Leistungskurs Erdkunde Ek-13.2
4.2.2. Gefährdung und Schutz von Ökosystemen am Beispiel der Antarktis


  Die Antarktis - einzigartiges Naturparadies in Gefahr URL: www.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C10HI37.HTM

    Weitere GREENPEACE Factsheets:

 Die Gefährdung der Ozonschicht Die Gefährdung der Ozonschicht. URL: www.prenzl.net/~klima/klimasch/Wissen/Ozonschicht.htm

 Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag. URL: umweltbundesamt.de/antarktis/aug.htm

 Aktuelle Ausstellung: http://www.kah-bonn.de/1/16/san/ausstellung/text.html

 Antarktis Online Antarktis - die zerbrechliche Wildnis am Ende unserer Welt. Viele Informationen zu: Geographie, Fauna+Flora, Forschung, Expeditionen, Wirtschaft,... URL: www.antarktis.ch/default.htm

 Das Ozonloch über der Antarktis Das Ozonloch über der Antarktis. .URL: www.dkrz.de/dkrz/broschuere/forschung/ozon.html

 Deutsche Antarktisstation - http://www.antarktis-station.de/

 Deutsche Antarktisstation http://www.awi-bremerhaven.de/Polar/neumayer1-d.html

     

 Animationen der DLR - Ozonschicht

Allgemeines

Größe und Abgrenzung:
  • Fünftgrößter Kontinent
  • 14,2 Millionen Quadratkilometer im Sommer
  • ca. doppelt so große Fläche im Winter
  • Abgrenzung Antarktis :
      • mathematisch: südl. Polarkreis - 21 Mio. qkm
      • meteorologisch: Polarfront - 23 Mio. qkm
      • Treibeis- und Packeisgrenze - 36 Mio qkm
      • klimatisch: 10-Grad-C-Isotherme des wärmsten Monates (Baumgrenze) - 67 Mio qkm
      • Eisgrenze: 76 Mio. qkm
      • politisch: südlich des 60. Grades südlicher Breite
      • ozeanographisch: antarktische Konvergenz (Meinardus-Linie)
  • 95 Prozent des antarktischen Kontinents sind von Eis bedeckt
  • 70 Prozent der Süßwasservorräte der Welt sind in den bis zu 4000 m dicken Eisschichten gespeichert
  • der antarktische Kontinent hat die höchste mittlere Höhe aller Kontinente von ca. 2.300 m.
Klima und Relief:

  • das transantarktische Gebirge trennt den Kontinent in eine östliche und westliche Zone
  • die Eisdecke ist in ständiger Bewegung
  • mit der tiefsten auf der Erde je gemessenen Temperatur von -89,2 Grad C ist dar antarktische Kontinent der kälteste Kontinen der Erde
  • es wurden Windgeschwindigkeiten bis zu 320 km/h gemessen
  • Im Inneren des Kontinentes herschte ein jährlicher durchschnittlicher Niederschlag von uungefähr nur 50mm - arktische Wüste
  • infolge der Lage südlich des Polarkreises trutt je nach Breitengrad die unterschiedlich lange Polarnacht und der Polartag auf.
Vegetation und Fauna:
  • die Vegetation ist auf die eisfreien Gebiete beschränkt: es gibt keine Bäume, sondern hauptsächlich Flechten, Moose und Algen
  • Invertebraten an Land: Mücken u. Zecken
  • Meerestiere: Wale, Krill, Seehunde u. Seelöwen, Vögel unter anderem die antarktischen Pinguine
Politische Zugehörigkeit
  • Ansprüche aufgrund von Lagebeziehungen, Erforschung o. ä. auf die Antarktis erheben heute
    Norwegen, Großbritannien, Chile, Argentinien, Australien, Frankreich und Neuseeland
  • keine Ansprüche auf Teile der Antarktis erheben heute mehr Russland als NFS der Sowjetunion und die USA seit
  • dem 1961 abgeschlossenen Antarktisvertrag:Das Vertragswerk besteht aus 14 Artikeln - der Inhalt in Stichworten:
    • Art. 1: die Antarktis dient nur friedlichen Zwecken
    • Art. 2: uneingeschränkte wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit sind möglich
    • Art. 3: Austausch von Informationen und Wissenschaftlern
    • Art. 4: kein ausdrücklicher Verzicht auf bisherige territoriale Ansprüche der Unterzeichnerstaaten, sie werden vorerst zurückgestellt und neue Forderungen dürfen während der Gültigkeit des Vertrages nicht erhoben werden
    • Art. 5: Verbot jeglicher Kernwaffenversuche in der Antarktis und Verbot von Lagerstätten für radioaktive Abfallprodukte
    • Art. 6: die geographischen Grenzen
    • Art. 7: Ernennung von Beobachtern und Bekanntgabe von Stationen und Expeditionen
    • Art. 8: Zuständige Gerichtsbarkeit für Beobachter und Wissenschaftlern Art. 9: Konferenzen der Mitgliedstaaten
    • Art.10-14: Aufrechterhaltung, Verbesserung und Verwaltung des Vertrages


(C) by Bernhard Heim - Zuletzt geändert am 12.1.2000

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