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Die fraglichen Umstände des AbrissesAm 31.5.1983 hatte die Taunus-Zeitung den Sprecher der Tübinger Hölderlin-Gesellschaft, Professor Uvo Hölscher, noch mit den Worten " Diese Stadt (Bad Homburg) bot sich durch ihre neu entfalteten Aktivitäten besonders für eine Tagung an " (TZ 51.5.1983) zitiert. Fast genau fünf Monate später setzte die Stadt ihren Aktivitäten ein jähes Ende, als sie den Abriss des Hölderlin-Hauses beschloss. Zwei GutachtenNachdem 1982 die ersten Untersuchungen der Bausubstanz vorgenommen worden waren, kamen zwei Gutachten 1983 unabhängig voneinander zu dem Schluss, diese sei miserabel. Ein vom Bezirkskonservator, Herr Dr. Reiter, in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigte: " die Bausubstanz der alten Dichterklause sei so schlecht, dass eine Restaurierung in keinem Verhältnis zu den Kosten stünde. " (TZ 27.10.1983) (Die Kostenschätzungen waren mittlerweile von anfangs knapp 500..000 DM auf 1,4 Millionen Mark für die Restaurierung geklettert. )Dieser Sachverhalt und die Tatsache, dass nach Worten von Dr. Reiter "das Hölderlin-Haus allenfalls durch literatur- und heimatgeschichtliche Aspekte interessant sei, nicht aber aus kunst- und baugeschichtlichen Gründen" (27.10.1983) veranlasste ihn, den Denkmalschutz aufzuheben. Bereits am 27.6.1983 hatte laut Bauakte das Landesamt für Denkmalpflege mit Bezug auf das Schreiben vom 17.5.1983 (Gutachten des Ing. Büros Hofman) keine Bedenken mehr gegen einen Abbruch. Neben dieser Feststellung war für die Stadt vor allem der Kostenfaktor ein
weiterer Grund, den Abriss des Hauses zu beantragen, da nach Worten der
Stadtverwaltung die Wirtschaftlichkeit eines Hauses die Entscheidungen der Stadt
mitbestimme. In diesem Falle sei diese nicht mehr gegeben, da die
Sanierungskosten von weit über einer Millionen Mark in keinem Verhältnis zum
Nutzen ständen. Trotz einiger Hoffnungen ließ sich das Schicksal des Hölderlin-Hauses nicht
mehr abwenden, und am 31.10.1983 erfolgte dann der "Antrag auf
Abbruchgenehmigung" durch die Stadt; ironischerweise im Behördendeutsch
"Bau-Antrag" genannt. Als Antwort erfolgte direkt am nächsten Tag,
dem 1.11.1983, der Vermerk des Magistrats, der Abbruch-Bauschein könne
ausgestellt werden. Diese verdächtig schnelle Abwicklung des Antrages stieß
auf viel Kritik und wurde im Laufe des Protest immer wieder verurteilt. Eiliger AbrissAm Morgen des 2.11.1983 fand das Hölderlin-Haus sein Ende unter der Schaufel eines Abrissbaggers. Dem Taunus-Kurier zu folge wurde hierbei versucht, möglichst schnell vollendete Tatsachen zu schaffen, indem man zumindest einen erheblichen Teil des Hauses einriss, sich dann jedoch mit dem weiteren Abbruch Zeit ließ. Die Trümmer des Hauses wurden schicksalsgleich ganz in die Nähe des
Hessenparks entsorgt. Hierhin hatten einige Protestierende in einem letzten
Rettungsversuch das Hölderlin-Haus umsiedeln wollen. |
Copyright 1999 [Olaf Deussen] - Aktualisiert am: 30 Januar 2000 |