Zwangsarbeit - Ideologische Grundlagen -
Russenerlass

Die konkreten Bestimmungen für die Behandlung der "Ostarbeiter" waren in der Schärfe an den Vorschriften für polnische Zwangsarbeiter angelehnt:

  • Ostarbeiter mussten wie die Polen ein Abzeichen zu ihrer Kennzeichnung tragen: "OST"
  • Ab Juli 1942 wurde sowjetischen Kriegsgefangenen ein Winkel mit einem Zentimeter Seitenlänge in die linke Gesäßhälfte geritzt und mit Farbstoff kenntlich gemacht (Staatsarchiv Augsburg, Regierung von Schwaben und Neuburg, 17422)
  • Sowjetische Zivilarbeiter und -Arbeiterinnen waren in mit Stacheldraht umzäunte Barackenlager eingepfercht ohne jede Ausgeherlaubnis
  • In Industriebetrieben unterlagen sie einer ständigen Überwachung durch Werkschutz, Dienstvorgesetzte oder sonstige Einrichtungen oder Personen, die das Vertrauen des Arbeitgebers besaßen und unter Oberaufsicht der Gestapo standen.
  • Da die Gestapo nur eine Aufsichtsfunktion hatte und oft der Arbeitgeber die Aufsicht über seine ausländischen Arbeitskräfte ausübte, hing es von ihm ab, wie streng die Vorschriften gehandhabt wurden. Die Unterschiede in der Behandlung waren durch diese weitgehende Handlungsfreiheit in der Praxis groß.
  • Isolation der "Ostarbeiter" vom Rest der Bevölkerung und anderen Zwangsarbeitern.
  • Ausdrückliche Erlaubnis für die Wachmannschaften, die Menschen zu prügeln, selbst wenn nur der Verdacht auf Disziplinwidrigkeit bestand.
  • Bei Fluchtversuchen sollte der Wächter von der Schusswaffe Gebrauch machen, "mit der festen Absicht, zu treffen" (zit. nach Grossmann, Polen, S. 371)


Ostsymbol


Rassische Sichtung


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