Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der EU Kommission. Unterstützt werden sie von den Aussenministern und je einem Mitglied der Kommission jedes Staates.
Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Der Rat ist die höchste Entscheidungsinstanz der Union.

Er bestimmt die großen politischen Leitlinien.

Der Rat hat die Aufgabe einzugreifen, wenn sich andere Gremien in wichtigen Fragen nicht einigen können.

Er muss dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung einen Bericht erstatten und jährlich einen Bericht über den Fortschritt der Einigung vorlegen.

<- Zurück

( Quellen: Text: Bruckner/Schiller "W.-R" Band 3 Winklersverlag 1997 Bilder: www.europa.eu.int )

Impressum · Datenschutz