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Größe und Abgrenzung: |
- Fünftgrößter Kontinent
- 14,2 Millionen Quadratkilometer im Sommer
- ca. doppelt so große Fläche im Winter
- Abgrenzung Antarktis :
- mathematisch: südl. Polarkreis - 21 Mio. qkm
- meteorologisch: Polarfront - 23 Mio. qkm
- Treibeis- und Packeisgrenze - 36 Mio qkm
- klimatisch: 10-Grad-C-Isotherme des wärmsten Monates (Baumgrenze)
- 67 Mio qkm
- Eisgrenze: 76 Mio. qkm
- politisch: südlich des 60. Grades südlicher Breite
- ozeanographisch: antarktische Konvergenz (Meinardus-Linie)
- 95 Prozent des antarktischen Kontinents sind von Eis bedeckt
- 70 Prozent der Süßwasservorräte der Welt sind in den
bis zu 4000 m dicken Eisschichten gespeichert
- der antarktische Kontinent hat die höchste mittlere Höhe
aller Kontinente von ca. 2.300 m.
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Klima und Relief:

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- das transantarktische Gebirge trennt den Kontinent in eine östliche
und westliche Zone
- die Eisdecke ist in ständiger Bewegung
- mit der tiefsten auf der Erde je gemessenen Temperatur von -89,2 Grad
C ist dar antarktische Kontinent der kälteste Kontinen der Erde
- es wurden Windgeschwindigkeiten bis zu 320 km/h gemessen
- Im Inneren des Kontinentes herschte ein jährlicher durchschnittlicher
Niederschlag von uungefähr nur 50mm - arktische Wüste
- infolge der Lage südlich des Polarkreises trutt je nach Breitengrad
die unterschiedlich lange Polarnacht und der Polartag auf.
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Vegetation und Fauna: |
- die Vegetation ist auf die eisfreien Gebiete beschränkt: es gibt
keine Bäume, sondern hauptsächlich Flechten, Moose und Algen
- Invertebraten an Land: Mücken u. Zecken
- Meerestiere: Wale, Krill, Seehunde u. Seelöwen, Vögel unter
anderem die antarktischen Pinguine
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Politische Zugehörigkeit |
- Ansprüche aufgrund von Lagebeziehungen, Erforschung o. ä.
auf die Antarktis erheben heute
Norwegen, Großbritannien, Chile, Argentinien, Australien, Frankreich
und Neuseeland
- keine Ansprüche auf Teile der Antarktis erheben heute mehr Russland
als NFS der Sowjetunion und die USA seit
- dem 1961 abgeschlossenen Antarktisvertrag:Das Vertragswerk besteht
aus 14 Artikeln - der Inhalt in Stichworten:
- Art. 1: die Antarktis dient nur friedlichen Zwecken
- Art. 2: uneingeschränkte wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit
sind möglich
- Art. 3: Austausch von Informationen und Wissenschaftlern
- Art. 4: kein ausdrücklicher Verzicht auf bisherige territoriale
Ansprüche der Unterzeichnerstaaten, sie werden vorerst zurückgestellt
und neue Forderungen dürfen während der Gültigkeit des Vertrages
nicht erhoben werden
- Art. 5: Verbot jeglicher Kernwaffenversuche in der Antarktis und Verbot
von Lagerstätten für radioaktive Abfallprodukte
- Art. 6: die geographischen Grenzen
- Art. 7: Ernennung von Beobachtern und Bekanntgabe von Stationen und
Expeditionen
- Art. 8: Zuständige Gerichtsbarkeit für Beobachter und Wissenschaftlern
Art. 9: Konferenzen der Mitgliedstaaten
- Art.10-14: Aufrechterhaltung, Verbesserung und Verwaltung des Vertrages
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