Das Parlament wird alle 5 Jahre gewählt und besteht aus 626 Abgeordneten, die sich zu länderübergreifenden Fraktionen zusammengeschlossen haben.
Die Anzahl der Abgeordneten eines Landes richtet sich nach der Bevölkerungszahl, wobei kleineren Staaten aus Gründen polit. Ausgewogenheit, relativ mehr Sitze zuerkannt werden.
Das Parlament übt eine demokratische Kontrolle über die Gemeinschaftsorgane, besonders die Kommission, aus.
Das Parlament und der Ministerrat teilen sich das Gesetzgebungsrecht.
Das Parlament muss den gemeinsamen Haushalt verabschieden.
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(Quellen: Text: Bruckner/Schiller "W.-R." Band3 Winklersverlag / www.europa.eu.int Bilder: www.europa.eu.int / offz. Homepage des Parlaments)
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