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Gemeindereformen
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1. Die Gebietsreform unter Montgelas
(1808 - 1817)
Nach einem "Edikt über die Bildung der Gemeinden" aus dem
Jahre 1808 entstanden nach (Philipp Hamann, 2005, S. 4 - siehe
unten) aus ehemals 40 000 Gemeinden, Ortschaften und Weiler rund 7000
neue Gemeinden. Im Rahmen dieser und anderer Reformen ging es
einerseits darum, das historische Wirrwarr herrschaftlicher
Zugehörigkeit aufzulösen, andererseits verwaltbare
Gemeinden bestimmter Größe zu schaffen.
Die Gemeindereform im
19. Jahrhundert (1810) führt nach Jehle (2009, S. 964) zu
Geslau gehörend die Ortsteile Geslau
am Wald,Gunzendorf,
Steinach, Aidenau, Kreuth und Dornhausen im Landgerichtsbezirk
Leutershausen an. Die Orte Schwabsroth,
Reinswinden, Oberndorf,
Oberbreitenau, Unterbreitenau und Lauterbach bildeten die
Gemeinde Schwabsroth. Das
unten
genannte Poppenbach wie auch Burghausen, die zum
Gerichtsbezirk Windsheim gehörten erst in der Zeit von 1821
bis 1834 auf eigenen Wunsch dem Landgericht Colmberg
unterstellt. (Jehle, 2009, S. 957). "Ein Gut in Reinswinden
(Landgericht Rothenburg) , das zum
Patrimonialgericht Poppenbach gehört hatte, wurde der großen
Entfernung wegen aus der Überweisung an Rügland ausgenommen"
Stettberg, heute Ortsteil von Geslau, sollte wie
Oberhegenau und Unterhegenau zur Gemeinde Binzwagen.
Scheinbar scheint schon damals die geplante Verwaltungsgliederung auf
Widerstand gestoßen sein, den 1818 sind folgende Gemeinden
eigenständig:
- Geslau
- Gunzendorf
mit den Ortsteilen Aidenau, Steinach am Wald und der Neumühle
- Schwabsroth
mit den Ortsteilen Lauterbach, Oberbreitenau, Oberndorf, Reinswinden,
und Unterbreitenau
- Dornhausen
mit dem Ortsteil Kreuth
- Stettberg
Geslau
gehörte nach Jehle (2009) wie seine heutigen Gemeindeteile
- von
1862 bis 1879 zum BA Ansbach.
- von
1880 bis 1938 zum BA Rothenburg
- von
1938 bis 1972 zum LK Rothenburg
Demgegenüber
gehörte Colmberg und Obersulzbach seit 1862 bis 1972 zum BA/LK
Ansbach, was bei der Gebietsreform im 20. Jahrhundert eine Rolle
spielen sollte.
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2. Die Gebietsreform von 1971 bis 1978
Sie
sollte in Bayern die im Wesentlichen seit der Reform
im 19. Jahrhundert bestehenden Zahl von 7000 Gemeinden auf rund
2000 reduzieren. Gründe für die Gemeindereform waren
die Schaffung
leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen, deren Aufgaben bei
Gemeindegrößen von weniger als 1000 Einwohnern nicht
mehr durch die
Gemeinden wahrgenommen werden konnten. Diese Größe
unterschritten nach
der rechts angegebenen Quelle Anfangs der 70-er Jahre zwei Drittel der
bayerischen Gemeinden, über ein Viertel erreichten keine 300
Einwohner.
Die Folge der unzureichenden Dienstleistungen war unter anderem auch
die Abwanderung in die Städte mit allen ihren negativen
Auswirkungen:
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Die geplante
Neugliederung der Gemeinden in Bayern erregte die Landesteile zum Teil
erheblich. So existiert beispielsweise im Bayerischen
Hauptsstaatsarchiv ein Dokument aus nach
dem die Gemeinden Binzwangen, Cadolzhofen, Geslau, Obersulzbach und der
Markt Colmberg zusammengelegt werden sollten. Ebenso
existiert ein Dokument mit dem
"Normenkontrollantrag der Gemeinde Geslau auf Feststellung der
Nichtigkeit der Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken zur
Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Ansbach vom 7.4.1976 gegen die
Neubildung einer Einheitsgemeinde mit Binzwangen, Cadolzhofen,
Colmberg,
Obersulzbach und Poppenbach sowie für die Einbeziehung in die
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber. "
Welche
Gründe damals gegen die ursprünglich geplante
Gemeindegliederung vorgebracht wurden muss noch in Erfahrung gebracht
werden.
Doch dürften auch
die mehr als 100 Jahre währende Zugehörigkeit zum BA/LK
Rothenburg eine Rolle gespielt haben, während Colmberg,
Obersulzbach und Poppenbach anderen Bezirksämtern bzw. Landkreisen
zugeordnet waren.
Die wesentlich längere Zugehörigkeit zum Kastenamt Colmberg
und die jahrhundertelange Grenze zur Freien Reichsstadt Rothenburg und
den Dörfern der Landhege dagegen waren wenig ausschlaggebend.
Möglicherweise war die ursprüngliche Idee, die der Schaffung
einer auch in der Verwaltung vollkommen eigenständigen Gemeinde,
wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist.
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Quelle:
Hagar66
[GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-3.0-2.5-2.0-1.0
(http://creativecommons.org/licenses/by/3.0-2.5-2.0-1.0),
CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0
(http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), CC0, Public domain,
FAL oder Attribution], via Wikimedia Commons
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Stattdessen
man auf sog. Verwaltungsgemeinschaften, die eigentlich
zeitlichbeschränkt die Aufgabe der Verwaltungstätigkeiten
für mehrere
ansonsten selbstständige Gemeinden übernahm. Für den
Zusammenschluss zu
Verwaltungsgemeinschaften gab es eine Freiwilligkeitsphase und
später
eine Zwangsphase.
Geslau schloss sich der VG-Rothenburg
an, die wie insgesamt 314 Verwaltungsgemeinschaften mit insgesamt 991
Gemeinden noch im Jahr 2002 existierten. Die VG-Rothenburg selbst
besteht aus 8 Gemeinden. |

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Seit 1972 besteht Geslau nach http://www.hdbg.eu aus den ehemals
selbständigen Gemeinden Geslau, Dornhausen, Gunzendorf,
Schwabsroth und Stettberg.
Für diese Gemeinden steht jeweils einer der Bäume als
Kennzeichen für das Waldgebiet.
"Der Adler mit den Kleestängeln auf den Flügeln ist das
Wappentier, der
brandenburgischen Markgrafen und erinnert an deren Herrschaft im
Gemeindegebiet". Dieses Gemeindewappen führt Geslau seit dem
15. 4.
1987.
Der Ortsteil Hürbel der Gemeinde Bieg wurde ebenfalls der Gemeinde
Geslau angegliedert. Die Gemeinde Bieg offensichtlich wegen
zu geringer Bevölkerungszahlen (1950: 352 in
allen sechs Ortsteilen).
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