sich. Solche kommen
und gehen. Andere kommen wieder. Andere beschweren sich
nicht. Wo ist diese Gegen-Stichprobe? Hier werden Birnen
und Äpfel in dumpfer Weise durcheinander gebracht.

Wenn ich bei induktiv Versessenen empirisch-deduktiv
inhaltlich argumentiere, liegt es wohl nicht an meiner
Person, wenn ein Handvoll Frustrierten nicht damit klar
kommen.

"Im alten Rom war es so, dass man den Überbringer einer
schlechten Nachricht einen Kopf kürzer gemacht hat."

Die ZUM Redaktion hat sich diesem Kreis angeschlossen,
um rechtswidrig gegen meinen Persönlichkeitsrechten
gerichtet, einen Sündenbock auszumachen. Das sprengt die
Rolle eines Admins, wie im Teledienstegesetz festgehalten,
deutlich. Die ZUM Redaktion duldet und promotet diese
Sündenbock-Kulisse auf rechtswidriger Weise.

2. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer vermeintlichen
"Vertreibung", was auf dubiose Weise unterstatistisch
vorgetragen wird, und die Aufteilung oder Zusammenführung
eines Beitrags. Der gegenteilige Prozess zur Rückgängig-
machung gibt es ebenfalls nicht. Beides ist völlig abstrus
und ist nicht belegbar.

3. Die vermeintliche Verpackungsfrage wird scheinbar
vorgeschoben, um Informationskontrolle und Zensur
inhaltlich auszuüben. Das ist die korrupte Motivation
dieser Redaktion. Die selektive Weise der Löschungen
unterstreicht dies.

4. Auch die selektive Weise, wie Fragen umgangen werden,
unterstreicht dies.

Wie kommt es, dass es zweierlei Maß gibt,
zwischen ZUM und ZUM-WIKI Admin-Regeln?

An der empirisch-deduktiven Argumentation wird sich
jedenfalls INHALTLICH nicht viel ändern, auch wenn
mancher Induktivgläubiger Haarausfall bekommt.

Ich beschwere mich beim ZUM-Vorstand über diesen
rechtswidrigen Affentheater und Dramaspielchen
einiger vorurteils-getriebenen ZUM-Redakteure.

Ich behalte mir angemessene Rechtsschritte vor, und
habe diesen und andere Threads gespeichert.


Myxin antwortete am 17.11.05 (10:20):

> Das ist völlig abstrus. Die Stichprobe ist statistisch
> irrelevant. Ich habe Niemanden vertrieben, womit auch.

Ne, das sind Aussagen von Betroffenen. Willst Du von jedem Gewaltverbrechensopfer eine statistische Auswertung des Verhaltens des Täters haben, bevor Du eine Klage zulässt?
Womit ist relativ klar. Mit Deinen meist unangebrachten Links und Deinen unterschwelligen Beleidigungen.

> 1. Ein Handvoll Teilnehmer beschweren sich. Solche kommen
> und gehen. Andere kommen wieder. Andere beschweren sich
> nicht. Wo ist diese Gegen-Stichprobe? Hier werden Birnen
> und Äpfel in dumpfer Weise durcheinander gebracht.

Eine Handvoll Teilnehmer, das dürften hier zu der Zeit in Summe nicht viele aber auf die Gesamtmenge ein Grossteil gewesen sein.
Nochmal Hausrecht. Wenn sich in meiner Kneipe ein paar Leute über immer den gleichen Gast beschweren, dann fliegt der raus, und zwar achtkantig. Kann er nix gegen machen.

> Wenn ich bei induktiv Versessenen empirisch-deduktiv
> inhaltlich argumentiere, liegt es wohl nicht an meiner
> Person, wenn ein Handvoll Frustrierten nicht damit klar
> kommen.

Du hast seltens argumentiert sondern Links gepostet. Das ist keine Diskussion sondern -um eines Deiner früheren Lieblingsworte zu benutzen - Bullshit.

> "Im alten Rom war es so, dass man den Überbringer einer
> schlechten Nachricht einen Kopf kürzer gemacht hat."

Und hier ein weiteres Lieblingssätzlein von Dir. Völlig sinnfrei hier gepostet, ohne Zusammenhang, weil es nie um thematische Dinge ging. Nur um Form!

> Die ZUM Redaktion hat sich diesem Kreis angeschlossen,
> um rechtswidrig gegen meinen Persönlichkeitsrechten
> gerichtet, einen Sündenbock auszumachen. Das sprengt die
> Rolle eines Admins, wie im Teledienstegesetz
> festgehalten, deutlich. Die ZUM Redaktion duldet und
> promotet diese Sündenbock-Kulisse auf rechtswidriger
> Weise.

Hier ist nichts rechtswidrig. Und an welchen Persönllichkeitsrechten bitte? Gibt es einen § der aussagt, daß ich zwingend und ohne Achtung der Hausregeln mich überall gebärden kann wie die Axt im Walde?
Geil, poste mal den Auszug auf dem GG wo das steht bitte ;-)

> 2. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer
> vermeintlichen "Vertreibung", was auf dubiose Weise
> unterstatistisch vorgetragen wird, und die Aufteilung
> oder Zusammenführung eines Beitrags. Der gegenteilige
> Prozess zur Rückgängigmachung gibt es ebenfalls nicht.
> Beides ist völlig abstrus und ist nicht belegbar.

Sry, dem kann ich jetzt nicht folgen. Erklär mal was Du da meinst.

> 3. Die vermeintliche Verpackungsfrage wird scheinbar
> vorgeschoben, um Informationskontrolle und Zensur
> inhaltlich auszuüben. Das ist die korrupte Motivation
> dieser Redaktion. Die selektive Weise der Löschungen
> unterstreicht dies.

Und diesen Abschnitt hälst Du nicht für beleidigend?
Naja ich bin nicht die Red. Aber mich würde das ärgern.

> 4. Auch die selektive Weise, wie Fragen umgangen werden,
> unterstreicht dies.

Rofl, ausgerechnet von Dir, der Du noch nie eine direkte Frage an Dich beantwortet hast?

> Wie kommt es, dass es zweierlei Maß gibt,
> zwischen ZUM und ZUM-WIKI Admin-Regeln?

Nochmal, weil es 2 grundverschiedene Dinge sind.

> An der empirisch-deduktiven Argumentation wird sich
> jedenfalls INHALTLICH nicht viel ändern, auch wenn
> mancher Induktivgläubiger Haarausfall bekommt.

Und wieder eine sinnfreie Ansammlung von ein paar Lieblingswörtern Deinerseits. Nur soviel, Du hast nie argumentiert.

> Ich beschwere mich beim ZUM-Vorstand über diesen
> rechtswidrigen Affentheater und Dramaspielchen
> einiger vorurteils-getriebenen ZUM-Redakteure.

Affentheater könnte als beleidigung durchgehen.
Die Rechtswidrigkeit stelle ich mehr als in Frage.

> Ich behalte mir angemessene Rechtsschritte vor, und
> habe diesen und andere Threads gespeichert.

Und hier bin ich mir sehr sicher, daß die Red. richtig die Hosen voll hat *gg*

Myxin

PS: Schau Dir mein Posting mal ganz genau an. So wird diskutiert, genau so und nicht anders.Das ist es, was m.E. hier gewünscht ist.


James1 antwortete am 17.11.05 (10:20):

Nochmals zur Klarlegung, worin der Vorurteilsvorwurf
begründet ist:

1. Die überprüfb. Grundlage einer Hypothese fehlt gänzlich.
2. Die Stichprobendefinition und die Stichprobegrösse sind
unterstatistisch, sie sind somit nicht signifikant.
3. Die Erhebungsmethodik ist undefiniert, unsystematisch,
sie ist somit nicht signifikant.
4. Die Schlussfolgerungen basieren nicht auf Kausalität und
Konkludenz im Verhältnis zur Hypothese, sie sind somit
nicht signifikant.

Auf dieser Grundlagen bewegt sich die ZUM Redaktion in
fortgesetzter Weise auf rechtswidrigem Gebiet.


James1 antwortete am 17.11.05 (10:24):

@myxin

Informationen und Behauptungen aus der Bildzeitung reichen
nicht.


Myxin antwortete am 17.11.05 (10:27):

Dein Irrglaube:
> Nochmals zur Klarlegung, worin der Vorurteilsvorwurf
> begründet ist:

> 1. Die überprüfb. Grundlage einer Hypothese fehlt
> gänzlich.

Falsch, nachzulesen hier:
http://www.zum.de/Foren/frei/archiv/a750.html
alias123 antwortete am 09.06.05 (13:08): ...

> 2. Die Stichprobendefinition und die Stichprobegrösse sind
> unterstatistisch, sie sind somit nicht signifikant.

Völlig irrelevant, ein Fall reicht.

> 3. Die Erhebungsmethodik ist undefiniert, unsystematisch,
> sie ist somit nicht signifikant.

Unfug. Kein thematischer Zusammenhang!

> 4. Die Schlussfolgerungen basieren nicht auf Kausalität
> und Konkludenz im Verhältnis zur Hypothese, sie sind somit
> nicht signifikant.

Es liegen laut der Red. mehrere Aussagen vor. Wenn einer behauptet, daß er wegen Dir geht, dann ist das so. Da kannst Du mit Deinen schönen Fremdwörtern um Dich werfen wie Du willst. Die Tatsache steht.

> Auf dieser Grundlagen bewegt sich die ZUM Redaktion in
> fortgesetzter Weise auf rechtswidrigem Gebiet.

Nein, tut sie nicht. Bruell hier nicht rum, sondern klage endlich. Ich will was zu lachen haben.

Myxin


Myxin antwortete am 17.11.05 (10:29):

@ James,

was soll das denn hier?
"@myxin

Informationen und Behauptungen aus der Bildzeitung reichen
nicht.
"

Gezielte Provokation? Gelingt Dir nicht.
Argumentiere doch mal. Kannst Du das?
Wo habe ich was von Bildzeitung geschrieben?
Ist alles hier nachlesbar und Du speicherst doch alle Threads, dann lies was die anderen zum Thema gescchrieben haben.
Ne, das machst Du nicht, denn dann müsstest Du ja zugeben massiv im Unrecht zu sein.

Myxin


Redaktion antwortete am 17.11.05 (10:53):

@ James,


so langsam werden deine Pöbeleien unerträglich. Deine Wortwahl ist einer sachlichen Auseinandersetzung nicht dienlich und enthält grob beleidigende Passagen. Wir bitten dich ein letztes Mal um Mäßigung.


James1 antwortete am 17.11.05 (10:54):

@myxin

Offentsichtlich bist du überfordert, welche rechtliche
Kriterien entscheidet sind. Es gibt keine Ping-Pong oder
Ja-Aber Diskussion, sondern ein umgekehrter Beweislast
seitens von ZUM und nicht von dir. Im Teledienstegesetz
ist deine Rolle eigentlich nicht vorgesehen.

Bei Nicht-Erfüllung ist ein Straftatbestand wegen der
Verletzung von Persönlichkeitsrechten erfüllt. Dein
geduldetes Verhalten seitens der ZUM Redaktion
verschlimmert den Tatbestand nur.


Redaktion antwortete am 17.11.05 (10:59):

@ james,

du übersiehst, dass die neuen Regeln zum Mehrfachposting keinerlei inhaltlichen Bezug haben, sondern rein formale Regeln sind, die das Ziel haben, Diskussion erst zu ermöglichen. So unerfreulich ich diese Diskussion hier inhaltlich finde, zeigt sie doch, dass die neuen Regeln greifen und sie ermöglichen.

Jetzt hast du wieder das Wort.


James1 antwortete am 17.11.05 (11:01):

@ redaktion

Ich habe überprüfbare Sachmerkmale vorgetragen und
Fragen gestellt. Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen
ist eine Tadelung gemäss § 193 StGB zulässig und keine
Beleidigung.

Die Antworten zu den gestellten Fragen seitens der
Redaktion bleiben nachwievor aus.


Myxin antwortete am 17.11.05 (11:12):


> Offentsichtlich bist du überfordert, welche rechtliche
> Kriterien entscheidet sind.

Komisch, das Gleich wollte ich Dir im vorigen Posting schon sagen. Wer etwas eröffnet darf auch die Teilnehmer bestimmen und bestimmen wann diese rausfliegen.
Klagst Du Dich auch in Discos wenn Dich der Türsteher nicht reinlässt?

> Es gibt keine Ping-Pong oder
> Ja-Aber Diskussion, sondern ein umgekehrter Beweislast
> seitens von ZUM und nicht von dir. Im Teledienstegesetz
> ist deine Rolle eigentlich nicht vorgesehen.

Au, das trifft mich hart. Wenn ich als Benutzer des WWW nicht in diesem Gesetz vorgesehen bin, ja wer dann. Oder steht das ausdrücklich, wer Myxin heisst ist draussen?
Glaube ich jetzt nicht.

> Bei Nicht-Erfüllung ist ein Straftatbestand wegen der
> Verletzung von Persönlichkeitsrechten erfüllt. Dein
> geduldetes Verhalten seitens der ZUM Redaktion
> verschlimmert den Tatbestand nur.

Nichterfüllung von was bitte? Auf was beziehst Du Dich hiermit?

Und welches Verhalten von mir? Daß die ZUM-Red mich das tun lässt zu was sie das Forum bereitgestellt hat?
Das erkläre mal bitte!

> Ich habe überprüfbare Sachmerkmale vorgetragen und
> Fragen gestellt. Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen
> ist eine Tadelung gemäss § 193 StGB zulässig und keine
> Beleidigung.

Du hast nicht getadelt, sondern beleidigt.
Aber es geht ja auch nicht darum, daß ich oder die Red. mithilfe dieses Gesetzes strafrechtlich gegen Dich vorgehen wollten, sondern um erbetene Einhaltung der hier gültigen Regeln.
Und welche berechtigten Interessen hast Du denn?
Ich habe Dir mehr als 3 mal die Frage gestellt, was Du hier willst. Keine Antwort heisst für mich Du hast hier kein Interessen.

> Die Antworten zu den gestellten Fragen seitens der
> Redaktion bleiben nachwievor aus.

Jemand der grundsätzlich keine an ihn gestellten Fragen beantwortet hat nun wirklich kein Recht seinerseits Antworten einzufordern. Noch viel weniger dann wenn diese schon beantwortet sind oder die Fragen sinnlos.

Myxin


James1 antwortete am 17.11.05 (11:14):

> die neuen Regeln zum Mehrfachposting keinerlei
> inhaltlichen Bezug haben, sondern rein formale Regeln
> sind, die das Ziel haben, Diskussion erst zu ermöglichen

Diese Schlussfolgerung ist nicht belegbar. Die postulierte
und implizierte Umkehrung ebenfalls nicht.



James1 antwortete am 17.11.05 (11:17):

@myxin

Der Teledienste-Anbieter hat die tragende Rolle im
Teledienstegesetz. Einfach nachlesen...


Myxin antwortete am 17.11.05 (11:32):

James, nochmal,

ich habe Dir hier im Thread mal locker 10 Fragen gestellt.
Du hast keine beantworet. Was willst Du hier?
Kannst Du den Sinn eines Diskussionsforums wirklich nicht erfassen?
Auch zum Teledienstgesetz gabs ne ganz klare Frage. Einfach das Verweisen auf das Gesetz ansich ist a ganz schlechter Diskussionsstil (wenns ueberhaupt einer ist) und b einfach ein Zeugnis, daß Du entweder die Frage nicht verstanden hast oder weißt das Du oben Unsinn geschrieben hast.

Auch das Zugeben von Fehlern ist unabdingbar in einer Diskussion. Bitte mal mit diesen Dingen beschäfftigen.

Und das hier:
"> die neuen Regeln zum Mehrfachposting keinerlei
> inhaltlichen Bezug haben, sondern rein formale Regeln
> sind, die das Ziel haben, Diskussion erst zu ermöglichen"

Ist belegt. Besser als viele andere Dinge über die wir reden.
Die Belege sind unter Archiv zu finden. Siehe auch im anderen Thread den Link der Red.

Deutlicher geht esnicht. Das hat beweisqualität, darüber braucht man nicht zu diskutieren. Daran kommst Du nicht vorbei.

Und selbst wenn, es ist das Hausrecht.
Andere Foren haben andere Regeln. Bei heise.de gibts Zeitsperren für das Anlegen neuer Posts und Threads.

Myxin


James1 antwortete am 17.11.05 (12:53):

@myxin

Da du keine Rolle in diesem Sachverhalt innehast, ist die
Beantwortung deiner Fragen müssig und nicht von Bedeutung.
Ausserdem näheres Lesen und Textanalyse ergeben bereits
hinreichende Antworten.


Myxin antwortete am 17.11.05 (13:25):

> Da du keine Rolle in diesem Sachverhalt innehast, ist die
> Beantwortung deiner Fragen müssig und nicht von Bedeutung.
> Ausserdem näheres Lesen und Textanalyse ergeben bereits
> hinreichende Antworten.

Du verkennst, wie so oft, den wahren Sachverhalt. Alleine dadurch, daß ich auch Gast hier bin bin ich in diesen Sachverhalt involviert.

Wenn es Dir müssig ist Fragen zu beantworten, dann bist Du in einem Diskussionsforum falsch. Genau wie Du in einer Messe falsch bist, wenn Du nicht beten willst, oder am Steuer wenn Du nicht Autofahren willst.

Und Deine wirren Buchstabenansammlungen ergeben keine Antworten, bzw. sind einfach nur falsch und wurden von mir widerlegt mit der Aufforderung an Dich dazu Stellung zu beziehen.

Also dann bezieh mal. Und sage mir vorallem was Du hier willst, welches "berechtigte" Interesse Du hier hast.

Myxin


James1 antwortete am 17.11.05 (13:30):

> das Ziel haben, Diskussion erst zu ermöglichen

Dieses Ziel wird erst erreicht, wenn die Vorgaben des
Teledienstegesetzes umgesetzt sind.

Selbstzweckvorgaben, die immer wieder als Zirkelbeweis
vorgetragen werden, sind nicht geeignet, um die unsägliche
Mobbing-Kultur des bestehenden Netiquettes aufzulösen.


Myxin antwortete am 17.11.05 (14:44):

>> das Ziel haben, Diskussion erst zu ermöglichen

> Dieses Ziel wird erst erreicht, wenn die Vorgaben des
> Teledienstegesetzes umgesetzt sind.

Falsch, wie nicht anders zu erwarten. Dsa Gesetz hat damit nichts zu tun. Aber auch richtig garnichts.
Diskussionforen haben immer Diskussionsleiter, die die Regeln festlegen. Wem sie wieviel Rede/Schreibzeit geben, wie oft wer schreiben darf liegt in deren Ermessen.

> Selbstzweckvorgaben, die immer wieder als Zirkelbeweis
> vorgetragen werden, sind nicht geeignet, um die
> unsägliche Mobbing-Kultur des bestehenden Netiquettes
> aufzulösen.

Jetzt hör doch mal mit dem Mobbinggelaber auf.
Gabs hier Mobbing? Wenn ja belege es.
Und bevor Du wieder anfängst ich sei nicht die Red. So wie Du das hier pauschal vorbringst ist das ein Angriff auf mich. Da ich nichts dergleichen getan habe eine Verleumdung und damit ein rechtliches Thema.

Und zum Kernthema, hast Du was thematisches zu meiner Frage von 16.11.05 (14:10) beizutragen oder findest Du grade keinen pasenden Link ;-)

Myxin

PS: Was willst Du als Nichtdiskutierer in einem Diskussionsforum wie hier?


James1 antwortete am 17.11.05 (15:23):

> Das Gesetz hat damit nichts zu tun.
> Aber auch richtig garnichts.

Falsch...komplett fehl-informiert...

Das zeigt die Notwendigkeit, einen Mahnverein zu bemühen,
denke ich.


James1 antwortete am 17.11.05 (15:40):

Ein Abmahnverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck und satzungsmäßige Aufgabe das Abmahnen von wettbewerbswidrigen Praktiken ist. Häufig handelt es sich hierbei um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in neuerer Zeit werden auch verstärkt Verstöße gegen das Teledienstegesetz (TDG) abgemahnt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnverein

(Internet-Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnverein)


Myxin antwortete am 17.11.05 (16:07):

> > Das Gesetz hat damit nichts zu tun.
> > Aber auch richtig garnichts.

> Falsch...komplett fehl-informiert...

> Das zeigt die Notwendigkeit, einen Mahnverein zu bemühen,
> denke ich.

Wie würde Hans Rosenthal sagen?
Das ist doppelt das müssen wir abziehen.

Ausserdem ist es eh gehaltloses Gelaber ohne irgendein Argument. Das kannst Du ja nicht, wie gehabt.
Daher bist Du auch falsch hier.

Also was will der Verein hier abmahnen? Mit welcher Grundlage?
Jemand hat etwas entschieden was Dir nicht gefällt in einem Bereich der Dich nichts angeht?
Ja mach Dich halt noch lächerlicher als ohnehin schon.
Aber machs endlich.

Myxin

PS:Was willst Du in einem Diskussionsforum?


James1 antwortete am 17.11.05 (16:09):

In der Tat...


Myxin antwortete am 17.11.05 (16:16):

> In der Tat...

Es gelingt Dir.

Gib doch mal antworten. Benimm Dich doch mal Deiner Umgebung entsprechend. Ist das so schwer? Millionen Menschen können das, nur James nicht?

Myxin

PS: Was willst DU in einem Diskussionsforum?


James1 antwortete am 17.11.05 (16:37):

In der Tat...kein Problem...das gilt auch für andere
Foren dieser Admin-Herrschaften...

Admin Fischbach wird sich wohl bei seinen anderen Forum-
aktivitäten das Thema umarmen müssen, und für eine
"Vollständige Rehabilitierung" sorgen. Er kann erahnen,
was ich damit meine, denke ich.

Das vorgestellte Rechtsgutachten zum Thema "inhaltliche
Verantwortung des Teledienste-Anbieters, samt Folgerungen"
dürfte bei der Mitgliederversammlung für Klarheit gesorgt
haben, vor einigen Tagen.

Insofern greift der süssliche Überschrift beim anderen
Thread "Liebe Diskutanten", dann die Mitteilung,

"In Zukunft werden alle Threads sofort gelöscht, deren
Titel eindeutig auf die Region unterhalb des Bauchnabels abzielt."

viel zu kurz.

Das alles - erschwerend - sogar wider besseres Wissen.

Die ZUM-Redaktion zieht hier ein Show ab, wohlwissend,
dass das Teledienstegesetz mehr Gewicht mitbringt, als
zunächst süsslich teilweise offenbart.

http://www.zum.de/treffen2005/

So streut man Sand in den Augen von myxin und andere,
die nicht auf Internas aufpassen.

Carina sprach von einer Verschwörung...wie ordnet sich
diese Link nun ein?

(Internet-Tipp: http://www.zum.de/treffen2005/)


Myxin antwortete am 17.11.05 (18:30):

> In der Tat...kein Problem...das gilt auch für andere
> Foren dieser Admin-Herrschaften...

Wertfreies Geblubber.

> Admin Fischbach wird sich wohl bei seinen anderen Forum-
> aktivitäten das Thema umarmen müssen, und für eine
> "Vollständige Rehabilitierung" sorgen. Er kann erahnen,
> was ich damit meine, denke ich.

Du denkst? Ahja.
Wer soll wo und weswegen rehabilitiert werden?

> Das vorgestellte Rechtsgutachten zum Thema "inhaltliche
> Verantwortung des Teledienste-Anbieters, samt Folgerungen"
> dürfte bei der Mitgliederversammlung für Klarheit gesorgt
> haben, vor einigen Tagen.

Jo, sowas ist schon wichtig, aber was hat das mit dem Thema hier zu tun? Rein garnichts. Im von DIr staendig berufenen Gesetz geht es darum DInge die rechtlich nicht in Ordnung sind zu löschen, sonst STrafe. Aber nicht darum, daß man jeden Unfug stehen lassen muss solange er nicht gegen Gesetze verstösst,
Desweiteren steht dort nirgends daß ein Admin in seinem Forum keine REchte hat.

> Insofern greift der süssliche Überschrift beim anderen
> Thread "Liebe Diskutanten", dann die Mitteilung,

Süsslich. He, neues Wort gelernt? Muss ja, ist in diesem Post 2 mal enthalten.

> "In Zukunft werden alle Threads sofort gelöscht, deren
> Titel eindeutig auf die Region unterhalb des Bauchnabels > abzielt."
> viel zu kurz.

Jo, aber deutlich genug würde ich annehmen.

> Das alles - erschwerend - sogar wider besseres Wissen.

Was meinst Du hier?
Da gibt es kein Gesetz, daß das regeln würde.

> Die ZUM-Redaktion zieht hier ein Show ab, wohlwissend,
> dass das Teledienstegesetz mehr Gewicht mitbringt, als
> zunächst süsslich teilweise offenbart.

Falsch. Das TDG regelt gaenzlich andere Dinge. Nicht Dein Postingrecht.

> http://www.zum.de/treffen2005/

Da steht ne Agenda und ne Teilnehmerliste. Was soll der Link denn hier.

> So streut man Sand in den Augen von myxin und andere,
> die nicht auf Internas aufpassen.

Dummes GEschwätz. Abgesehen davon würde ich es extrem begrüssen wenn Du meinen Namen gross schreiben würdest. Das ist auch im Englischen so.

> Carina sprach von einer Verschwörung...wie ordnet sich
> diese Link nun ein?

Hm, das *lach* gibt Dir nicht zu denken?`
Bist Du wirklich nicht in der Lage sprachliche Mittel wie Ironie und Sarkasmus zu erkennen?

Dann bist Du nicht nur hier sondern in fast allen Foren leicht bis mittelschwer fehl am Platze.

Also was willst DU in einem Diskussionsforum?

Myxin


James1 antwortete am 18.11.05 (00:05):

@myxin

Leider hast du vor lauter Anti-James, Bäumen und
Nebenschauplätzen das Thema verfehlt.
Lese alles nochmals gründlich durch.


James1 antwortete am 18.11.05 (00:55):

@myxin

Ich habe nun gesehen, dass du woanders recherchiert hast.
Dort wird ein Abmahnverein ebenfalls auftauchen.

Nicht schlecht, jetzt bekommst du mehr von dem mit,
was hinter den Kulissen dieser ehrenwerten Foren
und Admins passiert.

Ein Wiederholungsshow, um die höherrangige Verpflichtungen
des Teledienstgesetzes zu verschleiern und zu täuschen,
wird hier veranstaltet.

> Die Admins-Fischbach haben kein einziges Wort zum
> Thema Teledienstegesetz und die Verpflichtungen gesagt,
> obwohl der Bezug schon zig-mal erwähnt wurde.

Warum wohl?

Lieber von James-Spam reden, um vom Thema abzulenken.


buerste antwortete am 18.11.05 (02:05):

Jamesie - was ich nicht verstehe: Wenn alle Menschen hier so böse zu dir sind, dich verleumden und wasweißichnochalles - warum ziehst du nicht die logische Konsequenz und postest nur noch dort, wo man dich angemessen liebt, bewundert und versteht??

(Nein, tut mir Leid, wo es ein solches Shangrilah gibt, kann ich dir leider auch nicht sagen - musst du schon selbst herausfinden.)

Übrigens: Glaubst du wirklich, dass sich hier irgendjemand von deinen leeren Abmahndrohungen beeindrucken lässt?? - Vergiss bitte nicht, dass DU es warst, der den unwürdigen Kleinkrieg in diesem Forum (und nicht nur in diesem!) eröffnet hat und dass es den Verantwortlichen nicht die geringste Mühe machen wird zu belegen, mit welchen Mitteln du hier von Anfang an alles torpediert hast, was nicht in den Eierbecherhorizont deiner eigenen Ideologie passte.

Finde doch erst einmal einen Anwalt, der dich nicht ob deines Anliegens laut auslacht...


Redaktion antwortete am 18.11.05 (08:14):

Die Redaktion wird nun einmal das Teledienstgesetz anwenden. Unterstellungen und Verleumdungen muss man sich nicht gefallen lassen. James, es reicht.


Myxin antwortete am 18.11.05 (09:50):

So, nachdem wir genug im trüben Wasser gefischt haben, würde ich gerne auf meine Frage von oben zurück kommen.

Wie soll man schlechten Lehrern beikommen, wenn die regelmässig von anderen gewarnt werden, wenn ein Unterrichtsbesuch ansteht.
Dann macht der doch garkeinen Sinn.
Schlimmer noch, das ist Kontraproduktiv, denn dann gehen die Prüfer mit einem guten - aber falschen - Eindruck aus der Schule und tun sich noch schwerer entsprechenden Beschwerden seitens der Schüler glauben zu schenken.

Welche Strafen gibt es da für solche "Verräter"?
Oder hat sich das Problem in den letzten 15 Jahren verändert und ich habe es mangels Schulstunden nicht mitbekommen.

Und gleich anschliessend die provokante Frage, hacken sich Krähen Augen aus, oder sind die Unterrichtsbesuche im Allgemeinen ohne Wirkung?

Ein Beispiel am Rande noch was bei uns in der Berufschule passiert ist.
Anfahrtsweg für die meisten Schueler 30+ Kilometer.
Ein Schüler (leidet an Muskelschwund) kommt wegen Schneetreiben und auch wegen seines Zivis zuspät. Kommentar von einem Lehrer. Aha, der Herr X wieder zu spät.
Jetzt sehe ich auch warum, Sie haben garkeine Winterreifen auf Ihrem Rollstuhl.... und findet sich superwitzig.

Unnötig zu sagen, daß dieses Verhalten weder vom Direktor noch von der HWK geahndet wurde. Entschuldigung Fehlanzeige.

Myxin


buerste antwortete am 18.11.05 (12:59):

Hallo Myxin,

in der Tat: Unterrichtsbesuche sind in der derzeitigen Form kein wirksames 'Kontrollinstrument' in Bezug auf die Qualität eines Lehrers bzw. seines Unterrichts; sie sind auch gar nicht als solches gedacht, zumal sie bei bereits verbeamteten LehrerInnen sowieso nur alle Jubeljahre stattfinden (meist dann, wenn eine Beförderung ansteht).

Ganz falsch ist deine Vermutung, dass "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt", gewiss nicht - ich gebe dabei nur zu bedenken, dass lt. Beamtengesetz der Dienstherr auch eine gewisse Verpflichtung hat, den betreffenden Beamten etwa im Falle von Beschwerden erst einmal zu SCHÜTZEN.

Ich gebe mal ein krasses Beispiel: Es kann ja wohl auch nicht sein, dass eine Schülerin, die sich von einem Lehrer schlecht behandelt / benotet oder nicht hinreichend geliebt fühlt, nichts anderes tun muss, als den Vorwurf sexueller Belästigung gegen eben diesen Lehrer in die Welt zu setzen, um ihn "abzusägen". Hier MUSS der Dienstherr sich zunächst einmal schützend vor den inkriminierten Beamten stellen, bis alle Vorwürfe hinreichend geklärt sind.

Was meiner Meinung nach aber bei berechtigten Beschwerden geradezu Gold wert ist:

Couragierte und rhetorisch fitte Klassensprecher, die SOFORT reagieren, bevor eine Situation eskaliert, und ein Klassenverband, der den Namen auch wirklich verdient, sprich: solidarisch zusammensteht, wenn's drauf ankommt.

Grüße

B.


Myxin antwortete am 18.11.05 (13:39):

Hi Buerste,

ich sehe es ja ein, daß man Lehrer davor schützen muss sich bei der vergebenen Note 6 mit einer Missbrauchsklage ueberzogen zu werden.
Ich denke auch, daß das nicht das Kernproblem an unseren Schulen ist. Ich hoffe es zumindest.

Aber worauf ich raus wollte ist, wie kriegt man die faulen Säcke aus dem Lehrerzimmer. Diejenige die keinen Unterricht vorbereiten und eigentlich nur Lehrer geworden sind um Mitttags frei zu haben.

Mag sein, daß ich da ueberproportional viele davon hatte, aber so kenne ich das nunmal.

Welchen Zweck haben dann Unterrichtsbesuche, wenn nicht Kontrolle? Ist es dann nicht reine Geldverschwendung?

Myxin


buerste antwortete am 22.11.05 (02:24):

Hallo Myxin,

>>Aber worauf ich raus wollte ist, wie kriegt man die faulen Säcke aus dem Lehrerzimmer. Diejenige die keinen Unterricht vorbereiten und eigentlich nur Lehrer geworden sind um Mitttags frei zu haben.<<

Verdammt gute Frage! Ich wünschte, ich hätte auch 'ne verdammt gute Antwort...

>>Mag sein, daß ich da ueberproportional viele davon hatte, aber so kenne ich das nunmal.<<

Kann deine Erfahrung diesbezüglich ebensowenig als repräsentativ einschätzen wie meine eigene. Ich persönlich gehe von ca. der Hälfte der KollegInnen aus, die durch ihre geradezu granatenmäßige Faulheit einen ganzen Berufsstand in öffentlichen Misskredit bringen. Und ich darf dir gestehen, dass mich das wahnsinnig aufregt...

Vor allem: Ich versteh's nicht!

Denn erstens hätte ich, offen gestanden, gar nicht den Mut, mich permanent unvorbereitet vor meine Klassen zu stellen (ich finde so etwas nämlich - altmodisch , wie ich bin - super-peinlich), und zweitens ist es doch ausgesprochen öde und langweilig für einen selbst, wenn man Jahr für Jahr denselben Rotz aus der Schublade zieht...

Aber - wie gesagt - ich kenne bislang keinen einzigen vernünftigen Vorschlag zur Verbesserung der Situation, der nicht entweder wirkungslos wäre oder die Gutwilligen und Engagierten genauso bestrafen würde, wie die, die's eigentlich verdient hätten - und du???

Grüße

B.


Myxin antwortete am 22.11.05 (14:34):

Hm, ich weiß jetzt garnicht, ob das was mit Mut zu tun hat, sich mit altem Kruscht vor eine Schulklasse zu stellen, oder viel mehr mit gnadenloser Arroganz und Selbstüberschätzung.
Diejenigen denken offenbar, daß sie damals den Unterricht so super vorbereitet haben, daß er keiner Erneuerung bedarf.

Und ausserdem haben sie das ja alles studiert und können es daher sowieso per Definition.
So kam es mir jedenfalls vor.

Aber nochmal zum Thema Unterrichtsbesuch. Können da nicht die Lehrer mal beim Oberschulamt was bewirken? Ich meine die kennen da doch eher Leute. Zumindest eher als ich als Zivilist sozusagen.

WÄre es nicht im Interesse der guten Lehrer, wenn man das Lehrerzimmer von solch unnötigem Ballast befreit?

Myxin


buerste antwortete am 24.11.05 (00:56):

Hallo Myxin!

>>Diejenigen denken offenbar, daß sie damals den Unterricht so super vorbereitet haben, daß er keiner Erneuerung bedarf.<<

Dann kämen zu Arroganz und Selbstüberschätzung auch noch Dummheit und Realitätsverlust - denn zum einen muss ein Lehrer auf sich verändernde Bedingungen reagieren (z. B. Aktualisierung von Lehrbüchern), zum anderen und vor allem sollte auch er/sie dazulernen können. Wenn ich meine ollen Kamellen vonvor zehn Jahren aus der Schublade ziehe, entdecke ich meistens, dass man es hätte viel besser machen können und schreib das Zeugs um...

>>WÄre es nicht im Interesse der guten Lehrer, wenn man das Lehrerzimmer von solch unnötigem Ballast befreit?<<

Unbedingt, aber - nochmal - WIE?? Mit Denunziation doch wohl eher nicht, jedenfalls wär's nicht mein Ding ... - im Übrigen: Unterschätze nicht die Macht der Eltern (zumindest an deutschen Gymnasien): Wenn du als Vater oder Mutter mit einer Beschwerde zum Oberschulamt rennst, dann nehmen die dich dort - zumindest nach meiner Kenntnis - in der Regel sehr ernst und gehen der Sache auch nach.

Grüße

B.























Impressum · Datenschutz